Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgangene Gewinnbeteiligung - Väterliches Unternehmen - Folgeschaden - Körperverletzung - Vermögensschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgangene Gewinnbeteiligung; Väterliches Unternehmen; Folgeschaden; Körperverletzung; Vermögensschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 700
- MDR 1973, 400
- VersR 1973, 423
- DB 1973, 659
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
Auszug aus BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
Überdies ist aber anerkannt, daß die dort im Besonderen genannten Nachteile nicht die einzigen vermögensrechtlichen Schäden sind, die als Folgen einer Körperverletztang ersatzfähig sein können (vgl. §§ 249, 252 BGB, BGHZ 26, 69, 77; 27, 137, 142; Soergel/Zeuner Anm. 1 zu § 842 BGB). - BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71
Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast
Auszug aus BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
Es geht also nicht etwa um die Behauptung der Beklagten, daß eine im Unfallzeitpunkt bestehende Erwerbsaussicht durch spätere Ereignisse ohnehin weggefallen wäre (vgl. dazu das Senatsurteil vom 25. April 1972 - VI ZR 134/71 - LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 45 = VersR 1972, 834). - BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Auszug aus BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
Überdies ist aber anerkannt, daß die dort im Besonderen genannten Nachteile nicht die einzigen vermögensrechtlichen Schäden sind, die als Folgen einer Körperverletztang ersatzfähig sein können (vgl. §§ 249, 252 BGB, BGHZ 26, 69, 77; 27, 137, 142; Soergel/Zeuner Anm. 1 zu § 842 BGB).
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
Denn die Ersatzfähigkeit eines Erwerbsschadens setzt nicht unbedingt voraus, daß der Geschädigte auf den Erwerb einen Rechtsanspruch gehabt hatte, vielmehr genügt eine tatsächliche Erwerbsaussicht(Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - VersR 1973, 423, 424). - BGH, 05.10.1982 - VI ZR 31/81
Umfang des Schadensersatzanspruchs
Es ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt und ergibt sich auch schon aus dem Gesetz, daß insoweit eine bloße Wahrscheinlichkeit genügt und insbesondere ein Rechtsanspruch auf den erhofften Gewinn nicht erforderlich ist (z. B. Senat, NJW 1973, 700 = LM § 842 BGB Nr. 10 = VersR 1973, 423).
- BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86
Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen …
Voraussetzung für diese Beweiserleichterung ist allerdings, daß der Schadensersatz fordernde Kläger zunächst die Tatsachen darlegt und im Streitfall beweist, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit der Gewinnerzielung ergeben soll; insoweit trägt er die volle, nur durch § 287 ZPO gemilderte Beweislast (vgl. BGHZ 54, 45, 55 ff; BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72, NJW 1973, 700, 701). - BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen entgangenem Arbeitseinkommen
Die Ersatzfähigkeit eines Erwerbsschadens setzt zwar nicht voraus, daß der Geschädigte auf den Erwerb einen Rechtsanspruch gehabt hätte, vielmehr genügt gemäß § 252 Satz 2 BGB eine tatsächliche Erwerbsaussicht (BGHZ 67, 119, 122; 75, 366, 368; Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - VersR 1973, 423, 424 = NJW 1973, 700, 701). - BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80
Schaden durch entgangene Steuervorteile
Im übrigen ist entgangener Gewinn nach § 252 BGB auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte auf ihn keinen Rechtsanspruch, sondern nur eine tatsächliche Erwerbsaussicht gehabt hat (BGHZ 67, 119, 122; 75, 366, 368; BGH NJW 1973, 700 Nr. 4, 701). - BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75
Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung
Zwar ist es unter dem Gesichtspunkt des § 842 i.V.m. § 252 BGB grundsätzlich ohne Bedeutung, ob ein unfallbedingt entgangener Erwerb ein angemessenes Entgelt darstellte oder ob auf ihn überhaupt ein Rechtsanspruch bestand (Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - NJW 1973, 700, 701 = VersR 1973, 423). - OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- BGH, 07.05.1974 - VI ZR 7/73
Berufsverbot - Rechtsanwalt - Gewinnersatzanspruch - Fehlende Genehmigung
Dies steht entgegen der Auffassung der Revision nicht in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 22. Februar 1973 (VI ZR 15/72 - LM BGB § 842 Nr. 10 VersR 1973, 423, 424). - BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
Schadensersatz auf Grund einer Amtspflichtverletzung - Übertragung eines …
Zumindest wäre ein solcher Verlauf so ungewiß, daß jetzt noch nicht zu prüfen ist, ob er gegebenenfalls zu Rückforderungsansprüchen des Beklagten führen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 = VersR 1973, 423; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 = VersR 1975, 425). - OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
Steuerberaterhaftung im Rahmen eines Bauherrenmodells; Verletzung von …
- BGH, 26.06.1997 - IX ZR 251/96
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
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