Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mitverschulden - Jugendlicher - Mitfahrer - Fahrer ohne Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis
Papierfundstellen
- VersR 1985, 965
- VersR 1989, 203
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.03.1984 - VI ZR 23/82
Maßgebliches Recht bei einem Verkehrsunfall in Österreich
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Für die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsververhältnisses im Sinne von § 256 ZPO genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Entstehung weiterer in der Zukunft liegender Ersatzansprüche (st. Rspr. s. Senatsurteile vom 4. November 1975 - VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291 m.w.N. und vom 13. März 1984 - VI ZR 23/82 - VersR 1984, 542, 544 - insoweit in BGHZ 90, 294 nicht abgedruckt). - BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Für die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsververhältnisses im Sinne von § 256 ZPO genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Entstehung weiterer in der Zukunft liegender Ersatzansprüche (st. Rspr. s. Senatsurteile vom 4. November 1975 - VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291 m.w.N. und vom 13. März 1984 - VI ZR 23/82 - VersR 1984, 542, 544 - insoweit in BGHZ 90, 294 nicht abgedruckt). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Da der Beklagte zudem mit fast 21 Jahren erheblich älter war als der seinerzeit fast 16-jährige Kläger und damit über ein ausgeprägteres Verantwortungsbewußtsein und größere Lebenserfahrung als dieser verfügte, hätte es der Darlegung ganz besonderer Umstände bedurft, um dem Kläger einen gleichhohen Verursachungsbeitrag wie dem Beklagten anzulasten (vgl. BGHZ 34, 355 f, 366).
- BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80
Pneumatische Einrichtung
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Grundsätzlich ist es dem Richter aus Rechtsgründen nicht einmal verwehrt, allein aufgrund des (in sich stimmigen) Vortrages einer Partei festzustellen, was für wahr und was für unwahr zu erachten ist, sofern er damit nicht Beweisanträge übergeht (BGHZ 82, 13, 20, 21;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - NJW 1982, 1217 m.w.Nachw.); hierzu bedarf es - entgegen der Meinung der Revision - auch nicht der Parteivernehmung nach § 448 ZPO (…BGH Urt. v. 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 B Nr. 4). - BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74
Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Wenn gleichwohl das Berufungsgericht gerade wegen der starken Bewußtseinsstörung des Klägers die für einen vergleichbar Gelähmten mit vollem Bewußtsein angemessenen Schmerzensgeldbeträge deutlich unterschreitet, so entspricht dies angesichts des Wegfalls wesentlicher Funktionen des Schmerzensgeldes (Ausgleich für die täglich bewußt werdende Beeinträchtigung an Lebensfreude, Arbeitserfolg und Entfaltung der Persönlichkeit) der Rechtsprechung des Senats (s. Urteile vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 175/74 - VersR 1976, 660 und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 247/80 - VersR 1982, 880). - BGH, 22.06.1982 - VI ZR 247/80
Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Wenn gleichwohl das Berufungsgericht gerade wegen der starken Bewußtseinsstörung des Klägers die für einen vergleichbar Gelähmten mit vollem Bewußtsein angemessenen Schmerzensgeldbeträge deutlich unterschreitet, so entspricht dies angesichts des Wegfalls wesentlicher Funktionen des Schmerzensgeldes (Ausgleich für die täglich bewußt werdende Beeinträchtigung an Lebensfreude, Arbeitserfolg und Entfaltung der Persönlichkeit) der Rechtsprechung des Senats (s. Urteile vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 175/74 - VersR 1976, 660 und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 247/80 - VersR 1982, 880). - BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80
Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Grundsätzlich ist es dem Richter aus Rechtsgründen nicht einmal verwehrt, allein aufgrund des (in sich stimmigen) Vortrages einer Partei festzustellen, was für wahr und was für unwahr zu erachten ist, sofern er damit nicht Beweisanträge übergeht (BGHZ 82, 13, 20, 21; BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - NJW 1982, 1217 m.w.Nachw.); hierzu bedarf es - entgegen der Meinung der Revision - auch nicht der Parteivernehmung nach § 448 ZPO (…BGH Urt. v. 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 B Nr. 4). - BGH, 26.02.1952 - I ZR 65/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Grundsätzlich ist es dem Richter aus Rechtsgründen nicht einmal verwehrt, allein aufgrund des (in sich stimmigen) Vortrages einer Partei festzustellen, was für wahr und was für unwahr zu erachten ist, sofern er damit nicht Beweisanträge übergeht (BGHZ 82, 13, 20, 21;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - NJW 1982, 1217 m.w.Nachw.); hierzu bedarf es - entgegen der Meinung der Revision - auch nicht der Parteivernehmung nach § 448 ZPO (BGH Urt. v. 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM ZPO § 286 B Nr. 4).
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Diese Auffassung liegt auch dem Senatsurteil vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VRS 69, 339 - zugrunde.Soweit der Senat in den genannten Entscheidungen vom 16. Dezember 1975, 22. Juli 1982 und 2. Juli 1985 aaO. eine andere Auffassung zugrunde gelegt hat, hält er nicht mehr daran fest.
- BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91
Auswahlverschulden bei Werkvertrag
Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…vgl. BGH, Urt. v. 13.01.1969 - VI ZR 86/65, VersR 1967, 378; Urt. v. 02.07.1985 - VI ZR 68/84, VersR 1985, 965;… Urt. v. 29.03.1987 - VI ZR 311/87, VersR 1988, 570;… Urt. v. 02.10.1990 - VI ZR 14/90, NJW 1991, 165 [BGH 02.10.1990 - VI ZR 14/90] = MDR 1991, 325). - OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07
Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die …
Zwar begründet das Mitfahren grundsätzlich ein Mitverschulden, wenn der Mitfahrer weiß oder wissen muss, dass der Fahrer nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt (BGH VersR 1985, S. 965;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 493).
- OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14
Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines …
Rn. 73 Ein Mitverschulden des Zeugen N. hat das Landgericht darüber hinaus zutreffend daraus abgeleitet, dass er dem Beklagten zu 1) das Steuer des Sprinter überließ, obwohl er wusste, dass dieser nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte (z. B. BGH VersR 1985 965: OLG Hamm VersR 2000, 1255). - OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach …
Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).Der BGH hat die Bewertung des Mitverschuldens des Beifahrers mit 1/2 in einem Fall (VersR 85, 965) als zu hoch angesehen, der dem vorliegenden nicht vergleichbar war.
- BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
Geminderte Ersatzansprüche - Mitverschulden bei Schwarzarbeit - Erledigung …
Danach kann ein Mitverschulden auch darin bestehen, daß der Geschädigte einem Dritten, von dessen Fachkompetenz er nicht überzeugt sein konnte, eine erkennbar gefahrenträchtige Einwirkungsmöglichkeit auf eines seiner Rechtsgüter gestattet, die dann zum Schaden führt (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - VersR 1967, 379; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VersR 1985, 965 und vom 29. März 1988 - VI ZR 311/87 - VersR 1988, 570; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 89/71 - WM 1974, 311, 312). - OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit …
Deshalb fällt in der Abwägung nach § 254 BGB grundsätzlich dem Fahrer der gewichtigere Anteil zu (BGH VersR 1985, 965; OLG Hamm, 27. ZS., ZfS 1987, 290). - OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05
Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem …
Rn. 6 Mit seiner Berufung rügt der Kläger, das Landgericht habe entgegen den vom BGH (VersR 1985, 965) aufgestellten zutreffenden Grundsätzen übersehen, dass der Haftungsanteil eines ohne Fahrerlaubnis fahrenden Kfz-Führers, der einen Unfall durch fehlerhafte Fahrweise verursache, grundsätzlich höher zu bewerten sei als die Mithaftung des verletzten Insassen, der sich dem Fahrer in Kenntnis des Fehlens einer Fahrberechtigung zum Fahren anvertraut habe.Hierauf hebt der BGH in dem entschiedenen Fall entscheidend ab ( BGH VersR 1985, 965;… vgl. auch Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 55 Rdn 21 ).
- LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Geltendmachung materiellen und immateriellen Schadensersatzes nach einem durch …
Rn. 58 Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in der jüngeren Rechtsprechung - der die Kammer folgt - ist für das Bestehen des Feststellungsinteresses bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens von Schäden ausreichend (BGH, Urteil vom 21.09.1987 - II ZR 20/87, in: NJW-RR 1998, 445; BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89, in: NJW 1991, 2707), die regelmäßig bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84, in: BeckRS 1985, 30401809) und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (…Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 256 Rn. 46 m.w.N.). - BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens
Eine schuldhafte Mitverantwortung an der Entstehung eines Schadens kann nämlich grundsätzlich auch darin begründet sein, daß der Geschädigte einer Person, die er für die übertragene Aufgabe nicht für geeignet halten durfte, Einwirkungsmöglichkeiten auf seine Rechtsgüter gegeben hat (BGH, Urteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - Überlassen eines Pkw - VersR 1967, 379; vom 13. Dezember 1973 - VIII ZR 89/71 - Auftrag zur Ausführung eines Flachdaches - WM 1974, 311 und vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - Teilnahme an einer Fahrt mit einem ohne Fahrerlaubnis fahrenden Kfz-Führer - VersR 1985, 965; vgl. auch H. Lange, Schadensersatz, § 10 IX S. 359;… MünchKomm-Grunsky, 2. Aufl., § 254 Rdnr. 30). - OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98
Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer …
- OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
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