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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1302
BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72 (https://dejure.org/1973,1302)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1973 - VI ZR 162/72 (https://dejure.org/1973,1302)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 (https://dejure.org/1973,1302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauunternehmer - Fehler bei Ausführung - Kanalisation - Mitverschulden - Gebäudeeigentümer - Geschäftsherr - Übertragung von Aufgaben - Verrichtungsgehilfe - Bauleitung - Oberbauleitung - Wiederherstellung - Erforderlicher Beitrag - Aufwendung - Wertverbesserne ...

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 243
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Diese Vorschrift führt zu einer Objektivierung der Schadensbemessung, bei der allerdings auch die Umstände des Einzelfalies zu berücksichtigten sind (BGHZ 54, 82, 85).
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, § …

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Die Haftung der Beklagten wäre in diesem Falle gemäß §§ 823, 31 BGB begründet (vgl. BGHZ 45, 311, 312).
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Eine Schadenschätzung war hier aber nicht möglich, weil die Klägerin schon ihren Produktionsausfall für die gesamte Bauzeit nicht substantiiert dargetan hatte, so daß es dem Berufungsgericht an der notwendigen Schätzungsunterlage fehlte (BGHZ 29, 393, 400).
  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Aber auch soweit die Beklagte verurteilt worden ist, war die Entscheidung über die Zinsforderung aufzuheben, da die Frage, ob nur ein Zinsanspruch von 4 % gerechtfertigt ist, unter Umständen unterschiedlich beurteilt werden muß, je nachdem ob das Berufungsgericht das Mitverschulden bejaht oder verneint Denn es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Zuvielmahnung (Urt.v. 19. April 1955 - I ZR 66/53 ® LM BGB § 286 Nr. 3; Urt.v. 19.Mai 1967 - V ZR 24/66 « LM BGB § 346 Nc6).
  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65

    Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung …

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Ihre Haftung könnte entfallen, wenn sie nicht mehr Geschäftsherr ihrer Arbeiter geblieben wäre, die Stadt Emsdetten sich vielmehr durch bindende Weisungen und andere starke Einflußnahme in einer Weise der Baukolonne der Beklagten bedient hätte, daß es so angesehen werden müßte, als ob sie den Kanalbau durch ein Werkzeug oder einen Mittler habe ausführen lassen« ln solchen Fällen kann der Schuldvorwurf gegenüber der Baufirma entfallen (BGH Urt«v.18.Mai 1967 - III ZR 94/65 « VersR 1967, 859, 861; Urt.v.11. Januar 1973 - III ZR 186/71 VersR 1973, 417, 418)« Davon kann aber aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hier keine Rede sein.
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Wenn auch der Richter bei der Würdigung und Verwertung des Gut achtens eines Sachverständigen nicht ohne weiteres einem Gutachten insoweit folgen darf, als es auf Tatsachen beruht, deren Feststellungen nach den Grundlagen unseres Verfahrensrechts dem Richter obgelegen hätten (BGHZ 37, 389, 394), so ist es doch dem Sachverständigen nicht verwehrt, Personen zu befragen, um dadurch Material zu sammeln, das er für sein Gutachten für erforderlich hält (vgl. Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19.Aufl., Vorbem. II 5 vor § 402).
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 186/71

    Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Verschütten eines …

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Ihre Haftung könnte entfallen, wenn sie nicht mehr Geschäftsherr ihrer Arbeiter geblieben wäre, die Stadt Emsdetten sich vielmehr durch bindende Weisungen und andere starke Einflußnahme in einer Weise der Baukolonne der Beklagten bedient hätte, daß es so angesehen werden müßte, als ob sie den Kanalbau durch ein Werkzeug oder einen Mittler habe ausführen lassen« ln solchen Fällen kann der Schuldvorwurf gegenüber der Baufirma entfallen (BGH Urt«v.18.Mai 1967 - III ZR 94/65 « VersR 1967, 859, 861; Urt.v.11. Januar 1973 - III ZR 186/71 VersR 1973, 417, 418)« Davon kann aber aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hier keine Rede sein.
  • BGH, 24.06.1953 - VI ZR 322/52
    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Dadurch allein, daß die Stadt sich die Oberbauleitung Vorbehalten hatte und daß sie eine Überwachungspflicht hinsichtlich der Arbeiter der Beklagten traf, verlor diese ihre Geschäftsherren- 8 - eigenschaft nicht (BGH, Urt.v.24.Juni 1953 - V I ZR 322/52 « LM BGB § 823 /|7 Nr. 6 « MDR 1953, 666), b) Rechtlich unbedenklich sind auch die von der Revision nicht angegriffenen Ausführungen des Berufungsgerichts zur Kausalität der Kanalarbeiten der Beklagten für den Schaden an der Mauer und die dadurch entstandenen Vermögensschäden der Klägerin.
  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Aber auch soweit die Beklagte verurteilt worden ist, war die Entscheidung über die Zinsforderung aufzuheben, da die Frage, ob nur ein Zinsanspruch von 4 % gerechtfertigt ist, unter Umständen unterschiedlich beurteilt werden muß, je nachdem ob das Berufungsgericht das Mitverschulden bejaht oder verneint Denn es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Zuvielmahnung (Urt.v. 19. April 1955 - I ZR 66/53 ® LM BGB § 286 Nr. 3; Urt.v. 19.Mai 1967 - V ZR 24/66 « LM BGB § 346 Nc6).
  • BGH, 09.02.1965 - VI ZR 246/63

    Einschränkung der Deliktshaftung eines unerfahrenen Kraftfahrers bei winterlichen …

    Auszug aus BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
    Ein solches "Verschulden gegen sich selbst", das gemäß § 254 BGB die Ersatzpflicht des Schädigers beschränkt, liegt bei dem Geschädigten schon vor, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH, Urt.v. 9.Februar 1965 - VI ZR 246/63 LM BGB § 254 /Da7 Nr. 22 VersR 1965, 496 NJW 1965, 1075 m.w.Nachw.).
  • RG, 04.02.1932 - VI 310/31

    Zur Haftung des Kraftfahrzeughalters und seines zur Beaufsichtigung des Führers …

  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind selbständige Handwerker und Unternehmer in der Regel keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn (Senatsurteile vom 24. Juni 1953 - VI ZR 322/52 - VersR 1953, 358 = LM BGB § 823 (E) Nr. 6 - und vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 - VersR 1974, 243 f.; BGH, Urteil vom 4. Juni 1956 - III ZR 238/54 - VersR 1956, 504, 505; vgl. auch BGHZ 26, 152, 159).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09

    Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!

    Rn. 42 (bb) Der Herstellungsaufwand ist im Streitfall ausnahmsweise nicht zu bereinigen um einen in Schadensersatzfällen sonst regelmäßig in Betracht zu ziehenden Wertzuwachs "neu für alt" (vgl. BGH VersR 1959, 399 und 1974, 243; BGHZ 102, 322, 326 ff = NJW 1988, 1835, 1837; NJW 1092, 2884, 2885).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 12 U 293/20

    Haftung für Sturz eines Bauhelfers in ungesicherte Treppenöffnung

    Die Haftung der Beklagten zu 2) könnte nur entfallen, wenn sie nicht mehr Geschäftsherrin ihrer Arbeiter geblieben wäre, weil sich die Schuldnerin durch bindende Weisungen und andere starke Einflussnahme in einer Weise der Mitarbeiter der Beklagten bedient hätte, dass es so angesehen werden müsste, als ob sie die Bauarbeiten, hier konkret das Entfernen der Abdeckung, durch ein Werkzeug oder einen Mittler habe ausführen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1973, Az.: VI ZR 162/72, Rdnr. 10, zitiert nach juris).

    In solchen Fällen kann der Schuldvorwurf gegenüber der Baufirma entfallen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1973, Az.: VI ZR 162/72, Rdnr. 10, zitiert nach juris unter Verweis auf BGH Urt. v. 18. Mai 1967 - III ZR 94/65 = VersR 1967, 859, 861 …und Urt. v. 11. Januar 1973 - III ZR 186/71 = VersR 1973, 417, 418, die sich beide auf eine Haftung nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG und auf bestimmte, sichere, abschließende und besonders vertrauenserweckende Erklärungen des Bauherrn gegenüber der Baufirma beziehen).

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …

    Die Pflicht des Beklagten zur Verkehrssicherung hätte allenfalls dann entfallen können, wenn sich das Straßenneubauamt des zur Erfüllung der ihm obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Autobahnbaus hinzugezogenen und mit privatrechtlichem Vertrag beauftragten Beklagten durch bindende Weisungen oder ähnliche starke Einflußnahmen in einer Weise bedient hätte, daß es rechtlich so angesehen werden müßte, als ob das Bauamt die Arbeiten durch ein "Werkzeug" oder einen Mittler selbst ausgeführt hätte (BGHZ 48, 98, 103; Senatsurteile vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 - VersR 1974, 243 …und vom 16. März 1976 aaO; BGH, Urteile vom 18. Mai 1967 - III ZR 94/65 - VersR 1967, 859, 861 und vom 11. Januar 1973 - III ZR 186/71 - VersR 1973, 417, 418).
  • OLG Bremen, 20.12.2023 - 1 U 12/22

    Selbstständige Festsetzung eines reduzierten Gegenstandswerts für die Bestimmung …

    Im Übrigen kann es - insbesondere in einem Fall vermuteten Verschuldens wie vorliegend - die Beklagte nicht entlasten, wenn im Rahmen des Unternehmensaufbaus Konstruktions- und Entwicklungsverantwortlichkeiten dezentralisiert bzw. gegebenenfalls sogar ausgelagert worden sind, da die Beklagte als Geschäftsherrin ihre eigenen Organisationspflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung delegieren kann und diese Organisationspflichten vielmehr einer Person obliegen müssen, für deren Verschulden die Beklagte gemäß § 31 BGB unbedingt einzustehen hat (siehe BGH, Urteil vom 23.10.1973 - VI ZR 162/72, juris Rn. 15, VersR 1974, 243;… Urteil vom 30.05.1978 - VI ZR 113/77, juris Rn. 9, VersR 1978, 722;… vgl. MünchKomm- Wagner, 8. Aufl., § 823 BGB Rn. 109).
  • OLG Koblenz, 28.01.2003 - 3 U 167/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des Halters einer für den öffentlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind selbständige Handwerker und Unternehmer in der Regel keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn (vgl. BGH VersR 1953, 358; 1974, 243 f).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2006 - 4 U 143/05

    Straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltsmaßstab beim Betrieb eines Umschlaglagers

    Nach dieser Definition können selbständige Handwerker und Unternehmer in der Regel keine Verrichtungsgehilfen i. S. des § 831 BGB sein (…BGH, Urt. v. 21.6.1994 - VI ZR 215/93;… BGHR BGB § 831 Abs. 1 Subunternehmer 1;… Urt. v. 24.6.1953 - VI ZR 322/52 - VersR 1953, 358; Urt. v. 23.10.1973 - VI ZR 162/72 - VersR 1974, 243 f.;… BGH, Urt. v. 4.6.1956 - III ZR 238/54 - VersR 1956, 504, 505;… ebenso MünchKomm(BGB)/Wagner, aaO., § 831 Rdnr. 12;… Staudinger, aaO., § 831 Rdnr. 60;… Bamberger/Roth/Spindler, BGB, § 831 Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01

    Architektenhaftung: Pflicht zur Bauüberwachung bei Hinzuziehung von …

    Zwar kann die Klägerin nur die Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter in der besonderen Lage des Geschädigten getroffen hätte (vgl. BGH, VersR 1974, 243; 1976, 389, 390).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt; Haftung für …

    Sie mußte vielmehr bei der Bedeutung, die der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen für die Allgemeinheit zukommt, durch ihre Organe oder durch sonstige Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB geeignete Anordnungen erlassen, die gewährleisteten, daß die Reparaturen ordnungsgemäß vorgenommen wurden (vgl. BGHZ 4, 1, 3 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]; vgl. auchSenatsurteil vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 = VersR 1974, 243, 244).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 6 U 134/11

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 105 Abs. 1 SGB VII

    Der Beklagte zu 2. blieb insoweit Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 3., auch wenn der Polier der Beklagten zu 1. die Oberleitung der Baustelle inne hatte und dem Beklagten zu 2. mit Einverständnis der Beklagten zu 3. Anweisungen erteilte (vgl. BGH, VersR 1981, 458 f.; VersR 1974, 243 ff.).
  • LG Münster, 15.06.2011 - 16 O 251/08

    Schadensersatzanspruch und Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgrund eines Unfalls …

  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 155/74

    Überschwemmungsschäden durch Baustelleneinrichtung

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