Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Höhe des zu ersetzenden Erwerbsschadens - Beruhen der Ermittlung des Schadens auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249, 842, 843
Umfang der Ersatzfähigkeit der Einkommenssteuer bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten
Verfahrensgang
- BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
- BGH, 30.05.1989 - VI ZR 193/68
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1271
- NJW 1970, 1637 (Ls.)
- MDR 1970, 669
- VersR 1970, 640
- DB 1970, 1220
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Diese Bemessung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149); sie ist rechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Das Berufungsgericht hat zutreffend hervorgehoben, daß solche Leistungen Dritter bei der Präge nach dem Schaden unberücksichtigt bleiben müssen; denn sie sollen dem Geschädigten zugute kommen, nicht aber zur Entlastung des Schädigers dienen (BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54]sowie die Urteile des BGH vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62 - NJW 1963, 1051 [BGH 05.02.1963 - VI ZR 33/62] = VersR 1963, 369 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83). - BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Das Berufungsgericht hat zutreffend hervorgehoben, daß solche Leistungen Dritter bei der Präge nach dem Schaden unberücksichtigt bleiben müssen; denn sie sollen dem Geschädigten zugute kommen, nicht aber zur Entlastung des Schädigers dienen (BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54]sowie die Urteile des BGH vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62 - NJW 1963, 1051 [BGH 05.02.1963 - VI ZR 33/62] = VersR 1963, 369 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83).
- BGH, 05.02.1963 - VI ZR 33/62
Erwerbsschaden des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Das Berufungsgericht hat zutreffend hervorgehoben, daß solche Leistungen Dritter bei der Präge nach dem Schaden unberücksichtigt bleiben müssen; denn sie sollen dem Geschädigten zugute kommen, nicht aber zur Entlastung des Schädigers dienen (BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54]sowie die Urteile des BGH vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62 - NJW 1963, 1051 [BGH 05.02.1963 - VI ZR 33/62] = VersR 1963, 369 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83). - BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55
Unfall eines Arbeitnehmers
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Das Berufungsgericht hat zutreffend hervorgehoben, daß solche Leistungen Dritter bei der Präge nach dem Schaden unberücksichtigt bleiben müssen; denn sie sollen dem Geschädigten zugute kommen, nicht aber zur Entlastung des Schädigers dienen (BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54]sowie die Urteile des BGH vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62 - NJW 1963, 1051 [BGH 05.02.1963 - VI ZR 33/62] = VersR 1963, 369 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83). - BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63
Verdienstausfall eines Beamten
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 76 und 43, 387) und wird auch von den Beklagten nicht angezweifelt. - BGH, 23.04.1964 - III ZR 140/63
Polizeiliche Pflichten
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Dabei war zur Bejahung des Feststellungsanspruchs nicht erforderlich, daß das Entstehen eines künftigen Schadens mit Sicherheit feststeht; es genügt vielmehr, daß dies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 - VersR 1964, 925 und vom 7. Februar 1967 - VI ZK 126/65 - VersR 1967, 456). - BGH, 07.02.1967 - VI ZR 126/65
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Reifenschaden liegengebliebenes …
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Dabei war zur Bejahung des Feststellungsanspruchs nicht erforderlich, daß das Entstehen eines künftigen Schadens mit Sicherheit feststeht; es genügt vielmehr, daß dies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 - VersR 1964, 925 und vom 7. Februar 1967 - VI ZK 126/65 - VersR 1967, 456). - BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67
Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen …
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Es hat mit Recht auf den tatsächlichen Ausfall abgestellt, den die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Klägerin zur Folge hatte (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 2. Februar 1965 - VI ZK 275/63 - VersR 1965, 489 und vom 28. Januar 1968 - III ZR 122/67 - VersR 1968, 396). - BGH, 08.11.1966 - VI ZR 44/65
Erwerbsschaden des mitarbeitenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft - …
Auszug aus BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Das Berufungsgericht hat zutreffend hervorgehoben, daß solche Leistungen Dritter bei der Präge nach dem Schaden unberücksichtigt bleiben müssen; denn sie sollen dem Geschädigten zugute kommen, nicht aber zur Entlastung des Schädigers dienen (BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54]sowie die Urteile des BGH vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62 - NJW 1963, 1051 [BGH 05.02.1963 - VI ZR 33/62] = VersR 1963, 369 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83).
- BGH, 08.06.2021 - VI ZR 924/20
Zählen der vom Schädiger für den Nettoverdienstausfall des Geschädigten zu …
Ein erwerbstätiger verheirateter Geschädigter, der mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, kann von dem Schädiger, der ihm neben dem entgangenen Nettoverdienst die darauf anfallenden Steuern zu ersetzen hat, den Einkommensteuerbetrag ersetzt verlangen, der sich auf der Grundlage der Zusammenveranlagung ergibt (teilweise Aufgabe Senatsurteil vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68, VersR 1970, 640).Entgegen der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68, VersR 1970, 640, 642, juris Rn. 43) sei die Klägerin für die Ermittlung des Steuerschadens nicht (fiktiv) so zu behandeln, wie wenn sie allein zur Steuer veranlagt würde.
Rn. 10 a) Allerdings hat der Senat mit dem genannten Urteil vom 28. April 1970 (VI ZR 193/68, VersR 1970, 640, 642, juris Rn. 43) - für sich genommen gegenläufig - ausgeführt, dass eine tatsächlich mit ihrem Ehemann zusammenveranlagte Ehefrau nur den Steuerbetrag ersetzt verlangen könne, der sich ergäbe, wenn sie allein steuerlich veranlagt würde.
Zusätzlich wurden ihr von beiden Firmen vereinbarungsgemäß die Steuern ersetzt (Senatsurteil vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68, VersR 1970, 640, juris Rn. 4).
Rn. 13 c) Soweit dessen ungeachtet dem Senatsurteil vom 28. April 1970 (VI ZR 193/68, VersR 1970, 640) hinsichtlich der hier maßgeblichen Frage der Berechnung des Steuerschadens bei zusammenveranlagten Ehegatten eine über den konkreten Fall hinausgehende Aussage entnommen wird, hat die Entscheidung Kritik erfahren (Wais, NJW 1970, 1637; Hartung, VersR 1986, 308, 316; Kullmann, VersR 1993, 385, 386; Ekkenga/Kuntz in Soergel, BGB, 13. Aufl., vor § 249 Rn. 381; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., § 6 XIII 4d; Vieweg in Staudinger, BGB, Neub.
- OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
Hundehalterhaftung bei Körperverletzung
Die im Sozialversicherungsrecht geltenden Sätze der Minderung der Erwerbstätigkeit (im folgenden MdE) sind nicht ohne weiteres auch für die Bemessung des Schadensersatzes ausschlaggebend (vgl. BGH VersR 70, 640, 766; 65, 461). - LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05
Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung …
Bei unselbständigen Arbeitnehmern wird in der Praxis regelmäßig die modifizierte Nettolohntheorie angewendet, die auf das Nettoeinkommen des Geschädigten nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen abstellt (vgl. BGH, VI. Senat, VersR 1970, 640; VersR 1980, 529;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, Rn. 96 und 99).
- OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einordnung der posttraumatischen …
Haftungsrechtlich maßgebend ist nämlich nur die hypothetische Besteuerung, die entstanden wäre, wenn die Klägerin allein steuerlich veranlagt worden wäre (vgl. BGH VersR 1970, 640); insoweit wäre, wie das Landgericht im Ergebnis zu Recht angenommen hat, letztlich keine Steuerschuld entstanden.Dem hat der Bundesgerichtshof frühzeitig widersprochen und ausgeführt, dass haftungsrechtlich nur die Steuern zu berücksichtigen sind, die auf das (fiktive) Einkommen des Unfallgeschädigten entfallen würden, wenn er insoweit alleine steuerlich veranlagt worden wäre (BGH VersR 1970, 640).
Insbesondere die Frage des Anrechnungsmaßstabs bei der Besteuerung fiktiver Arbeitseinkommen im Rahmen der Klage auf Ersatz des unfallbedingten Verdienstausfalls ist höchstrichterlich entschieden (BGH VersR 1970, 640).
- BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH
Vor allem steuerliche Gründe können einen Anreiz für sachlich nicht begründete oder doch überhöhte Vergütungen bilden, so daß weder die Tatsache der Zahlung noch auch die mitunter nach anderen Beweisgrund sätzen erfolgte steuerliche Anerkennung notwendig dafür spricht, daß dem Gehalt eine angemessene Arbeitsleistung gegenübersteht (vgl. etwa das Senatsurteil vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 - VersR 1970, 690, 641). - BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79
Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls
Zudem ist zu bedenken, daß weder alle Steuervorteile, noch alle Steuernachteile, die in äußerem Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen, auch innerlich so mit ihm zusammenhängen müssen, daß ihre Berücksichtigung im Ersatzanspruch geboten ist (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1958 - VI ZR 90/57 - VersR 1958, 528, 529 - Vergünstigung aus § 33 b EStG - vom 3. Februar 1970 - VI ZR 245/67 = WM 1970, 633, 637 - Ermäßigung des Steuertarifs; vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 = NJW 1970, 1271, vom 10. April 1979 - VI ZR 151/75 = VersR 1979, 670, 671 - Verlust des Splitting-Tarifs nach § 32 a EStG; vgl. ferner auch BGHZ 53, 132, 134 - Verjährung der Steuerforderung; BGHZ 74, 103, 115 f - § 34 Abs. 2 EStG). - BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75
Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung
Bei Tätigkeitsvergütungen an Personen, die gleichzeitig Gesellschafter der Arbeitgeberin sind, gilt es vor allem auszuschließen, daß die als Tätigkeitsvergütung bezeichneten Leistungen tatsächlich eine Ausschüttung bzw. Entnahme verdecken, wofür sich vor allem bei Kapitalgesellschaften steuerliche Motive anbieten (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 - VersR 1970, 38, 39; vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 - VersR 1970, 640, 641; vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - VersR 1971, 570, 571). - OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
Dokumentierung eines gerichtlichen Hinweises; Haftungsverteilung bei Kollision …
Vielmehr verpflichtet eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nur zum Schadensersatz, soweit durch sie tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, d. h. soweit der Verletzte durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit tatsächlich einen Verdienstausfall erlitten hat (ständige Rechtsprechung; vgl. dazu neben der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 3. Juni 2005 - SP 2005, 374 und den darin genannten Rechtsprechungsnachweisen insbesondere auch BGH, VersR 1965, 489;… BGH, VersR 1968, 396 - juris-Rdnr. 30 f.; BGH, VersR 1970, 640 - juris-Rdnr. 28;… BGH, VersR 1978, 1170 - juris-Rdnr. 11 f.; OLG München, VersR 1991, 319 ). - BGH, 24.10.1978 - VI ZR 142/77
Höhe des Ersatzes für einen Verdienstausfall
Vielmehr muß festgestellt werden, welchen konkreten Verdienstausfall der Kläger aufgrund seiner Unfallverletzungen erlitten hat (…vgl. für einen ähnlichen Fall BGH Urt. v. 25. Januar 1968 - III ZR 122/67 - VersR 1968, 396 ff; ferner Senatsurteil vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 - VersR 1970, 640, 641 m.w.Nachw.; stRspr). - OLG Hamm, 13.01.2001 - 13 U 101/00
Schmerzensgeld - Obsiegen mit Klageantrag - unzulässige Berufung - …
Der Senat übersieht nicht, daß nach einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VersR 1970, 640) eine erwerbstätige Ehefrau, die zusammen mit ihrem ein höheres Einkommen erzielenden Ehemann die gemeinsame Steuerveranlagung gewählt hat, von dem Schädiger, der neben dem entgangenen Nettoverdienst die Steuern zu ersetzen hat, nur den Einkommen-Steuerbetrag ersetzt verlangen kann, der sich ergäbe, wenn sie allein zur Steuer veranlagt wäre.
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Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1989 - VI ZR 193/68 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz - Steuerliche Vergünstigung - Verdienstausfallrente - Rentenzugangsalter - Ruhestandsbeginn
Verfahrensgang
- BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
- BGH, 30.05.1989 - VI ZR 193/68
Papierfundstellen
- NJW 1989, 343
- VersR 1989, 855
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