Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Versicherers gegenüber dem Schädiger wegen eines Brandschadens infolge der Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht - Bestehenbleiben der Haftpflichtversicherung bei Inanspruchnahme der Versicherung wegen eines durch den Versicherungsnehmer verursachten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des Regreßverzichtsabkommens der Feuerversicherer auf Ansprüche gegen einen Haftpflichtversicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 659
- VersR 1984, 325
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 129/80
Kurze Verjährung - Ersatzansprüche des Vermieters - Brand - Vernichtung der …
Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82
Auch entsprechen die Ausführungen des Berufungsgerichts, daß für die Anwendung der kurzen Verjährungsfrist des § 558 BGB - ohne Rücksicht auf Erwägungen der Wirtschaftlichkeit - bereits die Möglichkeit der Wiederherstellung der beschädigten Sache genügt, den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH Urteil vom 15. Juni 1981 - VIII ZR 129/80 = NJW 1981, 2406 m.w.N.).Die Rüge der Revision, dem Berufungsgericht habe insoweit die eigene Sachkunde gefehlt, greift nicht durch, da sich das Ausmaß des Schadens in etwa aus der Bildmappe in den vom Berufungsgericht beigezogenen Strafakten und aus der Höhe der Schadenssumme ergab, hiernach jedenfalls ein Totalschaden (bei welchem die 30-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB eingreifen würde, BGH Urteil vom 15. Juni 1981 aaO) ausgeschlossen werden konnte.
- BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82
Nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 75, 116; BGHZ 61, 227 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 175/72];… s. auch Gelhaar in RGRK-BGB, 12. Aufl., Rdz. 2 zu § 558) verjähren alle Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung öder Verschlechterung der Mietsache ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund, aus dem sie abgeleitet werden, in 6 Monaten. - BGH, 01.02.1977 - VI ZR 43/75
Rechtsanwalt - Verjährung - Durchsetzbarkeit eines Anspruchs
Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82
Jedenfalls hat das Berufungsgericht übersehen, daß nach ständiger Rechtsprechung (s. Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 43/75 = VersR 1977, 617, 619 m.w.N.;… Kreft in RGRK-BGB a.a.O. § 852 Rdz. 88) der Verletzte der Verjährungseinrede des Schädigers dann mit dem Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) begegnen kann, wenn mit diesem über die Regulierung des Schadens verhandelt worden war, sofern nach den Umständen des Falles die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben verstößt. - OLG Düsseldorf, 23.02.1983 - 15 U 105/82
Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82
Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Berufungsgericht darin zu folgen ist, daß der am 1. Januar 1978 - also vor dem Schadensereignis - in Kraft getretene Absatz 2 des § 852 BGB über die Hemmung der Verjährung durch Vergleichsverhandlungen für Ansprüche des Vermieters gilt, die der 6-monatigen Verjährungsfrist des § 558 BGB unterliegen (verneinend OLG Düsseldorf NJW 1983, 1434 [OLG Düsseldorf 23.02.1983 - 15 U 105/82]). - RG, 10.01.1911 - III 627/09
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters.
Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 115/82
Nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 75, 116; BGHZ 61, 227 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 175/72];… s. auch Gelhaar in RGRK-BGB, 12. Aufl., Rdz. 2 zu § 558) verjähren alle Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung öder Verschlechterung der Mietsache ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund, aus dem sie abgeleitet werden, in 6 Monaten.
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 129/09
Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des …
Der Regressverzicht soll dagegen ebenso wenig wie der Regressverzicht nach dem RVA (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 115/82 - VersR 1984, 325 unter II 2) dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zugute kommen.Nach dem Zweck des RVA sollte bis zu der Untergrenze von Anfang an nicht auf einen Regress verzichtet werden, weil sich der Regressschuldner in diesem Bereich im Allgemeinen über eine Haftpflichtversicherung absichern konnte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 aaO; OLG Düsseldorf VersR 1998, 966, 967; Siegel, VersR 2009, 46, 48; Essert, VersR 1981, 1111, 1112;… Günther aaO S. 34;… Dietz, Wohngebäudeversicherung 2. Aufl. L 5.4;… Sieg aaO).
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 50/09
Ausgleichsanspruch der Gebäudeversicherung gegen die Haftpflichtversicherung …
Der Regressverzicht soll dagegen ebenso wenig wie der Regressverzicht nach dem RVA (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 115/82 - VersR 1984, 325 unter II 2) dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zugute kommen.Nach dem Zweck des RVA sollte bis zu der Untergrenze von Anfang an nicht auf einen Regress verzichtet werden, weil sich der Regressschuldner in diesem Bereich im Allgemeinen über eine Haftpflichtversicherung absichern konnte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 aaO; OLG Düsseldorf VersR 1998, 966, 967; Siegel, VersR 2009, 46, 48; Essert, VersR 1981, 1111, 1112;… Günther aaO S. 34;… Dietz, Wohngebäudeversicherung 2. Aufl. L 5.4;… Sieg aaO).
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 5/09
Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des …
Der Regressverzicht soll dagegen ebenso wenig wie der Regressverzicht nach dem RVA (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 115/82 - VersR 1984, 325 unter II 2) dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zugute kommen.Nach dem Zweck des RVA sollte bis zu der Untergrenze von Anfang an nicht auf einen Regress verzichtet werden, weil sich der Regressschuldner in diesem Bereich im Allgemeinen über eine Haftpflichtversicherung absichern konnte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 aaO; OLG Düsseldorf VersR 1998, 966, 967; Siegel, VersR 2009, 46, 48; Essert, VersR 1981, 1111, 1112;… Günther aaO S. 34;… Dietz, Wohngebäudeversicherung 2. Aufl. L 5.4;… Sieg aaO).
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 127/08
Ausgleichsanspruch des Feuerversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des …
Der Regressverzicht soll dagegen ebenso wenig wie der Regressverzicht nach dem RVA (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 115/82 - VersR 1984, 325 unter II 2) dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zugute kommen.Nach dem Zweck des RVA sollte bis zu der Untergrenze von Anfang an nicht auf einen Regress verzichtet werden, weil sich der Regressschuldner in diesem Bereich im Allgemeinen über eine Haftpflichtversicherung absichern konnte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 aaO; OLG Düsseldorf VersR 1998, 966, 967; Siegel, VersR 2009, 46, 48; Essert, VersR 1981, 1111, 1112;… Günther aaO S. 34;… Dietz, Wohngebäudeversicherung 2. Aufl. L 5.4;… Sieg aaO).
- OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03
Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand …
- LG Koblenz, 18.09.2008 - 16 O 119/08
Der Gebäudeversicherer hat trotz des Regressverzichtsabkommens einen …
Begünstigter des RVA sind wiederum nicht Versicherer, sondern allein die Schuldner der nach § 67 VVG oder den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen auf die Feuerversicherer übergegangenen Ersatzansprüche (vgl. hierzu auch BGH, VersR 1984, 325). - OLG Bamberg, 08.10.2009 - 1 U 34/09
Doppelversicherung: Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers des Vermieters …
Begünstigte des RVA sind wiederum nicht Versicherer, sondern allein die Schuldner der nach § 67 VVG a.F. oder den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen auf die Feuerversicherer übergegangenen Ersatzansprüche (vgl. hierzu auch BGH VersR 1984, 325). - OLG Bamberg, 11.10.2007 - 1 U 114/07
Keine Auswirkungen des Regressverzichtsabkommens auf Ausgleichsanspruch des …
Begünstigte des "RVA" sind wiederum nicht Versicherer, sondern allein die Schuldner der nach § 67 VVG oder den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen auf die Feuerversicherer übergegangenen Ersatzansprüche (vgl. hierzu auch BGH VersR 1984, 325). - OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 14 U 222/02
Feuerversicherung: Forderungsübergang auf den Versicherer; …
Durch das Abkommen soll vermieden werden, dass der leicht fahrlässig handelnde Verursacher die Entschädigungsleistung seines Feuerversicherers im Ergebnis dadurch wieder verliert, dass er vom Feuerversicherer eines Dritten regresspflichtig gemacht wird (BGH, VersR 1984, 325;… Honsell/Baumann, Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz § 67 Rdn. 181;… Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 67 Rdn. 37;… Prölls/Martin, VVG 27. Aufl. § 67 Rdn. 80).
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