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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,505
BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55 (https://dejure.org/1957,505)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1957 - VI ZR 312/55 (https://dejure.org/1957,505)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1957 - VI ZR 312/55 (https://dejure.org/1957,505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anrechnung der Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung und der Erträgnisse der vorzeitig angefallenen Erbschaft bei Tötung des Ehemannes

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 905
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit …

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Dezember 1956 - VI ZR 269/55 - ausgesprochen hat, widerspricht der § 1360 BGB, soweit er die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten verschieden regelt, dem im Art. 3 Abs. 2 GG niedergelegten Gleichheitsgrundsatz.

    Wie der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 14. Dezember 1955 - VI ZR 269/55 - ausgeführt hat, braucht die nicht erwerbstätige Ehefrau den dem Ehemann und etwaigen Kindern geschuldeten Unterhaltsbeitrag auch im Zeichen der Gleichberechtigung nicht in der Form von Geld zu leisten; sie kann ihn vielmehr entsprechend der durch das eheliche Zusammenleben gebotenen Arbeitsteilung weiterhin durch die Führung des Haushalts und andere häusliche Verrichtungen abgelten (vgl. auch BGH VI ZR 201/55 vom 19. Oktober 1955, insoweit in BGHZ 22, 51 nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung …

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Der durch den Tod des Erblassers erworbene Vorteil besteht hier nur in dem früheren Anfall der Erbschaft, der wohl zur Anrechnung der aus dem ererbten Vermögen erzielten oder erzielbaren Einkünfte, nicht aber dazu führen kann, den Erben zu zwingen, zu Gunsten eines Schädigers den Stamm des Vermögens, der sonst unangetastet geblieben wäre, anzugreifen (vgl. BGHZ 8, 325 [329 f]).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 188/54

    Besitzerwerb, durch Besitzdiener

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Der so verbleibende Rentenbetrag war der Klägerin für die Dauer der mutmaßlichen Lebenszeit ihres getöteten Ehemannes (vgl. RGZ 90, 226 [227]; RG JW 27, 2371 Nr. 7; BGHZ 1, 45) zuzusprechen, falls nicht die Beklagten eine Schadensminderungspflicht der Klägerin nach den hierfür geltenden Grundsätzen nachwiesen (u.a. BGHZ 4, 170 [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51]; 16, 265 [BGH 09.02.1955 - IV ZR 188/54][275]; BGH VRS 9, 88; ferner Pagendarm in DAR 1954, 169 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Der so verbleibende Rentenbetrag war der Klägerin für die Dauer der mutmaßlichen Lebenszeit ihres getöteten Ehemannes (vgl. RGZ 90, 226 [227]; RG JW 27, 2371 Nr. 7; BGHZ 1, 45) zuzusprechen, falls nicht die Beklagten eine Schadensminderungspflicht der Klägerin nach den hierfür geltenden Grundsätzen nachwiesen (u.a. BGHZ 4, 170 [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51]; 16, 265 [BGH 09.02.1955 - IV ZR 188/54][275]; BGH VRS 9, 88; ferner Pagendarm in DAR 1954, 169 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs …

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Der so verbleibende Rentenbetrag war der Klägerin für die Dauer der mutmaßlichen Lebenszeit ihres getöteten Ehemannes (vgl. RGZ 90, 226 [227]; RG JW 27, 2371 Nr. 7; BGHZ 1, 45) zuzusprechen, falls nicht die Beklagten eine Schadensminderungspflicht der Klägerin nach den hierfür geltenden Grundsätzen nachwiesen (u.a. BGHZ 4, 170 [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51]; 16, 265 [BGH 09.02.1955 - IV ZR 188/54][275]; BGH VRS 9, 88; ferner Pagendarm in DAR 1954, 169 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.11.1955 - VI ZR 214/54

    Keine Anrechnung der Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung auf den …

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Was die der Klägerin ausgezahlte Unfallversicherungssumme angeht, so darf diese nach feststehender Rechtsprechung, von der abzugehen der Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nach dem Ausgeführten keinen Anlaß gibt, weder mit der Stammsumme noch mit den Erträgnissen zu Gunsten des Schädigers als auszugleichender Vorteil in Ansatz gebracht werden (u.a. RGZ 130, 258 [261]; 146, 278 [289]; 151, 330 [334]; BGHZ 19, 94 [99]).
  • BGH, 19.10.1956 - VI ZR 201/55

    Gleichberechtigung und Unterhaltspflicht

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Wie der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 14. Dezember 1955 - VI ZR 269/55 - ausgeführt hat, braucht die nicht erwerbstätige Ehefrau den dem Ehemann und etwaigen Kindern geschuldeten Unterhaltsbeitrag auch im Zeichen der Gleichberechtigung nicht in der Form von Geld zu leisten; sie kann ihn vielmehr entsprechend der durch das eheliche Zusammenleben gebotenen Arbeitsteilung weiterhin durch die Führung des Haushalts und andere häusliche Verrichtungen abgelten (vgl. auch BGH VI ZR 201/55 vom 19. Oktober 1955, insoweit in BGHZ 22, 51 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50

    Unfallverletzter Beamter. Rechtsübergang

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Der so verbleibende Rentenbetrag war der Klägerin für die Dauer der mutmaßlichen Lebenszeit ihres getöteten Ehemannes (vgl. RGZ 90, 226 [227]; RG JW 27, 2371 Nr. 7; BGHZ 1, 45) zuzusprechen, falls nicht die Beklagten eine Schadensminderungspflicht der Klägerin nach den hierfür geltenden Grundsätzen nachwiesen (u.a. BGHZ 4, 170 [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51]; 16, 265 [BGH 09.02.1955 - IV ZR 188/54][275]; BGH VRS 9, 88; ferner Pagendarm in DAR 1954, 169 f mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 08.06.1936 - VI 37/36

    Sind auf den Schadensersatz, den der Schädiger dem Verletzten oder seinen …

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Was die der Klägerin ausgezahlte Unfallversicherungssumme angeht, so darf diese nach feststehender Rechtsprechung, von der abzugehen der Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nach dem Ausgeführten keinen Anlaß gibt, weder mit der Stammsumme noch mit den Erträgnissen zu Gunsten des Schädigers als auszugleichender Vorteil in Ansatz gebracht werden (u.a. RGZ 130, 258 [261]; 146, 278 [289]; 151, 330 [334]; BGHZ 19, 94 [99]).
  • RG, 17.11.1930 - VI 135/30

    Sind die Leistungen, die dem Verletzten aus Anlaß des Unfalls von dritter Seite …

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55
    Was die der Klägerin ausgezahlte Unfallversicherungssumme angeht, so darf diese nach feststehender Rechtsprechung, von der abzugehen der Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nach dem Ausgeführten keinen Anlaß gibt, weder mit der Stammsumme noch mit den Erträgnissen zu Gunsten des Schädigers als auszugleichender Vorteil in Ansatz gebracht werden (u.a. RGZ 130, 258 [261]; 146, 278 [289]; 151, 330 [334]; BGHZ 19, 94 [99]).
  • RG, 03.01.1918 - VI 302/17

    Schadensersatzanspruch der Witwe eines Getöteten

  • RG, 30.11.1938 - VI 122/38

    1. Ist bei der Berechnung des Arbeitseinkommens, nach dessen Höhe sich in den …

  • RG, 14.05.1917 - VI 56/17

    Dauer der Geldrente im Falle des § 844 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen in einer Linkskurve …

    Der durch den Tod des Erblassers erworbene Vorteil besteht dann nur in dem früheren Anfall der Erbschaft, der wohl zur Anrechnung der aus dem ererbten Vermögen erzielten oder erzielbaren Einkünfte, nicht aber dazu führen kann, die Erben zu zwingen, zugunsten eines Schädigers den Stamm des Vermögens, der sonst unangetastet geblieben wäre, anzugreifen (BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52] und Urteil des BGH vom 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 - VersR 1957, 265).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZR 19/73

    Unterhaltsschaden eines Ehegatten bei bloßer Absicht der Ehescheidung; Anrechnung …

    Eine solche Verallgemeinerung entspricht in der Tat nicht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil v. 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 VersR 1957, 265 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 15; v. 11. Juli 1961 - VI ZR 217/60 = VersR 1961, 855; v. 9. Januar 1962 - VI ZR 25/61 = VersR 1962, 322, 323; v. 22. September 1967 - VI ZR 30/66 = VersR 1967, 1154).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 76/66

    Geltendmachung eines Unterhaltsschadens - Ermittlung der Höhe eines …

    Zwar nimmt das Berufungsgericht zutreffend an, daß sich die Klägerin ihre unangefochten auf 316 DM monatlich geschätzten Einkünfte aus dem ererbten Vermögen ihres Ehemannes anrechnen lassen muß (BGHZ 8, 325; BGH Urteil vom 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 = LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 15).

    Auf den verbleibenden Betrag von 122, 67 DM sind die von der Sozialversicherung gezahlten Beträge anzurechnen, für die Rente ab 1. Januar 1965 also 87, 30 DM, so daß ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Rente von 35, 37 DM verbliebe (zur Berechnung vgl.: RGZ 91, 402; BGH Urteil vom 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 = a.a.O. = VersR 1957, 265 = NJW 1957, 905; Urteil vom 10. Dezember 1964 - III ZR 169/63 = VersR 1965, 376).

  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 187/72

    Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines …

    Der Senat hat die Anrechnung zwar auch für Einkünfte aus Vermögen bejaht, das dem geschädigten Unterhaltsberechtigten nicht unmittelbar vom Unterhaltsverpflichteten, sondern über einen bei demselben Schadensereignis verletzten, aber erst nach dem Unterhaltspflichtigen an dieser Verletzung verstorbenen weiteren Familienangehörigen angefallen war (BGH Urt. v. 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 15 = VersR 1957, 265).
  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 260/63

    Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls - Ersatz eines …

    Dieser Betrag unterliegt als Vermögensbestandteil keinesfalls der Anrechnung, Seine Erträgnisse sind nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich um eine als Barversicherung abgeschlossene Lebensversicherung handelt (BGHZ 39, 249), nicht aber bei einer Risiko-(…EGH a.a.O.) oder einer Unfallversicherung (BGH Urt. vom 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 - LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 15 = VersR 1957, 265).
  • BGH, 19.04.1963 - VI ZR 154/62

    Anrechnung von Erträgnissen aus einer Lebensversicherung; Berücksichtigung des …

    In dem Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1957 (VI ZR 312/55 = LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 15 = VersR 57, 265) ist jedoch bereits zwischen Unfall- und Lebensversicherung unterschieden und der Grundsatz zwar für die Unfallversicherung aufrechterhalten worden, während es für die Lebensversicherung ausdrücklich offengelassen worden ist, ob nicht die ausgezahlte Summe wie ererbtes Vermögen zu behandeln sei.
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 162/74

    Zahlung einer Kapitalabfindung wegen entgangenem Recht auf Unterhalt - …

    Die vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen (BGHZ 8, 325, 328 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52] und Senatsurt.v. 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 - NJW 1957, 905) betreffen einen anderen Fall, nämlich den, daß dem Geschädigten durch dasselbe Schadensereignis, durch das ihm das Recht auf Unterhalt entzogen wurde, eine Erbschaft des Unterhaltspflichtigen zugefallen war.
  • BGH, 17.10.1957 - II ZR 161/56

    Sozialversicherung und § 158c VVG

    Erhält der Geschädigte z.B. Leistungen aus einer von ihm oder für ihn abgeschlossenen Privat-Unfallversicherung, die seinen vermögensrechtlichen Unfallschaden ausgleichen, so braucht er sich diese Leistungen zwar grundsätzlich nicht auf seinen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger anrechnen zu lassen (BGHZ 10, 107 [109]; 19, 94 [99] mit Anm. von Sieg JZ 1956, 370; BGH VersR 1957, 265; RGZ 146, 287).
  • BGH, 10.12.1964 - III ZR 169/63

    Berücksichtigung des ererbten Vermögens bei der Bemessung entgangenen Unterhalts …

    Erst von dem verbleibenden Betrag ist die Quote abzusetzen, die sich die Klägerin gemäß § 846 BGB wegen des Mitverschuldens ihres Ehemannes und der Betriebsgefahr seines Kraftwagens anrechnen lassen muß (RGZ 91, 398, 402; BGH NJW 1957, 905;… Geigel, Haftpflichtprozeß 12. Aufl. Kapitel 5 Note 66 - S. 111 -).
  • BGH, 17.10.1957 - II ZR 39/56

    Umfang der Haftung aus § 158c VVG

    Nach der heute herrschenden Auffassung sind sie in gleicher Weise zwar durch das Schadenereignis bedingt, haben aber durchweg ihren Rechtsgrund nicht in ihm, sondern in einem selbständig hinzutretenden, den Leistungsanspruch erst begründenden Rechtsverhältnis, mag es sich dabei um einen vom Geschädigten oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungsvertrag (vgl. BGHZ 19, 94 [98 ff]; BGH VersR 1957, 265; RGZ 146, 287), einen Arbeitsvertrag (BGHZ 10, 107; RGZ 151, 330), ein Sozialversicherungsverhältnis (BGHZ 9, 179) oder schließlich um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis handeln, bei dem ein Vorteilsausgleich schon kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.
  • OLG Frankfurt, 24.11.1988 - 1 U 29/87

    Über die Anrechnung ererbten Vermögens auf Unterhaltsschadensansprüche

  • BGH, 22.12.1961 - IV ZR 155/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1961 - VI ZR 217/60

    Rechtsmittel

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