Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2005 - VI ZR 206/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Außerachtlassung eines begehrten Schmerzensgeldanspruches durch das Berufungsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 847
Begriff der Gehörsverletzung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 03.05.2005 - VI ZR 206/04
Der Zulassung der Revision und der Durchführung des Revisionsverfahrens bedarf es zur Behebung des Verfahrensfehlers nicht; vielmehr kann das Revisionsgericht in Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs nach der am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vorschrift des § 544 Abs. 7 ZPO, die durch Art. 1 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I Seite 3220) eingefügt worden ist, in dem der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschluß unter Aufhebung des angefochtenen Urteils den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweisen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04 - vorgesehen zur Veröffentlichung).
- BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02
Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge
Wegen des Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann das Revisionsgericht nach der am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vorschrift des § 544 Abs. 7 ZPO - eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) - das angefochtene Urteil zugleich aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen (so im Ergebnis auch in den die Zurückverweisung tragenden Gründen BGH Beschlüsse vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04 - BB 2005, 1248, vom 14. April 2005 - V ZR 152/04 - unveröffentlicht, vom 3. Mai 2005 - VI ZR 206/04 - unveröffentlicht und vom 31. Mai 2005 - XI ZR 90/04 - unveröffentlicht).
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