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   BFH, 20.08.2014 - VII B 32/14   

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https://dejure.org/2014,30499
BFH, 20.08.2014 - VII B 32/14 (https://dejure.org/2014,30499)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2014 - VII B 32/14 (https://dejure.org/2014,30499)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2014 - VII B 32/14 (https://dejure.org/2014,30499)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • openjur.de

    Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 79 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 79 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • IWW

    § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes, § 2 A... bs. 1 Nr. 5 Buchst. b der Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 79 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Anwaltsblatt

    § 115 FGO
    Kein Verfahrensfehler, wenn Urteilsentwurf vor mündlicher Verhandlung vorliegt

  • rewis.io

    Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Absetzung des Urteils unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    FGO § 79 Abs. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Absetzung des Urteils unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gehörsverletzung wegen Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bereits vor der mündlichen Verhandlung gefertigte Urteilsentwurf

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 115 FGO
    Kein Verfahrensfehler, wenn Urteilsentwurf vor mündlicher Verhandlung vorliegt

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteilsentwurf vor mündlicher Verhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 115 FGO
    Kein Verfahrensfehler, wenn Urteilsentwurf vor mündlicher Verhandlung vorliegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 183
  • AnwBl Online 2015, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BFH, 20.08.2014 - VII B 32/14
    Schließlich dient dieses Verfahren typischerweise nur einer vorläufigen Standortbestimmung, die sich infolge anderer oder besserer späterer Erkenntnisse bei der endgültigen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) als korrekturbedürftig erweisen kann (vgl. im Übrigen auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1959  1 BvR 53/56, BVerfGE 9, 213, 215), so dass in dieser Vorgehensweise keine Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör gesehen werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2006 X B 4/06, BFH/NV 2006, 1867).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus BFH, 20.08.2014 - VII B 32/14
    Sie zeigt vielmehr, dass das FG das Vorbringen der Beteiligten bis zur mündlichen Verhandlung sorgfältig zur Kenntnis genommen und verarbeitet hat (ausführlich BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604).
  • BFH, 04.07.2006 - X B 4/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BFH, 20.08.2014 - VII B 32/14
    Schließlich dient dieses Verfahren typischerweise nur einer vorläufigen Standortbestimmung, die sich infolge anderer oder besserer späterer Erkenntnisse bei der endgültigen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) als korrekturbedürftig erweisen kann (vgl. im Übrigen auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1959  1 BvR 53/56, BVerfGE 9, 213, 215), so dass in dieser Vorgehensweise keine Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör gesehen werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2006 X B 4/06, BFH/NV 2006, 1867).
  • BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 17/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Soweit vor der Verhandlung ein Votum des Berichterstatters in Form eines Urteilsentwurfs vorgelegen haben sollte, entspricht dies der üblichen Praxis der Terminsvorbereitung und liegt hierin keine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Klägers (vgl. BVerfGE 9, 213, 215; BFH/NV 2014, 1894 Rn. 6).
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