Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84 |
Sequestrierte Cord-Jacken und -Mäntel
§ 929 BGB, Eigentumserwerb bei Streckengeschäft
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 929 S. 1, 2; ZPO §§ 253, 286
Streitgegenstand bei mehreren Teilklagen einer insgesamt höheren Gesamtforderung; Übertragung des Eigentums im Streckengeschäft; Ablehnung eines Beweisangebots - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streckengeschäft - Eigentumserwerb - Übergabe
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1166
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
Liefert ein Verkäufer (hier D.) aber auf Anweisung des Erstkäufers (hier des Klägers) unmittelbar an dessen Kunden (hier T.), so wird in der Regel nicht eine unmittelbare Übereignung vom Verkäufer auf den Zweitkäufer, sondern vom Verkäufer auf den Erstkäufer und dann von diesem auf den Zweitkäufer gewollt sein (s. BGH, Urteile vom 18. Juni 1968 - VI ZR 120/67 - NJW 1968, 1929, 1932 und vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81 - WM 1982, 690 - beide m.w.N.).bb) Das Eigentum könnte auch in der Weise auf den Kläger übergegangen sein, daß das Speditionsunternehmen M. bei Übergabe der Ware vom Kläger bevollmächtigt worden war, diese als dessen Vertreter zu Eigentum zu erwerben und daß es diese als Besitzmittlerin besessen hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1968 aaO., S. 1932; RGZ 84, 320, 322;… RGRK- BGB , Metzger, 12. Aufl., § 447 Rdn. 16).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
bb) Die Ausführungen des Berufungsgerichts stellen im Hinblick auf die Behauptungen und Beweisanträge des Klägers eine vorweggenommene und damit unzulässige Beweiswürdigung dar (vgl. BGHZ 53, 245, 260 und BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669). - BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei Geltendmachung von Teilansprüchen eines einheitlichen Anspruchs die Rechtskraft des Urteils nur den Teil des Anspruchs ergreift, der Gegenstand der Teilklage ist; das Urteil bewirkt keine Rechtskraft hinsichtlich der Frage, ob dem Kläger mehr als der geltend gemachte Teil zusteht (BGHZ 34, 337, 339).
- BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81
Eigentumserwerb - Streckengeschäft - Kettenhandel - Eigentumsübergang - …
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
Liefert ein Verkäufer (hier D.) aber auf Anweisung des Erstkäufers (hier des Klägers) unmittelbar an dessen Kunden (hier T.), so wird in der Regel nicht eine unmittelbare Übereignung vom Verkäufer auf den Zweitkäufer, sondern vom Verkäufer auf den Erstkäufer und dann von diesem auf den Zweitkäufer gewollt sein (s. BGH, Urteile vom 18. Juni 1968 - VI ZR 120/67 - NJW 1968, 1929, 1932 und vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81 - WM 1982, 690 - beide m.w.N.). - BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im …
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
bb) Die Ausführungen des Berufungsgerichts stellen im Hinblick auf die Behauptungen und Beweisanträge des Klägers eine vorweggenommene und damit unzulässige Beweiswürdigung dar (vgl. BGHZ 53, 245, 260 und BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669). - RG, 02.12.1913 - II 474/13
Vertragsschluss
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
bb) Das Eigentum könnte auch in der Weise auf den Kläger übergegangen sein, daß das Speditionsunternehmen M. bei Übergabe der Ware vom Kläger bevollmächtigt worden war, diese als dessen Vertreter zu Eigentum zu erwerben und daß es diese als Besitzmittlerin besessen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Juni 1968 aaO., S. 1932; RGZ 84, 320, 322;… RGRK- BGB , Metzger, 12. Aufl., § 447 Rdn. 16).
- OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für …
Für die Übergabe reicht es dabei aus, dass dem Besitzmittler des Erwerbers der unmittelbare Besitz an der Sache eingeräumt wird (BGH, WM 1976, 153; NJW 1986, 1166). - LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13
Offene und verdeckte Teilklage
Rn. 102 Aber auch bei dem eine Teilklage abweisenden Urteil ist die Rechtskraft auf den geltend gemachten Anspruch beschränkt (vgl. BGH vom 28.05.1998 - I ZR 275/95 in NJW 1999, 287; BGH vom 05.11.1985 - IV ZR 40/84 in NJW 1986, 1166;… BGH vom 30.01.1985 - IVb ZR 67/83 a.a.O.; OLG Düsseldorf vom 06.07.2001 - 24 U 211/00 in MDR 2001, 1257;… Zöller/Vollkommer vor § 322 ZPO Rdnr. 47;… Thomas/Putzo/Reichold § 322 ZPO Rdnr. 26;… a.A. Musielak/Musielak § 322 ZPO Rdnr. 70). - BGH, 18.01.1990 - IX ZR 235/88 Das Berufungsgericht erwägt ohne eine entsprechende Behauptung des Klägers, daß die Auslieferung des Kupferschrotts an die Endabnehmer der Beklagten unmittelbar von den Vorlieferanten der F+E GmbH vorgenommen worden sein könnte, und meint, dann wäre diese im Wege des Streckengeschäfts (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. November 1972 - VIII ZR 79/71, NJW 1973, 141; v. 22. März 1982 - VIII ZR 92/81, NJW 1982, 2371; v. 5. November 1985 - VI ZR 40/84, NJW 1986, 1166) für den Bruchteil einer 19gischen Sekunde mittelbare Besitzerin geworden, als auf ihre Weisung die Lieferanten die Ware an die Endabnehmer ausgeliefert hätten.
Die Ansicht des Berufungsgerichts, bei der Veräußerung des Kupferschrotts von der F+E GmbH an D., von diesem an die Beklagten und von ihr an ihre drei Abnehmer, an welche die Erstverkäuferin F+E GmbH entsprechend den ihr erteilten Anweisungen die Waren direkt ausgeliefert hat, habe es sich um ein Streckengeschäft gehandelt, bei dem keine unmittelbare Übereignung auf die Letztkäufer vorgesehen sei, läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGH Urt. v. 8. November 1972, 22. März 1982 und 5. November 1985 aaO).
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