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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42798
BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20 (https://dejure.org/2021,42798)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2021 - VI ZR 726/20 (https://dejure.org/2021,42798)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20 (https://dejure.org/2021,42798)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion

  • verkehrslexikon.de

    Zum Haftungsumfang des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion für Schadensverursachung durch einen hochgeschleuderten Stein

  • IWW

    § 7 StVG, § 115 VVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 Abs. 2 StVG

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    KFZ-Haftung: Ist ein Traktor ein Transportfahrzeug oder eine Arbeitsmaschine; § 7 StVG?

  • rabüro.de

    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach § 7 Abs. 1 StVG (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche; Anschluss an Senatsurteil vom 24. ...

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen: Landwirt haftet nicht für Verletzung durch Mähmaschine

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kreiselmäher - und die Halterhaftung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Gefährdungshaftung beim Einsatz eines Traktors als reine Arbeitsmaschine - Keine Gefährdungshaftung beim Einsatz eines Traktors als reine Arbeitsmaschine

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reitplatzbesucher von Stein getroffen - Der Kreiselmäher des benachbarten Landwirts schleuderte das Geschoss hoch: Schadenersatz?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einsatz eines Kraftfahrzeugs als reine Arbeitsmaschine geschieht nicht beim Betrieb

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen - Landwirt haftet nicht für Verletzung durch Mähmaschine

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 7 StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 624
  • MDR 2022, 27
  • NZV 2022, 388
  • VersR 2021, 1518
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach § 7 Abs. 1 StVG (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche; Anschluss an Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638).

    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 6;… vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65, 67, juris Rn. 6;… vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212, 214, juris Rn. 7 …und vom 27. Mai 1975 - VI ZR 95/74, VersR 1975, 945, 946, juris Rn. 15 sowie BGH…, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165, juris Rn. 6) oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (…vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, 87, juris Rn. 11 mwN).

    Ausschlaggebend ist insoweit nicht das Stehen oder Fahren während der Arbeitsfunktion (…vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 2015 - VI ZR 139/15, VersR 2016, 1048 Rn. 13; vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 13).

    Wann haftungsrechtlich nur noch die Funktion als Arbeitsmaschine infrage steht, lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 13).

    Rn. 9 Maßgeblich ist dabei wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall des Arbeitseinsatzes eines Traktors mit Kreiselschwader auf einer gemähten Wiese (Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 14), dass sich das Unfallgeschehen weder auf einer öffentlichen noch einer privaten Verkehrsfläche ereignete und die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Traktors lediglich dem Bestellen der landwirtschaftlichen Fläche diente.

    Dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist, steht einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nach der ständigen Senatsrechtsprechung zwar nicht grundsätzlich entgegen (…vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, VersR 2021, 60 Rn. 15; vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 10 mwN).

    Rn. 10 Dagegen kommt es entgegen der Ansicht der Revision bei der haftungsrechtlichen Einordnung der Verwendung des Traktors hier nicht entscheidend darauf an, dass im Streitfall der Schaden während und nicht - wie vom Senat bei der Beurteilung des "Kreiselschwaderfalls" als ergänzender Gesichtspunkt aufgeführt (Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 14) - nach Abschluss des Arbeitsvorganges entstanden ist.

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Eine Verbindung mit dem "Betrieb" als Kraftfahrzeug kann zu bejahen sein, wenn eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtet (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566, 567, juris Rn. 11; BGH…, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165, juris Rn. 6;… vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 2003, 1275, 1276, juris Rn. 16;… OLG Rostock, DAR 1998, 474, 475, juris Rn. 4).

    Bei der Beurteilung der haftungsrechtlichen Natur des Einsatzes eines Kraftfahrzeuges mit Arbeitsfunktion unter Schutzzweckgesichtspunkten ist es jedoch von Bedeutung, ob der Arbeitseinsatz auf oder in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen stattfindet, wie es - anders als vorliegend - in den Fällen, in denen eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtete und der Senat das Schadensereignis als vom Schutzzweck des § 7 StVG erfasst angesehen hat, der Fall war (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566: Hochschleudern eines Steins durch ein auf dem Seitenstreifen entlangfahrendes Mähfahrzeug; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65: Auswerfen von Streugut aus einem Streukraftfahrzeug).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (…vgl. Senatsurteile vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 6; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65, 67, juris Rn. 6;… vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212, 214, juris Rn. 7 …und vom 27. Mai 1975 - VI ZR 95/74, VersR 1975, 945, 946, juris Rn. 15 sowie BGH…, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165, juris Rn. 6) oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (…vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, 87, juris Rn. 11 mwN).

    Bei der Beurteilung der haftungsrechtlichen Natur des Einsatzes eines Kraftfahrzeuges mit Arbeitsfunktion unter Schutzzweckgesichtspunkten ist es jedoch von Bedeutung, ob der Arbeitseinsatz auf oder in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen stattfindet, wie es - anders als vorliegend - in den Fällen, in denen eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtete und der Senat das Schadensereignis als vom Schutzzweck des § 7 StVG erfasst angesehen hat, der Fall war (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566: Hochschleudern eines Steins durch ein auf dem Seitenstreifen entlangfahrendes Mähfahrzeug; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65: Auswerfen von Streugut aus einem Streukraftfahrzeug).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (…vgl. Senatsurteile vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 6;… vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65, 67, juris Rn. 6;… vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212, 214, juris Rn. 7 …und vom 27. Mai 1975 - VI ZR 95/74, VersR 1975, 945, 946, juris Rn. 15 sowie BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165, juris Rn. 6) oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (…vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, 87, juris Rn. 11 mwN).

    Eine Verbindung mit dem "Betrieb" als Kraftfahrzeug kann zu bejahen sein, wenn eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtet (…vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566, 567, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165, juris Rn. 6;… vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 2003, 1275, 1276, juris Rn. 16;… OLG Rostock, DAR 1998, 474, 475, juris Rn. 4).

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb …

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 374/19, DAR 2021, 87 Rn. 7;… vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10; vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, VersR 2019, 897 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15

    Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der …

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Ausschlaggebend ist insoweit nicht das Stehen oder Fahren während der Arbeitsfunktion (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 2015 - VI ZR 139/15, VersR 2016, 1048 Rn. 13;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 13).
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (…vgl. Senatsurteile vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 6;… vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65, 67, juris Rn. 6;… vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212, 214, juris Rn. 7 …und vom 27. Mai 1975 - VI ZR 95/74, VersR 1975, 945, 946, juris Rn. 15 sowie BGH…, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90, BGHZ 113, 164, 165, juris Rn. 6) oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91, BGHZ 115, 84, 87, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 374/19, DAR 2021, 87 Rn. 7; vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, VersR 2020, 782 Rn. 10;… vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, VersR 2019, 897 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist, steht einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nach der ständigen Senatsrechtsprechung zwar nicht grundsätzlich entgegen (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, VersR 2021, 60 Rn. 15;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 10 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 1 U 155/18

    Verkehrsunfall: Wegschleudern Stein durch Kreiselmäher

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
    Rn. 4 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in MDR 2020, 985 veröffentlicht ist, ausgeführt, ein Anspruch aus § 7 StVG, § 115 VVG sei nicht gegeben, weil die Haftungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG nicht vorlägen.
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines …

  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 374/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …

  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

  • OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 41/03

    Amtshaftung und Verkehrsunfallhaftung des Straßenbaulastträgers: …

  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des …

  • BGH, 18.07.2023 - VI ZR 16/23

    Haftung bei Kfz-Unfall: Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs …

    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach § 7 Abs. 1 StVG (Kontaminierung von Trauben durch Austritt von Diesel aus einem Traubenvollernter bei der Ernte; Anschluss an Senatsurteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518).

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…vgl. nur Senatsurteile vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NZV 2023, 265 Rn. 8 f.; vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 6; jeweils mwN).

    Wann haftungsrechtlich nur noch die Funktion als Arbeitsmaschine infrage steht, lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden (Senatsurteile vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 7;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 6, 13 mwN).

    Ergibt diese Gesamtbetrachtung, dass der Unfall in keinem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als eine der Fortbewegung und dem Transport dienende Maschine steht, sondern dass vielmehr die Funktion des Kraftfahrzeugs als Arbeitsmaschine im Vordergrund steht, wird der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges geprägt (vgl. Senatsurteile vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 8;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 15).

    Rn. 14 Während es nach ständiger Senatsrechtsprechung grundsätzlich einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht entgegen steht, dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist (…vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, VersR 2021, 60 Rn. 15;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 10 mwN), ist es bei der Beurteilung der haftungsrechtlichen Natur des Einsatzes eines Kraftfahrzeuges mit Arbeitsfunktion unter Schutzzweckgesichtspunkten durchaus von Bedeutung, ob der Arbeitseinsatz auf oder in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen stattfindet (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 9).

    Anders verhält es sich hingegen, wenn sich das Unfallgeschehen weder auf einer öffentlichen noch einer privaten Verkehrsfläche ereignet und die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs lediglich dem Bestellen einer landwirtschaftlichen Fläche dient (vgl. Senatsurteile vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 9;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 14).

    So hat der Senat bereits entschieden, dass die Haftung eines Traktorhalters nach § 7 Abs. 1 StVG zu verneinen ist, wenn durch einen vom Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche ein Stein hochgeschleudert und dadurch ein Mensch verletzt wird (Senatsurteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518).

    Maßgeblich ist hier, ähnlich wie in dem mit Senatsurteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20 (VersR 2021, 1518 Rn. 9) entschiedenen Fall, dass sich das Unfallgeschehen weder auf einer öffentlichen noch einer privaten Verkehrsfläche, sondern im Weinberg der Klägerin ereignete und die Fortbewegungsfunktion des Traubenvollernters während seines Einsatzes im Weinberg lediglich der Ernte der Trauben diente, seine Arbeitsfunktion also im Vordergrund stand.

    Rn. 17 b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Argumentation des Berufungsgerichts in seinem Urteil vom 13. Februar 2023 in dem ähnlich gelagerten Verfahren 12 U 1274/22 (Kontaminierung der Trauben durch aus einer undichten Leitung des Traubenvollernters ausgetretenes Hydrauliköl), wonach sich in der Kontaminierung der Trauben anders als im sogenannten Kreiselmäherfall (Senatsurteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518) nicht eine von einem externen, von dem Transportfahrzeug lediglich fortbewegten Gerät ausgehende Gefahr verwirklicht habe.

  • BGH, 16.01.2024 - VI ZR 385/22

    Schadensersatzanspruch im Rahmen einer Heizöllieferungen wegen falschem Anschluss …

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2023 - VI ZR 87/22, NZV 2023, 265 Rn. 8 f.; vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, NJW 2022, 624 Rn. 6; jeweils mwN).

    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (…vgl. Senatsurteile vom 18. Juli 2023 - VI ZR 16/23, juris Rn. 13; vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, NJW 2022, 624 Rn. 7;… vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93, NJW 1995, 1150, 1151, juris Rn. 22; jeweils mwN).

  • OLG Stuttgart, 18.06.2025 - 3 U 91/24

    Schadensersatzhaftung bei einer Fahrzeugbeschädigung durch einen beim Hebevorgang …

    Ergibt diese Gesamtbetrachtung, dass der Unfall in keinem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als eine der Fortbewegung und dem Transport dienende Maschine steht, sondern dass vielmehr die Funktion des Kraftfahrzeugs als Arbeitsmaschine im Vordergrund steht, wird der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges geprägt (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2023 - VI ZR 16/23 -, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20 und BGH, Urteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14 - juris; OLG München, Urteil vom 31. Januar 2024 - 10 U 683/23 e -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Mai 2018 - 7 U 5/17 -, juris).

    Damit handelte es sich bei der Baustelle um eine "private Verkehrsfläche", wie sie der Bundesgerichtshof z.B. in dem Urteil zum Gebrauch des Kreiselmähers auf einer Wiese als Abgrenzung erwähnte (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20 -, juris).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22

    Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer …

    Ein Fahrzeug, das ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil im Rahmen eines Bergevorgangs dient, ist nicht in Betrieb im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG (in Fortschreibung zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn. 7 ff. m. w. N.;… OLG Hamm Beschl. v. 18.5.2021 - 9 W 14/21, NJW-RR 2021, 814 = juris Rn. 9 f.).

    Rn. 17 Dass das Fahrzeug des Beklagten zu 1 zunächst ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie bspw. ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil diente und damit nicht in Betrieb gewesen ist (vgl. zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn. 7 ff. m. w. N.;… OLG Hamm Beschl. v. 18.5.2021 - 9 W 14/21, NJW-RR 2021, 814 = juris Rn. 9 f.), ist unerheblich.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2026 - 11 LC 337/24

    Heranziehung zu Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Fällen der Gefährdungshaftung …

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…st. Rspr. des BGH, siehe: Urt. v. 18.7.2023 - VI ZR 16/23 - juris Rn. 12;… Urt. v. 7.2.2023 - VI ZR 87/22 - juris Rn. 8 f.; Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20 - juris Rn. 6;… Urt. v. 20.10.2020 - VI ZR 374/19 - juris Rn. 7 …und Urt. v. 11.2.2020 - VI ZR 286/19 - juris Rn. 10;… siehe auch Walter, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK, Stand: 1.1.2022, § 7 StVG Rn. 91 f., m.w.N.).

    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (…ebenfalls st. Rspr. des BGH, siehe Urt. v. 16.1.2024 - VI ZR 385/22 - juris Rn. 13;… Urt. v. 18.7.2023 - VI ZR 16/23 - juris Rn. 13; Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20 - juris Rn. 7 …und Urt. v. 24.3.2015 - VI ZR 265/14 - juris Rn. 6) oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20 - juris Rn. 7;… Urt. v. 24.3.2015 - VI ZR 265/14 - juris Rn. 6).

    Wann haftungsrechtlich nur noch die Funktion als Arbeitsmaschine infrage steht, lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden (…BGH, Urt. v. 18.7.2023 - VI ZR 16/23 - juris Rn. 13; Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20 - juris Rn. 7;… Urt. v. 24.3.2015 - VI ZR 265/14 - juris Rn. 6 und 13).

  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 384/22

    Geltendmachung von Deckungsansprüchen aus Kfz-Haftpflichtversicherung wegen …

    Rn. 22 Unerheblich ist demgegenüber, dass - worauf die Revision in anderem Zusammenhang hinweist - eine Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG entfallen kann, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518 Rn. 6 f. m.w.N.).
  • OLG München, 23.02.2023 - 25 U 3191/21

    Einstandspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Vermischungsschaden beim …

    Dem steht nicht entgegen, dass eine Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG entfällt, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird, oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, NJW 2022, 624 Rn. 6 f mwN).
  • AG Oberndorf/Neckar, 08.03.2023 - 10 C 265/22

    Verkehrsunfall - Mithaftung Überholer gegenüber Linksabbieger

    Denn Voraussetzung dafür, dass von einem Schadensereignis bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ausgegangen werden kann, ist nicht, dass sich dieses tatsächlich im Zeitpunkt des Zusammenstoßes in Bewegung befindet, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes lediglich, dass sich die von einem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einer Fahrt auswirken und realisieren (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, Rn, 8; BGH…, Urteil vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, Rn. 7; BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, Rn. 6; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2023 - VI ZR 1234/20, Rn. 9, jew. zit. nach juris).

    Insofern stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig zur Abgrenzung bei Kraftfahrzeugen mit Arbeitsfunktionen darauf ab, ob die Fortbewegungs- und Transportfunktion in der konkreten Konstellation eine Rolle spielt oder das betreffende Fahrzeug ausschließlich als Arbeitsmaschine Verwendung findet (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, Rn. 11; BGH…, Urteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, Rn. 6; BGH…, Urteil vom 08. Dezember 2015 - VI ZR 139/15, Rn. 12; BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, Rn. 7, jew. zit. nach juris).

  • OLG Köln, 08.09.2022 - 15 U 217/21
    Rn. 67 Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs bei einer wertenden Betrachtung des Schadensgeschehens keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, VersR 2021, 1518, 1519;… BGH, Urt. v. 8.12.2015 - VI ZR 139/15, BGHZ 208, 140).
  • OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23

    Haftung aus Betrieb eines Traktors für beim Mähen hochgeschleuderte Steine

    Rn. 10 a) Der BGH führt im Urteil v. 21.09.2020, Az. VI ZR 726/20 u.a. aus: "Maßgeblich ist dabei wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall des Arbeitseinsatzes eines Traktors mit Kreiselschwader auf einer gemähten Wiese (…Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 14), dass sich das Unfallgeschehen weder auf einer öffentlichen noch einer privaten Verkehrsfläche ereignete und die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Traktors lediglich dem Bestellen der landwirtschaftlichen Fläche diente.
  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 76/23

    Haftung des Halters eines Nutzfahrzeugs wegen Schäden beim Be- und Entladen

  • LG Tübingen, 22.05.2024 - 5 O 15/24
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