Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1958 - VI ZR 6/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 706
- MDR 1958, 328
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.02.1955 - IV 520/53 U
Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern in der Landwirtschaft - Absetzung …
Auszug aus BGH, 21.01.1958 - VI ZR 6/57
Die Revision verweist demgegenüber auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17 Februar 1955 ~ IV 520/53 U - (NJW 1955, 1615) in dem die'Frage behandelt wird, ob bei der Entwicklung der Verhältnisse in der Landwirtschaft - der fortgeschrittenen Technisierung, dem Wandel der r ö. - RG, 08.11.1939 - VI 17/39
Wonach entscheidet sich, ob Dienste, die ein dem elterlichen Hausstand …
Auszug aus BGH, 21.01.1958 - VI ZR 6/57
schäft in einer seinen Kräften und seiner Leoensstellung ent sprechenden Weise Dienste zu leisten Z\ar kann ein schuldrechtliches Arbeitsverhältnis nach § 612 BGB als stillschweigend zustande gekommen angesehen werden, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist Mit Recht ist das Berufungsgericht aber jedenfalls für die hier vorliegenden landwirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts und des Reichsgerichts gefolgt, wcnaoli-die-Vermutung eher flir rein femllieiireohtliche als schuldrechtliche Beziehungen als Grundlage der Mitarbeit spricht, wenn ein Sohn, der dem elterlichen Hausstand angehörfc und von den Eltern unterhalten wird, nach Eintritt seiner Volljährigkeit fortfährt, den Eltern in ihrem Hauswesen oder Geschäft in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise Dienste zu leisten (RArbG Urteil vom 14« Februar 1934 JW 1934, 1062; RGZ 162, 116 /720/)« Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses hätte zumindest das Voriiegen von Umständen , erfordert, die einen Schluß darauf zulassen, daß durch stillschweigende Willenseinigmig die ursprünglich familieairechtlichen Beziehungen in vertragliche umgewandelt worden sind Derartige Umstände hat das Berufungsgericht nicht feststellen können".
- BGH, 06.11.1990 - VI ZR 37/90
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste
Der Senat hat dort lediglich Veranlassung genommen, von der früheren Rechtsprechung abzurücken (…ähnlich später das Senatsurteil vom 25. Oktober 1977 aaO), die von einer Vermutung für einen familienrechtlichen Charakter der Mitarbeit des Kindes ausging (vgl. insoweit etwa Senatsurteil vom 21. Januar 1958 - VI ZR 6/57- NJW 1958, 706, 707 …und vom 27. Oktober 1959 aaO S. 133). - OLG Jena, 03.12.2008 - 2 U 157/08
Ausscheiden der familienrechtlichen Pflicht des Kindes zur Erbringung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.12.1971 - VI ZR 153/70
Schadensersatz wegen entgangener Dienste des erwachsenen Haussohns
Gleiches kann sogar gelten, wenn der Einsatz der vollen Arbeitskraft des voll jährigen Hauskindes seine Verehelichung überdauert (Urteil vom 21. Januar 1958 - VI ZR 6/57 - LM aaO Nr. 1 = NJW 1958, 706), oder wenn nach Sachlage eine Aussicht auf Betriebsübernahme nicht besteht (…BGH Urt. vom 17. Mai 1961 - VI ZR 11/61 - LM 3. DVO/BEG § 30 Nr. 2 = RzW 1961, 405).
- OLG Hamm, 28.11.1984 - 13 U 251/83
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Mofafahrers mit einem …
Deshalb ist § 612 Abs. 1 BGB hier nicht anwendbar (vgl. BGH, NJW 1958, 706). - BGH, 27.10.1959 - VI ZR 159/58
Rechtsmittel
Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Januar 1958, VI ZR 6/57 = LM § 1617 BGB Nr. 1, die der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts folgt (RGZ 162, 116 RAG JW 1934, 1062 Nr. 2), spricht die Lebenserfahrung, wenigstens in bäuerlichen Betrieben, eher für ein rein familienrechtliches, als für ein schuldrechtliches Verhältnis der Mitarbeit, wenn ein Sohn nach Eintritt der Volljährigkeit weiter im Haushalt der Eltern verbleibt, seinen Unterhalt erhält und im elterlichen Betrieb mitarbeitet. - FG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 14 K 323/91 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) besteht diese Dienstleistungspflicht - insbesondere in der Landwirtschaft - auch für volljährige und sogar für verheiratete Kinder, solange sie dem elterlichen Haushalt angehören und ganz oder teilweise von ihnen Unterhalt beziehen (vgl. BGH-Urteil vom 21. Januar 1958 VI ZR 6/57 , Neue Juristische Wochenschrift - NJW- 1958, 706; BGH-Urteil vom 07. Dezember 1971 VI ZR 153/70 , NJW 1972, 429 und BGH-Urteil vom 25. Oktober 1977 VI ZR 220/75 , NJW 1978, 159 jeweils m.w.N.).
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 70/67
Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …
Hier ist die im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau erfolgte Neuordnung der §§ 1353 ff BGB offensichtlich ohne Bedeutung (vgl. schon Senatsurteil vom 21. Januar 1958 - VI ZR 6/57 = VersR 1958, 230/231). - BGH, 11.06.1965 - VI ZR 282/63
Ansprüche aus einem Dienstvertrag - Zustandekommen eines Dienstvertrages
Bei dieser Sachlage spricht - auch für die Zeit der Volljährigkeit - eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Dienstleistungen auf familienrechtlicher Grundlage beruhen, solange nicht aus besonderen Anzeichen erkennbar wird, daß die familienrechtlichen Beziehungen in dienstvertragliche umgewandelt wurden (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 6/57 - LM § 1617 BGB Nr. 1 = FamRZ 1958, 173; vom 27. Oktober 1959 - VI ZR 159/58 - LM § 1617 BGB Nr. 1 a = FamRZ 1960, 101). - BGH, 25.10.1961 - V ZR 9/60
Rechtsmittel
Ihm sind der 5. Strafsenat (BGHSt 7, 23) und noch der VI. Zivilsenat (Urteil vom 21. Januar 1958 VI ZR 6/57) gefolgt. - BGH, 05.05.1961 - VI ZR 187/60
Zeitliche Begrenzung des Schadensersatzes wegen entgangener Dienste eines …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".