Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1965 - VI ZR 68/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflicht nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Unvorhersehbarer Eintritt einer Verkehrslage - Pflichten eines Fußgängers vor Überschreiten einer belebten Verkehrsstraße - Feststellbarkeit der Geschwindigkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 § 37
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
Papierfundstellen
- VersR 1965, 1054
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - VI ZR 68/64
Soweit das Berufungsgericht den Schaden nach § 287 ZPO ermittelt hat, kann in der Revisionsinstanz nur nachgeprüft werden, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]/176).Seine Ausführungen genügen auch den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Begründung seiner Schätzung zu stellen sind (vgl. BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - VI ZR 68/64
Das Berufungsgericht hat ersichtlich alle wesentlichen Umstände entsprechend BGHZ 18, 149 erwogen, insbesondere die unfallbedingten körperlichen und seelischen Belastungen. - BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64
Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - VI ZR 68/64
Dieser ist jedoch nicht minder erforderlich, wenn man den Zins anspruch auch bei unbeziffertem Klagebegehren ab Rechtshängigkeit bejaht (vgl. BGH Urteil vom 5. Januar 1965 - VI ZR 24/64 - VersR 1965, 380). - BGH, 24.11.1959 - VI ZR 213/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - VI ZR 68/64
Unter diesen Umständen kann sich der Beklagte auch nicht darauf berufen, daß ein Kraftfahrer einen die Fahrbahn überquerenden Fußgänger nach Möglichkeit in der Weise auszureichen hat, daß er hinter ihm vorbeifährt (vgl. BGH Urteil vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58 - VersR 1960, 495).
- BGH, 19.05.1970 - VI ZR 40/69
Fußgänger - Mitverschulden - Dunkelheit - Annäherungsgeschwindigkeit
Diesen zunächst im Urteil vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58 - VersR 1960, 495, auch für den Fall einer Überquerung von links noch rechts wiederholten Grundsatz hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1965 - VI ZR 68/64 - VersR 1965, 1054, dahingehend eingeschränkt, dass er in den Fällen versagt, in denen die Annahme besonders naheliegt, der Fußgänger werde nach Bemerken des sich nähernden Fahrzeuges nicht weitergehen, sondern stehenbleiben oder sogar zurückspringen. - BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65
Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem die Fahrbahn überquerenden …
Somit lagen nicht die Voraussetzungen des Urteils vom 13. Juli 1965 (- VI ZR 68/64 -) vor, auf das sich die Revision beruft. - BGH, 03.06.1980 - VI ZR 41/79
Sorgfaltspflicht - Fußgänger - Fahrbahn
Für diesen wäre es geboten gewesen, nach Erkennen der Klägerin zu versuchen, hinter dieser vorbeizufahren, da er aus deren Verhalten entnehmen mußte, daß sie nicht umkehren werde; keinesfalls durfte er nach links auszuweichen versuchen, (Senats-Urteile vom 13. Juli 1965 - VI ZR 68/64 - VersR 1965, 1054 und vom 10. Mai 1970 - VI ZR 40/69 - VersR 1970, 818;… vgl. Jagusch aaO § 25 StVO Rdn. 38). - BGH, 07.02.1967 - VI ZR 132/65
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
Allerdings ist mit der Revision davon auszugehen, daß ein Kraftfahrer nach Möglichkeit hinter einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger auszuweichen hat (BGH Urteil vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58 = VersR 1960, 495; Urteil vom 8. Mai 1964 - VI ZR 37/63 = VersR 1964, 826; vgl. Urteil vom 13. Juli 1965 - VI ZR 68/64 = VersR 1965, 1054).
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