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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1974 - VI ZR 65/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1585
BGH, 28.05.1974 - VI ZR 65/73 (https://dejure.org/1974,1585)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1974 - VI ZR 65/73 (https://dejure.org/1974,1585)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1974 - VI ZR 65/73 (https://dejure.org/1974,1585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der allgemeinen Regeln zur Tatsachenfeststellung bei Feststellung der fristgerechten Berufungseinlegung - Glaubhaftmachung nach § 236 S. 2 Nr. 2 Zivilprozessordnung bei Entscheidung über die Unvermeidbarkeit einer feststehenden Fristversäumung - Fristsäumnis wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1021
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1960 - V ZB 11/60

    Voraussetzung für eine vollzogene Einreichung einer Berufungsschrift - …

    Auszug aus BGH, 28.05.1974 - VI ZR 65/73
    Das Berufungsgericht dürfte demnach auch nicht verkannt haben, daß es hier in erster Linie um die Frage geht, ob die Berufung überhaupt rechtzeitig eingelegt worden ist; denn durch Einwurf in den Schacht des dafür vorgesehenen Nachtbriefkastens wäre sie bei Gericht eingegangen gewesen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60 - ZZP 74, 193, 199).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …

    Der Kläger erhielt hier aber zur Zeit des Vertragsschlusses von Banken keinen Kredit mehr; das ist im Berufungsverfahren unstreitig gewesen; davon ist gemäß § 314 ZPO auszugehen, auch wenn sich die entsprechende Feststellung nicht im Tatbestand des Berufungsurteils, sondern in den Entscheidungsgründen befindet (…Baumbach/Lauterbach/Hartmann 48. Aufl. § 314 ZPO Anm. 2, letzter Absatz; BGH, Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 65/73 = VersR 1974, 1021).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Nach dem Tatbestand des Berufungsurteils, der für das mündliche Parteivorbringen Beweis liefert (§ 314 Satz 1 ZPO), auch soweit tatsächliche Feststellungen in den Entscheidungsgründen enthalten sind (BGH Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 65/73 - VersR 1974, 1021;… Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 314 Anm. 1 m.w.N.), hat der Ehemann das in Rede stehende Vorbringen der Ehefrau insgesamt bestritten.
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

    Da zum Tatbestand auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen gehören (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 65/73 = VersR 1974, 1021), liegt hier eine unüberbrückbare Divergenz vor, die die Beweiskraft des Tatbestandes nach § 314 ZPO entfallen läßt (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1968 - VI ZR 179/67 = MDR 1969, 133).
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