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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13537
BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19 (https://dejure.org/2020,13537)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - VI ZR 347/19 (https://dejure.org/2020,13537)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19 (https://dejure.org/2020,13537)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Berufungsinstanz bei Nichtberücksichtigung des gesamten Prozessstoffes der ersten Instanz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 9 ZPO

  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines in der Berufungsinstanz wiederholten Beweisangebots mit der Begründung bzgl. der fehlenden Beanstandung der Nichterhebung des Beweises innerhalb der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines in der Berufungsinstanz wiederholten Beweisangebots mit der Begründung bzgl. der fehlenden Beanstandung der Nichterhebung des Beweises innerhalb der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Berufungsinstanz bei Nichtberücksichtigung des gesamten Prozessstoffes der ersten Instanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verstößt Zurückweisung eines Beweisangebots gegen Anspruch auf rechtliches Gehör?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nichtvernehmen von Zeugen verletzt rechtliches Gehör - Nichtvernehmen von Zeugen verletzt rechtliches Gehör

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Prüfungsumfang des Berufungsgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhebliches Beweisangebot übergangen: Erneute Tatsachenfeststellung erforderlich! (IBR 2020, 441)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2276
  • NJW-RR 2020, 822
  • MDR 2020, 945
  • MDR 2020, 970
  • FamRZ 2020, 1288
  • VersR 2020, 1612
  • WM 2020, 1152
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZR 517/18

    Anwendung des Novenrechts bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19
    Ist die Berufung zulässig, so wird im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen ohne weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz; eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (Senatsbeschluss vom 24. September 2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 Rn. 8 mwN).

    Dies ist hier der Fall, weil die Auffassung des Berufungsgerichts, für die Zeugenvernehmung sei gemäß § 520 Abs. 3 ZPO kein Raum, offenkundig fehlerhaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 Rn. 10).

    Dementsprechend wird im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen ohne weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz; eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (Senatsbeschluss vom 24. September 2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 Rn. 8).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19
    Rn. 8 a) Ist die Berufung zulässig, so gelangt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff erster Instanz ohne weiteres in die Berufungsinstanz (BGH, Urteile vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278; vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 309;… vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 16).

    Bemerkt das Berufungsgericht etwa anlässlich der Prüfung sonstiger Berufungsrügen, dass das Eingangsgericht eine für die Beweiswürdigung bedeutsame Tatsache oder ein erhebliches Beweisangebot übergangen hat, dann bestehen auch ohne dahingehende Rüge konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichten (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 279).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19
    Rn. 8 a) Ist die Berufung zulässig, so gelangt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff erster Instanz ohne weiteres in die Berufungsinstanz (BGH, Urteile vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278; vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 309;… vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 16).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19
    Rn. 8 a) Ist die Berufung zulässig, so gelangt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff erster Instanz ohne weiteres in die Berufungsinstanz (BGH, Urteile vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278; vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 309; vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 16).
  • BGH, 28.05.2019 - VI ZR 328/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - VI ZR 347/19
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Mai 2019 - VI ZR 328/18, VersR 2020, 317 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 27.07.2021 - II ZR 164/20

    BGB § 826 a) Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als …

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Berufungsgericht alle konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen begründen, berücksichtigen muss, die ihre Grundlage im erstinstanzlichen Vorbringen der Parteien haben, auch wenn das Übergehen dieses Vortrags von dem Berufungskläger nicht zum Gegenstand einer Berufungsrüge gemacht worden ist (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 279; Beschluss vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19, WM 2020, 1152 Rn. 8).
  • BGH, 27.01.2022 - VII ZR 303/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit Fragen der …

    Im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen muss deshalb in der zweiten Instanz grundsätzlich nicht erneut vorgebracht werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VI ZR 1206/20 Rn. 9, MDR 2021, 1213;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - VI ZR 171/19 Rn. 7, NJW-RR 2020, 1454; Beschluss vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19 Rn. 8, NJW-RR 2020, 822; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2021 - VI ZR 1206/20

    Beweisangebot eines Geschädigten auf Einholung eines biomechanischen Gutachtens …

    Dementsprechend wird im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen ohne weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz; eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (…Senatsbeschlüsse vom 24. September 2019 - VI ZR 517/18 ,VersR 2020, 379Rn. 8; vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19 ,VersR 2020, 1612Rn. 8).

    Bemerkt das Berufungsgericht etwa anlässlich der Prüfung sonstiger Berufungsrügen, dass das Eingangsgericht eine für die Beweiswürdigung bedeutsame Tatsache oder ein erhebliches Beweisangebot übergangen hat, dann bestehen auch ohne dahingehende Rüge konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichten (Senatsbeschluss vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19 ,VersR 2020, 1612Rn. 8; BGH…, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 , BGHZ 158, 269, 278 f. , juris Rn. 19 ff.).

    Dementsprechend wird im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen ohne weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz; eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (…Senatsbeschlüsse vom 24. September 2019 - VI ZR 517/18 ,VersR 2020, 379Rn. 8; vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19 ,VersR 2020, 1612Rn. 8).

    Bemerkt das Berufungsgericht etwa anlässlich der Prüfung sonstiger Berufungsrügen, dass das Eingangsgericht eine für die Beweiswürdigung bedeutsame Tatsache oder ein erhebliches Beweisangebot übergangen hat, dann bestehen auch ohne dahingehende Rüge konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichten (Senatsbeschluss vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19 ,VersR 2020, 1612Rn. 8; BGH…, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 , BGHZ 158, 269, 278 f. , juris Rn. 19 ff.).

  • BayObLG, 14.09.2022 - 101 ZRR 180/21

    Art. 75 BayGO - Unterwertige Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

    Rn. 43 (2) Überdies war das Berufungsgericht verpflichtet, das Vorbringen des Beklagten nicht nur nach dem äußeren Wortlaut, sondern nach dem Sinn des Vortrags zu erfassen und auf die zulässige Berufung seine Prüfungspflicht auf alle konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020, VI ZR 347/19, NJW-RR 2020, 822 Rn. 8 f.).

    Das Berufungsgericht muss alle konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen begründen, berücksichtigen, die ihre Grundlage im erstinstanzlichen Vorbringen der Parteien haben, auch wenn das Übergehen dieses Vortrags von dem Berufungskläger nicht zum Gegenstand einer Berufungsrüge gemacht worden ist (BGH NJW-RR 2020, 822 Rn. 8 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 3 U 11/20

    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung im Rahmen eines …

    Dementsprechend wird im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen ohne weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz; eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - VI ZR 347/19, Rn. 8, juris).
  • OLG Bamberg, 06.05.2025 - 10 U 16/25

    Online-Glücksspiel, Verbotsgesetz, Deliktsrecht, Berufungsbegründung, …

    Rn. 11 Insbesondere ist, anders als die Stellungnahme ausführt, im vorliegenden Fall einer als fehlend angenommenen ausreichenden Berufungsbegründung i. S. d. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO die Heranziehung und Berücksichtigung erstinstanzlichen Sachvortrags wenig sachdienlich, weshalb auch die angeführte Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 28.04.2020 - VI ZR 347/19 -, Rn. 8 ff.) nicht zielführend ist.

    Ausdrücklich setzt nach der vorgenannten Entscheidung die beklagtenseitig in Verkennung des Unterschieds von entscheidungserheblichem Prozessstoff einerseits und ausreichender Berufungsbegründung andererseits angeführte Heranziehung des gesamten erstinstanzlichen Prozessstoffs eine zulässige Berufung voraus (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.2020 - VI ZR 347/19 -, Rn. 8: "a) Ist die Berufung zulässig ").

    Rn. 12 Die notwendige Differenzierung zwischen für eine Zulässigkeit ausreichende Rüge des Ersturteils i. S. d. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO einerseits und der - erst - dann maßgebliche erstinstanzliche Prozessstoff andererseits ergibt sich auch anderweitig aus der beklagtenseitig angeführten Entscheidung, welche den vorliegenden Fall gerade nicht betrifft (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.2020 - VI ZR 347/19 -, Rn. 9).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 11 U 109/20

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. …

    Er nehme angelehnt an den Beschluss des BGH vom 28.04.2020 (VI ZR 347/19) weitestgehend auf das erstinstanzliche Vorbringen Bezug.
  • OLG München, 05.06.2023 - 21 U 5683/22

    Erfüllungsverweigerung, Streithelfer, Sachverständigenbeweis, Hinweisbeschluss, …

    Das Zitat des Klägers aus BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - VI ZR 347/19 verfängt nicht, weil dort die Zulässigkeit der Berufung vorgesetzt wird, welche hier gerade nicht gegeben ist.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2022 - 13 U 630/21

    Abrechnung nach Aufwand: Besteller muss unwirtschaftliche Betriebsführung …

    Gleichwohl war das Bestreiten der Beklagten in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen, da in erster Instanz nicht zurückgewiesener Sachvortrag ohne weiteres Prozessstoff des Berufungsverfahrens wird (BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19; BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZR 517/18;… MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 530 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2024 - 2 U 74/23

    Schadensersatzanspruch der Hinterbliebenen in Form einer Unterhaltsrente nach …

    Das Berufungsgericht muss alle konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen begründen, berücksichtigen, die ihre Grundlage im erstinstanzlichen Vorbringen der Parteien haben, auch wenn das Übergehen dieses Vortrags von dem Berufungskläger nicht zum Gegenstand einer Berufungsrüge gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - VI ZR 347/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.06.2024 - III ZR 354/23
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2021 - 5 W 43/20

    Selbständiges Beweisverfahren: Feststellung des Vorliegens eines für die …

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