Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1967 - VI ZR 99/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verursachung eines Verkehrsunfalls - Unachtsamkeit oder Bedienungsfehler als Ursache des Abkommens von der eigenen Fahrbahn - Anwendbarkeit der Grundsätze über den Anscheinsbeweis - Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände - Verantwortlichkeit für den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 § 10
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeug auf der Autobahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.1957 - VI ZR 122/57
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - VI ZR 99/65
Gewiß hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Erfahrung in solchen Fällen auf Unachtsamkeit oder Bedienungsfehler als Ursache des Abkommens von der eigenen Fahrbahn schließen läßt, wenn ein technisches Versagen des Fahrzeugs ausscheidet (Urteil vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 = LM ZPO § 256 Nr. 45 - NJW 58, 343 = VersR 58, 91 = VRS 14, 92).
- BGH, 09.06.1967 - VI ZR 1/66
Haftungsverteilung bei Kollision eines über den Grünstreifen der Autobahn auf die …
Gerät ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug über den Grünstreifen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der erste Anschein jedenfalls dann für ein Verschulden des Fahrers, wenn ein technisches Versagen des Fahrzeugs als Unfallursache ausscheidet (Urteile des BGH vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 - VersR 1958, 91;vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 - VersR 1961, 444 undvom 31. Januar 1967 - VI ZR 99/65).
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