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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2022 - VI ZR 467/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32916
BGH, 25.10.2022 - VI ZR 467/20 (https://dejure.org/2022,32916)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - VI ZR 467/20 (https://dejure.org/2022,32916)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 467/20 (https://dejure.org/2022,32916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Annahmeverzug hinsichtlich der Rücknahme des Fahrzeugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 295 BGB, § 31 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007
    Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Annahmeverzug hinsichtlich der Rücknahme des Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Annahmeverzug)

  • Betriebs-Berater

    Automobilhersteller-Haftung gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Annahmeverzug).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 295 ; BGB § 826 (Gd); BGB § 849
    Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Annahmeverzug).

  • rechtsportal.de

    BGB § 295 ; BGB § 826 (Gd); BGB § 849
    Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Annahmeverzug)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2023, 198
  • BB 2022, 2836
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 130/20

    Schadensersatzanspruch und Feststellung des Annahmeverzugs wegen Verwendung einer …

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 467/20
    Durch die Verteidigung einer erstinstanzlichen Zug-um-Zug-Verurteilung macht ein Kläger regelmäßig ein entsprechendes wörtliches Angebot (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 130/20, VersR 2021, 1178 Rn. 16 mwN).

    Die sich daraus hinsichtlich der Hauptforderung ergebende Differenz von 1.990,67 EUR führt zur Forderung eines deutlich, nämlich um knapp 13 % höheren als des geschuldeten Betrags (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 130/20, VersR 2021, 1178 Rn. 17: knapp 10 %).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 467/20
    Rn. 8 1. Dem Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom "28.11.2018" (Schreibfehler, gemeint 22.11.2018) lässt sich ein nach § 295 BGB ausreichendes wörtliches Angebot schon deshalb nicht entnehmen, weil der Kläger hier die Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs nicht nur von der Zahlung des um die Nutzungsentschädigung verminderten Kaufpreises, sondern auch von der Zahlung sogenannter Deliktszinsen gemäß § 849 BGB für die Zeit ab dem 25. Juni 2013 abhängig macht, auf die er keinen Anspruch hat (…vgl. nur Senatsurteile vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, NJW-RR 2021, 1534 Rn. 15; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 30).
  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Vorteilsausgleichung im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen …

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 467/20
    Rn. 8 1. Dem Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom "28.11.2018" (Schreibfehler, gemeint 22.11.2018) lässt sich ein nach § 295 BGB ausreichendes wörtliches Angebot schon deshalb nicht entnehmen, weil der Kläger hier die Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs nicht nur von der Zahlung des um die Nutzungsentschädigung verminderten Kaufpreises, sondern auch von der Zahlung sogenannter Deliktszinsen gemäß § 849 BGB für die Zeit ab dem 25. Juni 2013 abhängig macht, auf die er keinen Anspruch hat (vgl. nur Senatsurteile vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, NJW-RR 2021, 1534 Rn. 15;… vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 30).
  • BGH, 29.11.2022 - VI ZR 376/20

    Anspruch eines Fahrzeugskäufers auf Deliktszinsen im Dieselabgasskandalfall

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung schließt die Forderung jedenfalls eines nicht nur unerheblich höheren als des geschuldeten Betrags ein ordnungsgemäßes Angebot der Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung aus, wobei der für diese Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt der Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ist (vgl. nur Senatsurteile vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 467/20, zVb;… vom 29. Juni 2021 - VI ZR 130/20, VersR 2021, 1178 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 19.12.2022 - VIa ZR 306/22

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen …

    In dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt, dem Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (BGH…, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 30;… Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 130/20, VersR 2021, 1178 Rn. 16; Urteil vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 467/20, BB 2022, 2836 Rn. 10), war das wörtliche Angebot des Klägers zur Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs an die Bedingung der Zahlung eines Betrags von 18.003,08 EUR geknüpft.

    Die sich daraus ergebende Zuvielforderung von 6.566,87 EUR beziehungsweise von mehr als 57% schließt ein ordnungsgemäßes Angebot der Zug um Zug zu erbringenden Leistung aus (vgl. BGH…, Urteil vom 20. April 2021 - VI ZR 521/19, NJW-RR 2021, 952 Rn. 7;… Urteil vom 29. Juni 2021, aaO, Rn. 17; Urteil vom 25. Oktober 2022, aaO, Rn. 11).

  • OLG Stuttgart, 11.02.2026 - 3 U 56/25

    Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf: Öffentliche Äußerung eines Verkäufers …

    Die Forderung eines nicht nur unerheblich höheren als des geschuldeten Betrags schließt ein ordnungsgemäßes Angebot der Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung aus (BGH…, Urteil vom 29.06.2021 - VI ZR 130/20, Rz. 16, juris; Urteil vom 25.10.2022 - VI ZR 467/20, Rz. 10, juris).
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