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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1289
BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78 (https://dejure.org/1979,1289)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1979 - VI ZR 80/78 (https://dejure.org/1979,1289)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 (https://dejure.org/1979,1289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Anrechnung eines Mitverschuldensanteils - Nichtragen eines Schutzhelms - Zahlung von Schmerzensgeld und Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen - Vorliegen einer Forderungsverjährung - Anmeldung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; PflVG § 3 Nr. 3
    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 1104
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 21/76

    Ersatzfähigkeit freiwilliger Beiträge zur sozialen Rentenversicherung bei …

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1977 (BGHZ 69, 347, 349 ff [BGH 18.10.1977 - VI ZR 21/76]; vgl. dazu Anm. von Hofmann, VersR 1978, 620 und Buchmüller NJW 1978, 999) zu der hier wesentlichen Frage unter Fortführung der bis dahin schon gefestigten Rechtsprechung (BGHZ 46, 332) erneut Stellung genommen und ausgesprochen, daß ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung freiwilliger, zur Fortsetzung des Rentenversicherungsverhältnisses geleisteter Beitragszahlungen - die Möglichkeit zu einer solchen freiwilligen Weiterversicherung freilich vorausgesetzt (§ 1233 RVO) - auch dann besteht, wenn bei Fortfall der Versicherungspflicht während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eine nachteilige Beeinflussung der künftigen Rente durch den Beitragsausfall noch nicht feststeht, aber möglich ist (unrichtig OLG Bamberg VersR 1978, 451, 452).

    Nur wenn eine Fallgestaltung vorliegt, in der die vom Versicherten bereits erworbene Rechtsstellung durch den Beitragsausfall nicht oder doch nur in einem so geringen Ausmaß beeinträchtigt wird, daß ein verständiger Geschädigter von einer auf eigene Rechnung vorzunehmenden freiwilligen Versicherung absähe, also insbesondere wenn eine "unfallfeste" Position vorläge, könnte der vom Kläger geltend gemachte Anspruch unbegründet sein (BGHZ 69, 347, 350) [BGH 18.10.1977 - VI ZR 21/76].

  • BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76

    Ersatz von Heilbehandlungskosten wegen eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer …

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 21. Dezember 1971 (VI ZR 137/70 = VersR 1972, 271, 273) unter Hinweis auf die Parallele zu § 12 Abs. 2 VVG zur Frage des notwendigen Inhalts einer Anmeldung im Sinne von § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG Stellung genommen und den dabei herausgestellten Grundsatz zuletztim Urteil vom 17. Januar 1978 (VI ZR 116/76 = VersR 1978, 423) bestätigt.

    Es genügt vielmehr, den Versicherer darüber zu unterrichten, daß gegen ihn aus einem bestimmten Ereignis Ersatzansprüche erhoben werden (so vor allem schon Senatsurteil vom 17. Januar 1978 a.a.O.;… Prölss/Martin, VVG 21. Aufl. § 3 Nr. 3 PflVersG Anm. 1 b).

  • BGH, 17.01.1967 - VI ZR 91/65

    Umfang der Schadensersatzpflicht wegen Arbeitsunfähigkeit des Verletzten; Ersatz …

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1977 (BGHZ 69, 347, 349 ff [BGH 18.10.1977 - VI ZR 21/76]; vgl. dazu Anm. von Hofmann, VersR 1978, 620 und Buchmüller NJW 1978, 999) zu der hier wesentlichen Frage unter Fortführung der bis dahin schon gefestigten Rechtsprechung (BGHZ 46, 332) erneut Stellung genommen und ausgesprochen, daß ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung freiwilliger, zur Fortsetzung des Rentenversicherungsverhältnisses geleisteter Beitragszahlungen - die Möglichkeit zu einer solchen freiwilligen Weiterversicherung freilich vorausgesetzt (§ 1233 RVO) - auch dann besteht, wenn bei Fortfall der Versicherungspflicht während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eine nachteilige Beeinflussung der künftigen Rente durch den Beitragsausfall noch nicht feststeht, aber möglich ist (unrichtig OLG Bamberg VersR 1978, 451, 452).

    Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit der Nachentrichtung der freiwilligen Beiträge unter Hinweis auf das Schreiben der für den Kläger zuständigen Landesversicherungsanstalt vom 3. Februar 1976 festgestellt (vgl. BGHZ 46, 332, 337) [BGH 17.01.1967 - VI ZR 91/65].

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 30. Januar 1979 (VI ZR 144/77 = VersR 1979, 369) bemerkt hat, käme allenfalls eine Minderung der Ansprüche auf Ersatz derjenigen Schäden in Betracht, für deren Entstehen oder Ausmaß das Nichttragen eines Schutzhelms nachweislich ursächlich geworden war.
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf dasSenatsurteil vom 14. Dezember 1976 (VI ZR 1/76 = VersR 1977, 335).
  • BGH, 21.12.1971 - VI ZR 137/70

    Rentenversicherungsträger - Verjährungsfrist - Beginn - Leistungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 21. Dezember 1971 (VI ZR 137/70 = VersR 1972, 271, 273) unter Hinweis auf die Parallele zu § 12 Abs. 2 VVG zur Frage des notwendigen Inhalts einer Anmeldung im Sinne von § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG Stellung genommen und den dabei herausgestellten Grundsatz zuletztim Urteil vom 17. Januar 1978 (VI ZR 116/76 = VersR 1978, 423) bestätigt.
  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 192/78

    Hemmung der Verjährung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Es hat desweiteren in seinem gleichzeitig mit vorliegender Entscheidung verkündeten Urteil in der Sache VI ZR 192/78 (zur Aufnahme in BGHZ vorgesehen) Grundsätzliches zum notwendigen Inhalt einer solchen Anmeldung ausgeführt; im einzelnen kann darauf hier Bezug genommen werden.
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/74

    Grenzen des § 158i VVG

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Im übrigen widerspräche es den Interessen der Unfallgeschädigten, die durch die Einführung der Direktklage und den in § 3 Nr. 3 PflVersG neu geregelten Verjährungsablauf besser gestellt werden sollten (vgl. BGHZ 67, 138, 142) [BGH 14.07.1976 - IV ZR 235/74], von ihnen schon in der Anmeldung eine genaue Angabe der einzelnen Ansprüche zu verlangen, um sich den Vorteil der Verjährungshemmung umfassend zu verschaffen.
  • OLG Bamberg, 21.06.1977 - 5 U 130/76
    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1977 (BGHZ 69, 347, 349 ff [BGH 18.10.1977 - VI ZR 21/76]; vgl. dazu Anm. von Hofmann, VersR 1978, 620 und Buchmüller NJW 1978, 999) zu der hier wesentlichen Frage unter Fortführung der bis dahin schon gefestigten Rechtsprechung (BGHZ 46, 332) erneut Stellung genommen und ausgesprochen, daß ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung freiwilliger, zur Fortsetzung des Rentenversicherungsverhältnisses geleisteter Beitragszahlungen - die Möglichkeit zu einer solchen freiwilligen Weiterversicherung freilich vorausgesetzt (§ 1233 RVO) - auch dann besteht, wenn bei Fortfall der Versicherungspflicht während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eine nachteilige Beeinflussung der künftigen Rente durch den Beitragsausfall noch nicht feststeht, aber möglich ist (unrichtig OLG Bamberg VersR 1978, 451, 452).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06

    Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem …

    Im Übrigen muss ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Beiträge für eine freiwillige Versicherung bzw. zur Fortsetzung des Sozialversicherungsverhältnisses gerade in den Fällen bestehen, in denen als Folge der Schädigung (hier: schädigungsbedingter Wechsel auf eine Beamtenstelle) die Pflichtversicherung vollständig unterbrochen wird (vgl. Senatsurteile BGHZ 69, 347; vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 150/75 - VersR 1977, 1158; vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105), wenn der in der Störung des Versicherungsverlaufs durch das Ausbleiben von Beitragszahlungen liegende Schaden ausgeglichen werden soll.
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten …

    Das hat der Senat bereits für den Fall des Nichttragens eines Schutzhelmes für Motorradfahrer ausgesprochen (vgl.Senatsurteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 144/77 = VersR 1979, 369 undvom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 = VersR 1979, 1104).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den …

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits unter Geltung des bis zum 30. Juni 1983 in Kraft gebliebenen § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Fällen schädigungsbedingten Beitragsausfalls Ansprüche auf Ersatz eines Erwerbsschadens, der den Beitragsschaden umfasst, nach §§ 823, 842, 843, 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt (vgl. BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156 ; BGH VersR 1979, 1104; 1981, 477 ; BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663).
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R

    Nachgezahlte Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs - Übergang von …

    Der BGH hatte bereits unter Geltung des bis zum 30. Juni 1983 in Kraft gebliebenen § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Fällen schädigungsbedingten Beitragsausfalls Ansprüche auf Ersatz eines Erwerbsschadens nach §§ 823, 842, 843, 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt (vgl BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156; BGH VersR 1979, 1104; 1981, 477, 478; BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Die Einhaltung einer bestimmten Form wie auch die lückenlose Aufzählung der einzelnen erlittenen Schäden waren dabei nicht erforderlich, wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 74, 393, 395 und Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 = VersR 1979, 1104); es genügte vielmehr, daß der Haftpflichtversicherer eine Vorstellung vom ungefähren Umfang der durch den Unfall bewirkten Schäden und damit seiner Leistungspflicht vermittelt bekam.
  • BGH, 15.04.1986 - VI ZR 146/85

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Fortkommensschadens; Ausgleichung von …

    Diese von der Revision nicht in Frage gestellten Grundsätze stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 - VersR 1954, 277, 278; vom 17. Januar 1967 BGHZ 46, 332, 333 ff.; vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68 - VersR 1969, 907, 909; vom 18. Oktober 1977 BGHZ 69, 347, 348 ff.; vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 150/75 - VersR 1977, 1158; vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105; vom 24. Februar 1981 - VI ZR 154/79 - VersR 1981, 477, 478; vom 12. April 1983 BGHZ 87, 181, 182 ff. [BGH 12.04.1983 - VI ZR 126/81] vom 8. November 1983 - VI ZR 214/82 - VersR 1984, 237; vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 152/84 - VersR 1986, 391 und vom 18. Februar 1986 - VI ZR 55/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.04.1983 - VI ZR 126/81

    Pflicht zum Ausgleich verletzungsbedingt geringerer Beiträge zur Sozial- und …

    Ferner hat der Schädiger, wenn infolge des Verlustes der versicherungspflichtigen Beschäftigung die Beitragspflicht entfällt, grundsätzlich die Nachteile zu ersetzen, die dem Versicherten durch diese Störung seines Versicherungsverhältnisses entstehen; nicht nur muß er bei Eintritt eines Versicherungsfalls eine verletzungsbedingte Verkürzung der Versicherungsleistung ausgleichen, sondern er kann u.U. verpflichtet sein, dem Verletzten die Mittel zur freiwilligen Beitragszahlung zur Verfügung zu stellen, damit dieser die beitragslose Ausfallzeit durch eine freiwillige Weiterversicherung überbrücken und dadurch einer Verkürzung der Versicherungsleistungen steuern kann (BGHZ 69, 347 m.w.Nachw.; Senatsurteilevom 25. Oktober 1977 - VI ZR 150/75 - VersR 1977, 1158 ff;vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105 undvom 24. Februar 1981 - VI ZR 154/79 - VersR 1981, 477, 478).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen …

    Dieser Verstoß kann sich vielmehr je nach der Art des Unfalls und der dabei vom Geschädigten erlittenen Verletzungen verschieden auswirken; seine Ursächlichkeit wird innerhalb desselben Unfallgeschehens sogar für einzelne Schäden, z. B. solche am Kraftfahrzeug oder an mitgeführten Sachen, in aller Regel völlig zu verneinen sein (vgl. hierzu grundsätzlich Senat, NJW 1979, 980 = VersR 1979, 369; VersR 1979, 1104).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

    Da aber die Unfallgeschädigten hinsichtlich des Verjährungsablaufs durch § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG gegenüber der früheren Rechtslage besser gestellt werden sollten (Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105) und die Vorschrift weder eine Aufzählung der im einzelnen erlittenen Schäden noch eine nähere Bezeichnung der Ersatzansprüche verlangt (Senatsurteile vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 547 und vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675), ist bei der Annahme, die Anmeldung sei auf einzelne Ansprüche beschränkt, eine noch größere Zurückhaltung geboten als bei derjenigen einer Begrenzung des Inhalts von Vergleichsverhandlungen auf den "konkretisierten" Schaden (Senat BGHZ 74, 393, 397).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2024 - 12 U 214/20

    Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, die Zahlung einer …

    Für die Anmeldung des Direktanspruchs beim Versicherer reicht es aus, dass dem Haftpflichtversicherer eine Vorstellung vom ungefähren Umfang der durch den Unfall bewirkten Schäden und damit seiner Leistungspflicht vermittelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1979 - VI ZR 80/78, VersR 1979, 1104; BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 245/79, NJW 1982, 1761; BGH NJW 1987, 937; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2011 - 22 W 68/10, NJW-RR 2011, 1178; OLG München, Urteil vom 16.09.1974 - 24 U 783/74, VersR 1975, 510; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 356;… Klimke in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 115, Rn. 28;… Schneider in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 115 VVG, Rn. 33).
  • OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14

    Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer …

  • OLG Brandenburg, 19.12.2024 - 12 U 192/20

    Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, die Zahlung einer …

  • OLG München, 28.11.1995 - 5 U 4769/95

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch Anmeldung …

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