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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,115
BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71 (https://dejure.org/1972,115)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1972 - VI ZR 46/71 (https://dejure.org/1972,115)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1972 - VI ZR 46/71 (https://dejure.org/1972,115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Verletzung einer Leibesfrucht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - Eintritt der Verjährung - Unterbrechung der Verjährung durch Anerkennung des Anspruchs - Schadensersatzanspruch eines geschädigt zur Welt gekommene Kindes - Verletzung der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren verletzt, haftet dem Kind aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; ZPO §§ 286, 287
    Haftung wegen Verletzung der Leibesfrucht einer Schwangeren

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 48
  • NJW 1972, 1126
  • MDR 1972, 406
  • VersR 1972, 372
  • DB 1972, 433
  • JR 1972, 242
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten …

    Auszug aus BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
    Ersichtlich ist das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1952 (BGHZ 8, 243) ausgegangen, das gegen die Anwendung des § 823 BGB sogar dann keine Bedenken gehabt hat, wenn das geschädigt zur Welt gekommene Kind z. Z. der gegen seine Mutter begangenen Verletzungshandlung noch nicht einmal als Leibesfrucht existent gewesen war.
  • RG, 10.03.1932 - VI 9/32

    Zur Frage der Haftung des Kraftfahrzeughalters für Schäden, die auf einer sog. …

    Auszug aus BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
    Für die Haftung des Schädigers genügt es, wenn er die Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Erfolges im allgemeinen hätte erkennen müssen; wie sich der Schadenshergang dann im einzelnen abspielte und welcher Schaden eintreten würde, brauchte nicht vorhersehbar sein (vgl. RGZ 136, 4, 10; BGH LM BGB § 823 [Ec] Nr. 8;… vgl. auch Selb a.a.O. S. 124).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Hiervon unberührt bleibt eine Schadensersatzpflicht des Arztes gegenüber dem Kind wegen Schädigungen, die diesem bei einem nicht kunstgerecht ausgeführten, mißlungenen Schwangerschaftsabbruch zugefügt worden sind (vgl. BGHZ 58, 48 [49 ff.];… BGH, NJW 1989, S. 1538 [1539]).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    a) Ein solches Verhalten setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen (§ 276 Abs. 2 BGB) und dabei die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 48, 56 und vom 10. November 1992 - VI ZR 45/92 - VersR 1993, 230, 231; BGH Urteil vom 23. Oktober 1952 - III ZR 273/51 - LM Nr. 1 zu § 828 BGB).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17

    Erleichtertes Beweismaß bei Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Rn. 15 (1) Nach dem Senatsurteil vom 11. Januar 1972 (VI ZR 46/71, BGHZ 58, 48, 55 f.) genügt ein mit Gesundheitsschäden geborenes Kind seiner Pflicht, zunächst einen konkreten Haftungsgrund, nämlich die Verletzung seiner "Gesundheit", gemäß § 286 ZPO nachzuweisen, schon durch den Nachweis, dass es bei einem Unfall seiner Mutter als Leibesfrucht in Mitleidenschaft gezogen worden war.
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