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| BGH, 15.01.1957 - VI ZR 48/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51
Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern
Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 48/56
Bei dem Anspruch auf Ersatz der Beerdigungskosten einschließlich Aufwendungen für Leichen- und Sargtransport, Trauerkleidung und Grabstein und bei den Rentenansprüchen wegen des Verlustes des Rechts auf Unterhaltsgewährung durch den Getöteten ist ein für den Unfall ursächliches Verschulden des Verstorbenen oder auch nur die von ihm zu vertretende Betriebsgefahr des Motorrades gleichfalls zu berücksichtigen, mag sich der Schadensersatzanspruch nun auf Grund der §§ 823 ff, insbesondere § 844 BGB gegen den Beklagten zu 4 oder auf Grund der Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes (Straßenverkehrsgesetzes), insbesondere § 10 KrfzG(StVG), gegen die Beklagten zu 1 bis 3 richten (BGHZ 6, 319 [320 ff]; RG RdK 1933, 267; RG JW 1934, 327; Walter in Kraftverkehrsrecht von A bis Z "Ausgleichspflicht" Erläuterungen B III 4). - BGH, 09.06.1952 - III ZR 297/51
Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 48/56
Ist dagegen der Verstorbene wegen schuldhafter Unfallverursachung den Beklagten zur Ausgleichung verpflichtet gewesen, so ist diese Verpflichtung auf die Kläger als seine Erben übergegangen (BGH NJW 1952, 1015; RGZ 138, 1 [4]; 160, 148 [151]). - RG, 01.04.1939 - VI 179/38
Kann der Halter eines Kraftfahrzeugs einen Ausgleichungsanspruch, den er …
Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 48/56
Ist dagegen der Verstorbene wegen schuldhafter Unfallverursachung den Beklagten zur Ausgleichung verpflichtet gewesen, so ist diese Verpflichtung auf die Kläger als seine Erben übergegangen (BGH NJW 1952, 1015; RGZ 138, 1 [4]; 160, 148 [151]). - RG, 04.07.1932 - VI 137/32
1. Muß sich eine Ehefrau, die als Insassin des Kraftwagens ihres Ehemanns bei …
Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 48/56
Ist dagegen der Verstorbene wegen schuldhafter Unfallverursachung den Beklagten zur Ausgleichung verpflichtet gewesen, so ist diese Verpflichtung auf die Kläger als seine Erben übergegangen (BGH NJW 1952, 1015; RGZ 138, 1 [4]; 160, 148 [151]).
- BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60
unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB, …
b) Es war daher bereits mit der Entstehung der Körperverletzung der Ehefrau H. zwischen den beiden verantwortlichen Schädigern, dem Ehemann H. und der Beklagten, ein Schuldverhältnis entstanden, das zur gegenseitigen Ausgleichung gemäß § 426 BGB in Verbindung mit § 17 StVG verpflichtete (vgl BGH VI ZR 48/56 v 15. Januar 1957, VersR 1957, 198; BGB VI ZR 240/57 v 14. November 1958, VersR 1959, 231). - BGH, 14.11.1958 - VI ZR 240/57 Hierbei hat es, wie die Revision mit Recht geltend macht, übersehen, daß ihr Ehemann dem Beklagten wegen dieses Schadens nach § 17 StVG zur Ausgleichung verpflichtet war und daß diese Verpflichtung auf die Kläger als seine Erben übergegangen ist (Urt. des BGH vom 15. Januar 1957 - VI ZR 48/56 - VersR 1957, 198).
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