Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2270
BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79 (https://dejure.org/1980,2270)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - VI ZR 230/79 (https://dejure.org/1980,2270)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - VI ZR 230/79 (https://dejure.org/1980,2270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz auf Grund einer notariellen Amtspflichtverletzung - Kauf eines Grundstücks - Belehrung über die Bedeutung einer Bodenverkehrsgenehmigung und eines Negativattestes - Gewährleistung der Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 451
  • MDR 1981, 398
  • DNotZ 1981, 515 (Ls.)
  • VersR 1981, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78

    Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Das Berufungsgericht verkennt dabei, daß daraus, daß zwar die Verwaltungsbehörde aufgrund der gewählten Vertragsformulierung die Auflassung nicht als genehmigungsbedürftig anzusehen brauchte, noch keineswegs feststehen muß, daß die Vertragsparteien die Auflassung nicht im Blick auf den mit der Regelung in § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. zu ihrem Nutzen verfolgten Schutzzweck (vgl. BGHZ 67, 34, 37; 76, 242, 246) genehmigungsbedürftig gemacht haben wollten (zur Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung zwischen den Vertragsbeteiligten in Fällen dieser Art vgl. BGHZ 74, 370, 377).

    Das Genehmigungserfordernis des § 19 Abs. 2 BBauG a.F. diente dem Schutz bauwilliger Grundstückserwerber vor übereiltem Grundstückserwerb (vgl. BGHZ 76, 242, 246; Wellmann, MittRhNotK 1971, 259, 264); es schützte sie vor dem Kauf eines Grundstücks, dessen Bebauung später untersagt werden mußte, indem die Bestimmung des § 21 BBauG der Bodenverkehrs-Genehmigung hinsichtlich der demnächstigen Baugenehmigung eine höchst bedeutsame Bindungswirkung beilegte (Weyreuther, NJW 1973, 345 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71]; BayObLG NJW 1966, 1414; Reichert, BWNotZ 1965, 150, 153).

    Denn auch dann wurde den Grundstückskäufern das Risiko eines Irrtums der Behörde über die Genehmigungsbedürftigkeit nicht aufgebürdet, da sie ihr Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nach § 323 BGB auch durch eine zwischenzeitliche Eigentumsumschreibung nicht verloren (BGHZ 76, 242, 244).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Das Berufungsgericht verkennt dabei, daß daraus, daß zwar die Verwaltungsbehörde aufgrund der gewählten Vertragsformulierung die Auflassung nicht als genehmigungsbedürftig anzusehen brauchte, noch keineswegs feststehen muß, daß die Vertragsparteien die Auflassung nicht im Blick auf den mit der Regelung in § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. zu ihrem Nutzen verfolgten Schutzzweck (vgl. BGHZ 67, 34, 37; 76, 242, 246) genehmigungsbedürftig gemacht haben wollten (zur Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung zwischen den Vertragsbeteiligten in Fällen dieser Art vgl. BGHZ 74, 370, 377).

    Der Schutzzweck des § 19 BBauG a.F., ohne weiteres die Rückgängigmachung des Vertrages gemäß § 323 BGB zu ermöglichen (BGHZ 74, 370, 375), hätte nämlich nicht erreicht werden können, wenn der Notar - wie das Berufungsgericht meint - zu einer entsprechenden Belehrung der Beteiligten nicht verpflichtet gewesen wäre und sich darauf hätte beschränken können, dafür zu sorgen, daß der Vertrag im Grundbuch vollziehbar war.

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Das Genehmigungserfordernis des § 19 Abs. 2 BBauG a.F. diente dem Schutz bauwilliger Grundstückserwerber vor übereiltem Grundstückserwerb (vgl. BGHZ 76, 242, 246; Wellmann, MittRhNotK 1971, 259, 264); es schützte sie vor dem Kauf eines Grundstücks, dessen Bebauung später untersagt werden mußte, indem die Bestimmung des § 21 BBauG der Bodenverkehrs-Genehmigung hinsichtlich der demnächstigen Baugenehmigung eine höchst bedeutsame Bindungswirkung beilegte (Weyreuther, NJW 1973, 345 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71]; BayObLG NJW 1966, 1414; Reichert, BWNotZ 1965, 150, 153).

    Allerdings war der Notar bei einer solchen Gestaltung gemäß § 17 BeurkG verpflichtet, auf die Bedeutung der Bodenverkehrsgenehmigung hinzuweisen und die Vertragsbeteiligten darüber zu belehren, wie sich der Käufer gegen das Risiko der Nichtverwirklichung seiner Bauerwartung absichern konnte, dies vor allem dadurch, daß der Bebauungszweck im Text der Vertragsurkunde so deutlich ausgedrückt wurde, daß die Auflassung der bodenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 2 BBauG a.F. bedurfte (…vgl. Wellmann, a.a.O. S. 276; Haegele, RPfleger 1966, 20; Sellner, NJW 1973, 347 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71] und neuerdings BVerwG, Urt. v. 26.10.1979 in NJW 1980, 1537 [BVerwG 26.10.1979 - 4 C 22/77]).

  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit …

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Eine Genehmigungspflicht entstand zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 19. Januar 1973 - BVerwGE 41, 308, 314 = NJW 1973, 1388) nicht schon, wenn sich der Bebauungszweck aus einseitigen , im Vertrag niedergelegten Erklärungen des Käufers ergab.

    Erst nach Bekanntwerden des oben angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1973 (aaO) erkannte das Schrifttum, daß diese seitdem strengere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch die Notariatspraxis beeinflussen mußte.

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Durch diese, vom Gesetz dem Notar ausdrücklich auferlegte, Pflicht zur Ermittlung des Willens der Beteiligten soll vermieden werden, daß diese nur deshalb Schaden erleiden, weil ihre Vorstellungen und Absichten nicht ausreichend geklärt und dadurch im notariellen Vertrag nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht werden (vgl. auch BGHZ 58, 343, 348 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70] zu § 26 BNotO).
  • BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 22.77

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflassungsgenehmigung - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Allerdings war der Notar bei einer solchen Gestaltung gemäß § 17 BeurkG verpflichtet, auf die Bedeutung der Bodenverkehrsgenehmigung hinzuweisen und die Vertragsbeteiligten darüber zu belehren, wie sich der Käufer gegen das Risiko der Nichtverwirklichung seiner Bauerwartung absichern konnte, dies vor allem dadurch, daß der Bebauungszweck im Text der Vertragsurkunde so deutlich ausgedrückt wurde, daß die Auflassung der bodenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 2 BBauG a.F. bedurfte (…vgl. Wellmann, a.a.O. S. 276; Haegele, RPfleger 1966, 20; Sellner, NJW 1973, 347 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71] und neuerdings BVerwG, Urt. v. 26.10.1979 in NJW 1980, 1537 [BVerwG 26.10.1979 - 4 C 22/77]).
  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Das Berufungsgericht verkennt dabei, daß daraus, daß zwar die Verwaltungsbehörde aufgrund der gewählten Vertragsformulierung die Auflassung nicht als genehmigungsbedürftig anzusehen brauchte, noch keineswegs feststehen muß, daß die Vertragsparteien die Auflassung nicht im Blick auf den mit der Regelung in § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. zu ihrem Nutzen verfolgten Schutzzweck (vgl. BGHZ 67, 34, 37; 76, 242, 246) genehmigungsbedürftig gemacht haben wollten (zur Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung zwischen den Vertragsbeteiligten in Fällen dieser Art vgl. BGHZ 74, 370, 377).
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Noch im Urteil vom 6. Mai 1970 (BVerwGE 35, 187, 192 = MDR 1970, 869) ließ das Bundesverwaltungsgericht die einseitige Angabe des Bauzwecks durch den Erwerber genügen.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Im Urteil vom 30. Juni 1964 (BVerwGE 19, 79 = NJW 1964, 1976) hieß es nur allgemein, es komme zur Beurteilung der Frage, ob eine Auflassung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. genehmigungsbedürftig sei, auf "den Wortlaut des für die Auflassung maßgeblichen schuldrechtlichen Vertrags" an, gleichzeitig aber war noch erwähnt, diese Vorschrift lege dem Grundstückserwerber nahe, sich (im Vertrag) zur etwaigen Bauabsicht zu äußern, damit er nicht ein Grundstück erwerbe, das nicht bebaut werden könne.
  • BayObLG, 14.07.1977 - BReg. 2 Z 31/76
    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
    Sie sah dann - und zwar nun mit Recht - den Notar auch für verpflichtet an, bei indizierter Bauabsicht des Erwerbers zu prüfen, ob nicht nur er, sondern auch der Verkäufer den Bebauungszweck als seine Absicht in das Genehmigungsverfahren einbringen wollte, und verlangte von dem Notar, der Formulierung der bezweckten Nutzung besondere Sorgfalt zu widmen (vgl. Reinl, MittBayNot 1976, 51, 53; vgl. auch Dolde, NJW 1977, 1609, 1617 und die Anmerkung der Schriftleitung in MittBayNot 1977, 201).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    b) Über das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung nach § 19 BBauG (jetzt: BauGB) hat der Notar bei Kaufverträgen über Teilgrundstücke regelmäßig zu belehren (…Reithmann-Röll-Geßele, Rdnr. 383; Haegele, Grundstücksverkehr, Rdnrn. 474 f.;… Haug, Rdnr. 503; vgl. auch BGH, NJW 1981, 451 = LM § 19 BBauG Nr. 6 = DNotZ 1981, 515 (519)).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 96/82

    Amtshaftung für unrichtige behördliche Auskünfte über die bauliche Nutzbarkeit …

    Auch in der für § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bedeutsamen Frage der Rückabwicklung eines Grundstücksgeschäfts, das eine nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG 1960 genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigte Auflassung enthält, hat sich eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelt (BGHZ 74, 370; 76, 242;… Senatsurteil vom 10. Juli 1980 aaO; BGH Urteil vom 21. Oktober 1980 - VI ZR 230/79 = NJW 1981, 451 = LM § 19 BNotO Nr. 6).

    Es wurde vertragsgemäß zu Bauzwecken veräußert (vgl. dazu BGH Urteil vom 21. Oktober 1980 aaO); das folgt aus der im notariellen Vertrag gewählten Bezeichnung als "Bauplatz" und wohl auch aus der Höhe des Kaufpreises.

    Eines derartigen Vorbringens bedurfte es schon deshalb, weil die Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art, wenn der Bebauungszweck im Grundstückskaufvertrag, wie hier geschehen, geoffenbart wird, dem Käufer Rückabwicklungsansprüche nach §§ 440, 323 ff. BGB zubilligt, und zwar nicht nur bei Versagung der erforderlichen Bodenverkehrsgenehmigung (BGHZ 74, 370, 375;… Senatsurteil vom 10. Juli 1980 aaO), sondern auch im Falle der Ausstellung eines unrichtigen Negativattestes (BGHZ 76, 242; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 a.a.O. am Ende).

    Das Genehmigungserfordernis des § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG 1960 dient auch dem Schutz des Erwerbers vor dem Kauf nicht bebauungsfähiger Grundstücke im Außenbereich (BGHZ 76, 242, 246; BGH Urteil vom 21. Oktober 1980 aaO).

  • OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02

    Zurückverweisung; Versorgungsausgleich; Scheidungsfolgenvereinbarung

    Bereits die Dauer des Getrenntlebens wird als wesentliches Indiz für die Zerrüttung gewertet, dessen Beweiskraft mit zunehmender Trennungsdauer wächst (Senat…, Urteil vom 11. Juli 2002 - 10 UF 297/02 -, Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1565 Rdnr. 27; BGH NJW 1981, 451).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht