Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18 |
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Drittunterwerfung - Zum Wegfall der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber Dritten bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
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§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre Tatsachenbehauptungen: Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten; Anwendbarkeit der Kerntheorie
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre Tatsachenbehauptungen: Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten; Anwendbarkeit der Kerntheorie - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung gilt auch im Presserecht
- IWW
- Wolters Kluwer
Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründeten Vermutung der Wiederholungsgefahr; Verweis auf eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung; Rechtswidrige Eingriffen in die ...
- Betriebs-Berater
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr
- online-und-recht.de
Anforderungen an Drittunterwerfung bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- rabüro.de
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre Tatsachenbehauptungen
- Wolters Kluwer
Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründeten Vermutung der Wiederholungsgefahr; Verweis auf eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung; Rechtswidrige Eingriffen in die ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründeten Vermutung der Wiederholungsgefahr; Verweis auf eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung; Rechtswidrige Eingriffen in die ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Drittunterwerfung im Persönlichkeitsrecht
- datenbank.nwb.de
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre Tatsachenbehauptungen: Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten; Anwendbarkeit der Kerntheorie
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Drittunterwerfung bei Unterlassungserklärungen im Presserecht
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Drittunterwerfung kann auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ausreichend sein um Wiederholungsgefahr auszuräumen wenn Anspruch inhaltlich voll abgedeckt ist
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Beurteilung einer Wiederholungsgefahr erfordert stets Einzelfallprüfung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Drittunterwerfung im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch Verweis auf einen Unterlassungsvertrag
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Drittunterwerfung bei Unterlassungserklärungen im Rahmen von Persönlichkeitsverletzungen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Drittunterwerfung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausreichend?
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1142
- MDR 2019, 550
- GRUR 2019, 431
- VersR 2019, 432
- MMR 2019, 830
- MIR 2019, Dok. 008
- K&R 2019, 259
- afp 2019, 153
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (27)
- BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85
"Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Ob dies der Fall ist, ist in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen (Vergleiche für das Wettbewerbsrecht: BGH, Urteile vom 13. Mai 1987, I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 und vom 2. Dezember 1982, I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 f.).Rn. 11 aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist anerkannt, dass eine gegenüber einem von mehreren Verletzten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zwar nicht generell geeignet ist, die Vermutung der Wiederholungsgefahr auch gegenüber anderen Verletzten zu entkräften, dass ihr aber nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine solche Wirkung zukommen kann (sogenannte Drittunterwerfung, BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 - Wiederholte Unterwerfung II; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 f. - Wiederholte Unterwerfung).
Da der Verletzte, dem gegenüber keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden ist, keine eigene Sanktionsmöglichkeit hat, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zusätzlich und in besonderem Maße auf die Person und die Eigenschaften des mit dem Verletzten nicht identischen Vertragsstrafegläubigers und auf die Art der Beziehung des Schuldners zu diesem abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, seinerseits die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186, 187).
Rn. 12 Der I. Zivilsenat stützt diese Rechtsprechung auf die Erwägung, dass die Wiederholungsgefahr ihrer Natur nach nicht unterschiedlich im Verhältnis zu verschiedenen Verletzten beurteilt werden könne, da bei ein und derselben in Betracht kommenden Handlung die Wiederholungsgefahr nicht einem Gläubiger gegenüber als beseitigt, dem anderen gegenüber als fortbestehend angesehen werden könne (BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186).
Insbesondere wird unter Berücksichtigung des diesbezüglichen Vorbringens der Parteien sowie der Beweislast des Verletzers in diesen Fallgestaltungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641) zu prüfen sein, ob K. bereit und geeignet erscheint, bei einer Wiederholung der Äußerungen die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies von der Beklagten als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit ihrer Unterlassungsverpflichtung aufkommen können.
Dabei wird unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu berücksichtigen sein, dass es sich vorliegend anders als in den vom I. Zivilsenat entschiedenen Fällen bei dem Vertragsstrafegläubiger nicht um einen Verband oder einen Verein handelt, dessen (satzungsmäßige) Aufgabe in der Wahrung der Interessen seiner Mitglieder liegt und von dem möglicherweise schon deshalb eine gewisse Ahndungs- und Verfolgungsbereitschaft zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186, 187).
- BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80
Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Ob dies der Fall ist, ist in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen (Vergleiche für das Wettbewerbsrecht: BGH, Urteile vom 13. Mai 1987, I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 und vom 2. Dezember 1982, I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 f.).Rn. 8 a) Die Beurteilung, ob die Wiederholungsgefahr für ein beanstandetes Verhalten fortbesteht, ist im wesentlichen tatsächlicher Natur und im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer Acht gelassen hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1972 - VI ZR 139/70, VersR 1972, 935, 936; BGH, Urteile vom 24. Februar 1994 - I ZR 59/92, GRUR 1994, 516, 517; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186).
Rn. 11 aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist anerkannt, dass eine gegenüber einem von mehreren Verletzten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zwar nicht generell geeignet ist, die Vermutung der Wiederholungsgefahr auch gegenüber anderen Verletzten zu entkräften, dass ihr aber nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine solche Wirkung zukommen kann (sogenannte Drittunterwerfung, BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 - Wiederholte Unterwerfung II; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 f. - Wiederholte Unterwerfung).
Da der Verletzte, dem gegenüber keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden ist, keine eigene Sanktionsmöglichkeit hat, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zusätzlich und in besonderem Maße auf die Person und die Eigenschaften des mit dem Verletzten nicht identischen Vertragsstrafegläubigers und auf die Art der Beziehung des Schuldners zu diesem abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, seinerseits die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186, 187).
Rn. 12 Der I. Zivilsenat stützt diese Rechtsprechung auf die Erwägung, dass die Wiederholungsgefahr ihrer Natur nach nicht unterschiedlich im Verhältnis zu verschiedenen Verletzten beurteilt werden könne, da bei ein und derselben in Betracht kommenden Handlung die Wiederholungsgefahr nicht einem Gläubiger gegenüber als beseitigt, dem anderen gegenüber als fortbestehend angesehen werden könne (BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186).
Dabei wird unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu berücksichtigen sein, dass es sich vorliegend anders als in den vom I. Zivilsenat entschiedenen Fällen bei dem Vertragsstrafegläubiger nicht um einen Verband oder einen Verein handelt, dessen (satzungsmäßige) Aufgabe in der Wahrung der Interessen seiner Mitglieder liegt und von dem möglicherweise schon deshalb eine gewisse Ahndungs- und Verfolgungsbereitschaft zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186, 187).
- BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15
Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Rn. 9 b) Ist - wie hier - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, ZUM 2018, 440 Rn. 17;… vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, NJW 2016, 870 Rn. 23;… vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30;… vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, AfP 2013, 250 Rn. 31;… vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 29; jeweils mwN).Diese Vermutung kann entkräftet werden (…vgl. Senatsurteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30), allerdings sind an die Entkräftung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, ZUM 2018, 440 Rn. 17 mwN).
Im Regelfall bedarf es hierfür der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs (vgl. Senatsurteile vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, ZUM 2018, 440 Rn. 17 mwN; vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281, 1283;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 20;… Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 11; für Wettbewerbsverstöße: BGH, Urteile vom 24. Februar 1994 - I ZR 59/92, GRUR 1994, 516, 517; vom 10. Februar 1994 - I ZR 16/92, GRUR 1994, 443, 445).
- BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14
Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Rn. 9 b) Ist - wie hier - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, ZUM 2018, 440 Rn. 17;… vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, NJW 2016, 870 Rn. 23; vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30;… vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, AfP 2013, 250 Rn. 31;… vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 29; jeweils mwN).Diese Vermutung kann entkräftet werden (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30), allerdings sind an die Entkräftung strenge Anforderungen zu stellen (…vgl. Senatsurteil vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, ZUM 2018, 440 Rn. 17 mwN).
- BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Die Äußerungen greifen in die Privatsphäre der Klägerin ein und lassen sich - auch bei unterstellter Wahrheit - nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16, AfP 2017, 310 Rn. 23 mwN).Vielmehr soll in erster Linie die Neugier der Leser nach privaten Angelegenheiten der Klägerin befriedigt werden, indem ein ausdrücklich als "heimlich" bezeichnetes Treffen publik gemacht wird (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16, AfP 2017, 310 Rn. 25, 30).
- BGH, 24.02.1994 - I ZR 59/92
Auskunft über Notdienste - Mißbrauch einer Vertrauensstellung
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Rn. 8 a) Die Beurteilung, ob die Wiederholungsgefahr für ein beanstandetes Verhalten fortbesteht, ist im wesentlichen tatsächlicher Natur und im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer Acht gelassen hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1972 - VI ZR 139/70, VersR 1972, 935, 936; BGH, Urteile vom 24. Februar 1994 - I ZR 59/92, GRUR 1994, 516, 517; vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186).Im Regelfall bedarf es hierfür der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs (…vgl. Senatsurteile vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15, ZUM 2018, 440 Rn. 17 mwN; vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281, 1283;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 20;… Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 11; für Wettbewerbsverstöße: BGH, Urteile vom 24. Februar 1994 - I ZR 59/92, GRUR 1994, 516, 517; vom 10. Februar 1994 - I ZR 16/92, GRUR 1994, 443, 445).
- BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
Restwertbörse II
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 - Restwertbörse II;… vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung;… vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Rn. 36 - Parfümtestkäufe). - BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Rn. 19 (b) Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (…ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung: Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7;… vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 7; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 7;… vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 11 ff.;… vgl. zur Wortberichterstattung: Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, Rn. 44, noch nicht veröffentlicht; BVerfG…, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10;… Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 158;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 40 Rn. 36;… Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, S. 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313, 317, 319 f.). - BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17
Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Rn. 19 (b) Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (…ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung: Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7;… vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 7;… vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 7;… vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 11 ff.; vgl. zur Wortberichterstattung: Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, Rn. 44, noch nicht veröffentlicht; BVerfG…, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10;… Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 158;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 40 Rn. 36;… Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, S. 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313, 317, 319 f.). - BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
Auszug aus BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Rn. 19 (b) Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung: Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7;… vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 7;… vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 7;… vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 11 ff.;… vgl. zur Wortberichterstattung: Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, Rn. 44, noch nicht veröffentlicht; BVerfG…, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10;… Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 158;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 40 Rn. 36;… Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, S. 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313, 317, 319 f.). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03
Parfümtestkäufe
- BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06
Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen
- BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09
Verbotsantrag bei Telefonwerbung
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im …
- BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97
Kammerentscheidung betreffend öffentliche Äußerungen über "Reemtsma-Entführung"
- OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 56/07
"Donaprevent" - Präsentationsarzneimittel trotz Aufdruck …
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Störerhaftung für Domainpächter
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05
Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer
- OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
Heimliches romantisches Treffen - Persönlichkeitsrechtsverletzende …
- BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92
Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln; …
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer …
- LG Berlin, 02.10.2018 - 27 S 13/17
Drittwirkung einer Unterlassungserklärung
- LG Hamburg, 02.12.2008 - 324 O 704/08
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei …
- OLG Frankfurt, 19.12.2000 - 11 U 40/00
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Ist bereits eine rechtswidrige Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen erfolgt, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsurteile vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 9;… vom 29. Juni 2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 3130 Rn. 25; jeweils mwN). - BGH, 23.06.2026 - VI ZR 97/22
Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei Fehlleitung einer Chat-Nachricht mit …
Sie ist im Revisionsverfahren nur beschränkt nachprüfbar darauf, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer Acht gelassen hat (…vgl. zu § 1004 BGB Senatsurteile vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, NJW 2022, 940 Rn. 33;… vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19, NJW 2021, 3334 Rn. 22;… vom 4. Juni 2019 - VI ZR 440/18, VersR 2019, 1375 Rn. 22; vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 8; zu § 97 UrhG vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 83/20, NJW 2022, 775 Rn. 34; jeweils mwN). - BGH, 26.02.2019 - VI ZR 272/18
Gestaltung einer Grabstätte von Totenfürsorgerecht umfasst
Rn. 22 c) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (vgl. Senat, Urteile vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, juris Rn. 9;… vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17, NJW 2018, 3506 Rn. 26;… vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, NJW 2018, 2489 Rn. 33; BGH…, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).
- LG Berlin II, 17.03.2026 - 27 O 379/25
Unterlassungsanspruch gegen eine Presseberichterstattung über das sog. "Potsdamer …
Im Regelfall bedarf es dafür der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs (st. Rspr., BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142, Rn. 9). - BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
Zur Entkräftung der bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehenden Vermutung der Wiederholungsgefahr durch die gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und weitere besondere Umstände (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung auf Grund redaktionellen Versehens; Fortführung Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142).Rn. 20 Weiter wird die für den Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung vermutet (vgl. Senat, Urteile vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, juris Rn. 9;… vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. 17;… vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30; jeweils mwN).
Sie ist im Revisionsverfahren nur beschränkt nachprüfbar darauf, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer Acht gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 8 mwN).
Zwar bedarf es im Regelfall hierfür der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 9 mwN).
Ob die Wiederholungsgefahr deshalb so weit reduziert ist, dass die für sie sprechende Vermutung als entkräftet angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 11, 13).
Bliebe sie dahinter zurück, würde sie die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht entkräften (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 15).
Zudem müsste diese Persönlichkeitsrechtsverletzung Gegenstand der Abmahnung der Klägerin gewesen sein (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 16).
Da der Verletzte, dem gegenüber keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden ist, keine eigene Sanktionsmöglichkeit hat, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zusätzlich und in besonderem Maße auf die Person und die Eigenschaften des mit dem Verletzten nicht identischen Vertragsstrafegläubigers und auf die Art der Beziehung des Schuldners zu diesem abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, seinerseits die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 11 mwN).
Davon, dass die Wiederholungsgefahr in der Regel durch die Unterwerfung gegenüber einem Dritten entfalle, wie es unter Bezugnahme auf die gerichtliche Praxis teilweise für den Bereich des Wettbewerbsrechts angenommen wird, kann im Falle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedenfalls nicht ausgegangen werden (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142 Rn. 21).
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17
Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO
Diese war durch die Erstbegehung indiziert (siehe nur BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; NJW 2016, 870, 872 - "No Reply"-Emails; GRUR 2019, 431, 432 - Drittunterwerfung im Persönlichkeitsrecht). - BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Dabei kommt es vor allem darauf an, ob der Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen (…BGH, GRUR 1987, 640, 641 [juris Rn. 14] - Wiederholte Unterwerfung II; Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, WRP 2019, 481 Rn. 11 - Drittunterwerfung im Persönlichkeitsrecht). - BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18
Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht …
Da die Aussagen die Privatsphäre der Klägerin betreffen, ist ungeachtet der Wahrheit der mitgeteilten Äußerungen von entscheidender Bedeutung, ob sie sich durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (vgl. Senat, Urteile vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, juris Rn. 6;… vom 12. Juni 2018 - VI ZR 284/17, NJW 2018, 3509 Rn. 19;… vom 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16, NJW-RR 2017, 1516 Rn. 23;… vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. 16; BVerfGE 99, 185, 196 f.;… BVerfG [K], NJW 2000, 2413, 2414, juris Rn. 22).Rn. 30 3. Die für den Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung vermutet (vgl. Senat, Urteile vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, juris Rn. 9;… vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. 17;… vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30; jeweils mwN).
- OLG Frankfurt, 27.11.2025 - 16 U 148/24
Schutz der Privatssphäre kann Veröffentlichung von Badefotos von Prominenten …
aa) Grundvoraussetzung für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten ist es zunächst, dass diese den von dem Betroffenen geltend gemachten Unterlassungsanspruch inhaltlich voll abdeckt; bleibt sie dahinter zurück, vermag sie die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht zu entkräften (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2018, VI ZR 128/18, GRUR 2019, 431, Rn. 15).Ob dies der Fall ist, ist in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen (vgl. BGH, GRUR 2019, 431, Rn. 19 ff.; für das Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 1983, 186 - Wiederholte Unterwerfung I, BGH, GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II;… so auch Soehring /Hoene, Presserecht, 7. Auflage 2024, § 30, Rn. 30.14a m.w.N.).
Da der Verletzte, dem gegenüber keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden ist, keine eigene Sanktionsmöglichkeit hat, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zusätzlich und in besonderem Maße auf die Person und die Eigenschaften des mit dem Verletzten nicht identischen Vertragsstrafegläubigers und auf die Art der Beziehung des Schuldners zu diesem abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, seinerseits die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (BGH, GRUR 2019, 431, Rn. 11, 21; BGH, GRUR 1987, 640, 641 - Wiederholte Unterwerfung II; GRUR 1983, 186, 187 - Wiederholte Unterwerfung I).
Ob die Wiederholungsgefahr so weit reduziert ist, dass die für sie sprechende Vermutung als entkräftet angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden (BGH, Urteil vom 04.12.2018, VI ZR 128/18, GRUR 2019, 431, Rn. 13, beck-online).
Auch ist danach zu beachten, dass die Situation zudem strukturell anders ist, weil in äußerungsrechtlichen Fällen i.d.R. nicht wirtschaftliche, sondern persönliche Interessen im Vordergrund stehen, die typischerweise einer stärkeren Wandelbarkeit unterliegen und sich in unterschiedlicher Weise auf die künftige Bereitschaft, das Verhalten des Verletzers auf weitere Verstöße zu beobachten und diese gegebenenfalls zu sanktionieren, auswirken können (BGH, GRUR 2019, 431, Rn. 21; Urteil des Senates vom 06.11.2025, Az. 16 U 156/24 ;… OLG Hamburg, GRUR-RS 2019, 47895, Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 06.11.2025 - 16 U 156/24
Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos der Ehefrau eines Prominenten
aa) Grundvoraussetzung für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten ist es zunächst, dass diese den von dem Betroffenen geltend gemachten Unterlassungsanspruch inhaltlich voll abdeckt; bleibt sie dahinter zurück, vermag sie die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht zu entkräften (vgl. BGH, GRUR 2019, 431, Rn. 15).Ob dies der Fall ist, ist in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen (vgl. BGH, GRUR 2019, 431, Rn. 19 ff.; für das Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 1983, 186 - Wiederholte Unterwerfung I, BGH, GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II;… so auch Soehring /Hoene, Presserecht, 7. Auflage 2014, § 30, Rn. 30.14a m.w.N.).
Da der Verletzte, dem gegenüber keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden ist, keine eigene Sanktionsmöglichkeit hat, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zusätzlich und in besonderem Maße auf die Person und die Eigenschaften des mit dem Verletzten nicht identischen Vertragsstrafegläubigers und auf die Art der Beziehung des Schuldners zu diesem abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, seinerseits die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (BGH, GRUR 2019, 431 Rn. 11, 21 ; BGH, GRUR 1987, 640, 641 - Wiederholte Unterwerfung II; GRUR 1983, 186, 187 - Wiederholte Unterwerfung I).
Ob die Wiederholungsgefahr so weit reduziert ist, dass die für sie sprechende Vermutung als entkräftet angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden (BGH, GRUR 2019, 431 Rn. 13).
Auch ist danach zu beachten, dass ist die Situation zudem strukturell anders ist, weil in äußerungsrechtlichen Fällen i.d.R. nicht wirtschaftliche, sondern persönliche Interessen im Vordergrund stehen, die typischerweise einer stärkeren Wandelbarkeit unterliegen und sich in unterschiedlicher Weise auf die künftige Bereitschaft, das Verhalten des Verletzers auf weitere Verstöße zu beobachten und diese gegebenenfalls zu sanktionieren, auswirken können (BGH, GRUR 2019, 431 Rn. 21;… OLG Hamburg, GRUR-RS 2019, 47895, Rn. 12 m.w.N.).
- BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts auf …
- OLG Oldenburg, 09.06.2026 - 13 U 45/25
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- LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19
Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
- OLG München, 19.01.2021 - 18 U 7243/19
Rechtswidrige Datenverarbeitung auf Ärztebewertungsportal
- LG Berlin II, 18.08.2026 - 27 O 298/26
Correctiv hat zu Guttenberg verkürzt und verzerrend zitiert
- OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23
Presseerklärung einer Strafverteidigerin - Ehrenschutzklage einer Zeugin: …
- OLG Hamburg, 12.11.2019 - 7 U 175/16
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung: Entkräftung der Vermutung der …
- LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
Zur kerngleichen Verletzung eines Unterlassungstenors mit Bezug zum Schutz des …
- LG Berlin II, 30.06.2026 - 27 O 221/26
"Recht auf Vergessen" begründet Unterlassungsanspruch gegen erstmalige …
- OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen …
- OLG Nürnberg, 11.12.2024 - 3 W 2333/24
Herabwürdigende Kritik an einer Tageszeitung und deren Journalisten in einer …
- OLG Celle, 23.07.2020 - 13 U 11/20
Unterlassung von Äußerungen auf einer Website über in familiengerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19
Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10. …
- LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines …
- LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 51/26
Örtliche Zuständigkeit bei Unterlassungsanspruch wegen online abrufbarer Äußerung
- LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Bildberichterstattung unter …
- OLG Celle, 04.10.2024 - 5 U 228/24
Verfügungsgrund bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
- OLG Stuttgart, 22.05.2026 - 6 U 160/25
Unterlassung; Äußerungen; Oberbürgermeister; Gemeinderat; Rechtsanwalt; …
- LG Ellwangen/Jagst, 31.08.2022 - 1 O 50/22
Entgegenstehende Rechtskraft eines im Erstprozess erfolgten klageabweisenden …
- LG Berlin II, 03.09.2026 - 27 O 223/26
- OLG Stuttgart, 25.03.2026 - 4 U 336/25
Äußerungen zu einem laufenden Strafverfahren durch einen Strafverteidiger in …
- LG Berlin II, 18.08.2026 - 27 O 325/26
Medienrecht: Beweislast bei nicht ehrabträglicher Trennungsberichterstattung
- LG Berlin II, 08.07.2025 - 27 O 198/25
Iran - "Framing" von Politikeräußerungen durch unvollständige Wiedergabe
- OLG Celle, 14.01.2026 - 5 U 240/25
Rechtliche Behandlung von ehrenschutzrechtlichen Löschungs-, Unterlassungs- und …
- KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerung der nicht öffentlichen Zugänglichkeit …
- LG Hamburg, 10.01.2025 - 324 O 441/24
- OLG Frankfurt, 25.06.2024 - 16 W 16/22
Verhängung eines Ordnungsgelds bei kerngleicher Äußerung
- LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 363/25
Verdachtsberichterstattung Stellungnahmefrist - Bemessung einer angemessenen …
- LG Berlin, 17.11.2022 - 27 O 367/22
Äußerungsrecht: Tatsachenbehauptung durch einen Fragesatz
- OLG Celle, 26.01.2026 - 5 U 231/25
Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei ehrenschutzrechtlichen …
- OLG Celle, 22.12.2022 - 5 U 67/22
Sperrung eines Social Media Accounts für das Einstellen von bestimmten Texten; …
- LG Berlin II, 03.03.2026 - 27 O 46/26
Wiederholungsgefahr bei persönlichkeitsrechtswidrigen Äußerungen nach …
- LG Berlin II, 16.12.2025 - 27 O 386/25
Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung über einen …
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/2 823
Hotelbewertungsportal muss Bewertungen bereits prüfen und ggf. löschen, wenn ein …
- OLG Stuttgart, 01.09.2023 - 2 W 15/22
Klageveranlassung des abgemahnten Unterlassungsschuldners im Anwendungsbereich …
- LG Berlin II, 10.02.2026 - 27 O 423/25
Unterlassungsanspruch wegen bewusst unvollständiger und …
- OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel bzgl. des Vorwurfs der …
- LG Berlin II, 20.01.2026 - 27 O 422/25
Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit …
- LG Berlin II, 08.07.2025 - 27 O 37/24
Unterlassungsanspruch gegen die identifizierende Presseberichterstattung über ein …
- LG Berlin II, 16.10.2025 - 27 O 330/25
Heimliche Liebe
- LG Berlin II, 25.02.2026 - 27 O 363/25
Verdachtsberichterstattung: Versäumte Anhörung kann nachgeholt werden
- LG Berlin II, 26.05.2026 - 27 O 147/26
- LG Hamburg, 28.03.2025 - 324 O 452/24
Persönlichkeitsrechtsschutz bei identifizierender Berichterstattung über …
- LG Berlin II, 05.06.2025 - 27 O 70/24
Vorbeugender äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Stiftung …
- LG Berlin II, 22.12.2025 - 27 O 329/25
Reichweite eines Unterlassungsgebots hinsichtlich kerngleichen Verstoßes
- LG Berlin II, 14.08.2025 - 27 O 90/25
Berichterstattung über Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren von in …
- LG Berlin II, 19.11.2024 - 27 O 514/23
Wiederholungsgefahr bei einer persönlichkeitsrechtswidrigen …
- LG Köln, 03.09.2024 - 28 O 111/24
- LG Berlin II, 09.04.2024 - 27 O 76/23
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Tatsachenbehauptung mit ungeklärtem …
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