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Rechtsprechung
   BGH - VI ZR 252/20   

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BGH - VI ZR 252/20 (https://dejure.org/9999,146073)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 1869/19

    Schadensersatz im sog. Dieselabgasskandal: Verjährungsbeginn bei Anspruch gegen …

    Im Übrigen ist die Rechtslage unterdessen mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/20, höchstrichterlich geklärt oder stellen sich einzelfallbezogene Fragen.
  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 123/20

    Schadensersatz im sog. Dieselabgasskandal: Verjährungshemmung bei Anmeldung des …

    Im Übrigen ist die Rechtslage durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/20, höchstrichterlich geklärt oder stellen sich einzelfallbezogene Fragen.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 905/19

    Dieselabgasskandal: Hinreichende Bestimmtheit einer Tenorierung nach der …

    Rn. 39 1. Die Beklagte haftet der Klagepartei aus §§ 826, 31 BGB, da nach dem prozessual zugrunde zu legenden Sachverhalt Organe der Beklagten bei Inverkehrbringen des Fahrzeugs von der Verwendung der Manipulationssoftware Kenntnis gehabt und dies gebilligt haben, was als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung anzusehen ist (vgl. im Einzelnen: BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/20, juris; Senat, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18, juris), wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist (LGU S. 8 ff) und was von der Beklagten mit der Berufung auch nicht (mehr) angegriffen wird.
  • OLG Naumburg, 28.10.2022 - 7 U 47/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Berechnung …

    Da die verfassungsmäßigen Vertreter der Beklagten die grundlegende und mit einer bewussten Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes verbundene strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software kannten und jahrelang umsetzten, ist schon nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass ihnen - zumal weil sie für die zentrale Aufgabe der Entwicklung und des Inverkehrbringens der Fahrzeuge zuständig waren - auch bewusst war, in Kenntnis des Risikos einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung der betroffenen Fahrzeuge werde niemand - ohne einen erheblichen, diesen berücksichtigenden Abschlag vom Kaufpreis - ein damit belastetes Fahrzeug erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/20 - Rdn. 63).
  • OLG Dresden, 22.12.2022 - 4 U 1415/22

    1. Die Anforderungen an den Vortrag greifbarer Anhaltspunkte für den …

    Die vorgenannten Normen bezwecken nicht den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und insbesondere nicht des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der Käufer (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, Az.: VI ZR 252/20; Urteil vom 16. September 2021, Az.: VII ZR 190/20 - juris;… OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 28.02.2022 - 12 U 132/21

    Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: …

    Rn. 47 Nach §§ 826, 249 Abs. 1 BGB kann die Klägerin von der Beklagten die Erstattung des Kaufpreises von 34.350,00 EUR abzüglich der genossenen Nutzungsvorteile des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/20, Rn. 64 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 5. März 2019, 13 U 142/18, Rdn. 114; OLG Naumburg…, Urteil vom 27. September 2019, 7 U 24/19 , Rdn. 107; sämtlich zitiert nach Juris) verlangen.
  • OLG Köln, 11.09.2020 - 19 U 250/19
    Im vorliegenden Verfahren maßgebliche Fragen zur Rechtslage in sog. "Abgasskandalfällen" sind durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 - VI ZR 252/20 und 30.07.2020 - VI ZR 367/19 (juris), höchstrichterlich geklärt.
  • OLG Dresden, 31.01.2023 - 4 U 1263/22

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …

    Die vorgenannten Normen bezwecken nicht den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und insbesondere nicht des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der Käufer (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, Az.: VI ZR 252/20; Urteil vom 16. September 2021, Az.: VII ZR 190/20 - juris;… OLG Hamm, a.a.O.).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.08.2022 - 2 O 588/21

    Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung aufgrund der Ausstattung eines in …

    Rn. 35 Ebenso ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein - so wie hier - erst nach Abschluss des Kaufvertrags über das Fahrzeug aufgespieltes Software-Update den Schaden nicht entfallen lässt (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/20 und Urteil vom 27.07.2021 - VI ZR 365/20, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 16 U 177/20

    Diesel-Skandal: Keine Sittenwidrigkeit durch Thermofenster

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/20 -, Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 13 U 905/19

    Tenorierung nach der so genannten "Karlsruher Formel" mangels nicht …

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