Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 Abs 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO
Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle - IWW
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht des einzelnen Bauunternehmers primär auf einer Baustelle i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Arbeitsunfalls
- ra.de
- rabüro.de
Zur Frage, wer Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 S. 2
Verkehrssicherungspflicht des einzelnen Bauunternehmers primär auf einer Baustelle i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Arbeitsunfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauarbeiter stürzt in Treppenschacht: Muss (auch) der Bauherr Schadensersatz zahlen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle - und die Haftung des Bauherrn
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bauarbeiter stürzten in Treppenschacht - Auf einer Baustelle ist grundsätzlich der Bauunternehmer für die Unfallverhütung zuständig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauarbeiter stürzt in Treppenschacht: Muss (auch) der Bauherr Schadensersatz zahlen? (IBR 2019, 492)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 12.02.2016 - 2 O 198/13
- OLG Koblenz, 22.12.2016 - 1 U 265/16
- BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Die Annahme einer sekundären Darlegungslast setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 47 mwN). - BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten …
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Die Rechte eines in die Schutzwirkung eines Vertrages einbezogenen Dritten reichen nicht weiter als die des Vertragspartners selbst (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009, 413). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13
Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Rn. 11 aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18. November 2014 - VI ZR 47/13, BGHZ 203, 224 mwN) ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig.
- BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15
Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem …
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Es hat entscheidungserheblichen Parteivortrag der Beklagten zu 2 nicht berücksichtigt, ohne dass sich hierfür eine Grundlage im Prozessrecht findet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZR 258/15, NJW 2017, 736 Rn. 11; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1566). - BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 …und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
Übergehen eines Beweisangebots im Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Es hat entscheidungserheblichen Parteivortrag der Beklagten zu 2 nicht berücksichtigt, ohne dass sich hierfür eine Grundlage im Prozessrecht findet (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZR 258/15, NJW 2017, 736 Rn. 11; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1566). - BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Aufsichtspflichten des Bauherrn
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 …und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris). - BGH, 11.05.1976 - VI ZR 210/73
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Beauftragung eines Architekten
Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris).
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