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   BFH, 20.12.2005 - VII B 254/05   

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https://dejure.org/2005,13855
BFH, 20.12.2005 - VII B 254/05 (https://dejure.org/2005,13855)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2005 - VII B 254/05 (https://dejure.org/2005,13855)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - VII B 254/05 (https://dejure.org/2005,13855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 § 115 Abs. 2; StBerG § 37
    Steuerberaterprüfung - Überspannung der Prüfungsanforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung fällt in den der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Bewertungsspielraum des Prüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - VII B 254/05
    Soll die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) gerügt werden, erfordert eine schlüssige Verfahrensrüge Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).

    Auch die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung fällt in den der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Bewertungsspielraum des Prüfers (Senatsurteil in BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).

  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - VII B 254/05
    Eine beantragte Beweiserhebung kann das FG ablehnen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1979 - VII R 13/78

    Prüfungsanforderung - Sachfremde Erwägung - Bewertungsmaßstab - Durchfallquote

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - VII B 254/05
    Im Übrigen misst der Kläger mit dieser Betrachtungsweise dem Merkmal der Überspannung der Prüfungsanforderungen einen eigenständigen Wert bei und hält dieses Merkmal einer isolierten gerichtlichen Überprüfung zugänglich, was aber der Rechtsauffassung des beschließenden Senats widerspricht (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1979 VII R 13/78, BFHE 127, 290, BStBl II 1979, 417).
  • FG Köln, 07.12.2011 - 2 K 1434/09

    Verfahrens- und Ermessensfehler

    Die Einordnung des Schwierigkeitsgrads der Aufgabenstellung falle in den der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum des Prüfers (BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2005, VII B 254/05).

    Von sachfremden Erwägungen würden sich die Prüfer dann leiten lassen, wenn sie die in der Steuerberaterprüfung zu stellenden Anforderungen nicht an Ziel und Zweck der Prüfung (vgl. § 37 Abs. 1 i.V.m. § 33 StBerG) ausrichteten, sondern damit die Absicht verfolgten, den Zugang zum Beruf des Steuerberaters zahlenmäßig zu beschränken (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005, VII B 254/05, BFH/NV 2005, 832).

    Angesichts dessen fällt die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung in den der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Bewertungsspielraum des Prüfers (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005, VII B 254/05, BFH/NV 2005, 832; Urteile vom 21. Mai 1999, VII R 34/98, BFHE 188, 502, BStBl II 1999, 573; vom 30. Januar 1979, VII R 13/78, BFHE 127, 290; BStBl II 1979, 417).

    Erst wenn sich also im Rahmen der Überprüfung der bei der Prüfungsbewertung angelegten Bewertungsmaßstäbe feststellen lässt, dass die Prüfungsanforderungen nicht an dem Ziel und Zweck der Prüfung orientiert waren - etwa der Absicht der Zugangsbeschränkung - liegen sachfremde Erwägungen und damit eine Verletzung der Bewertungsmaßstäbe vor (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005, VII B 254/05, BFH/NV 2005, 832).

  • BFH, 25.06.2009 - VIII B 92/08

    Verzicht auf Sachaufklärungsrüge - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde -

    Allerdings scheitert eine Aufklärungsrüge dann nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung, wenn das nach dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 76 FGO grundsätzlich zur Ermittlung des Sachverhalts verpflichtete Gericht auch ohne einen solchen Beweisantrag Anlass zur (weiteren) Sachaufklärung gehabt hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 VII B 254/05, BFH/NV 2006, 832; vom 4. Oktober 2006 X B 54/06, [...]; vom 24. Juli 2008 VIII B 181/07, BFH/NV 2008, 2007; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1980 8 C 33.79, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- Nr. 126 S. 30; vom 7. November 1986 8 C 27.85, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47; vom 7. April 1989 8 C 79/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 1990, 87).

    Nach diesen Grundsätzen liegt im Streitfall kein Verfahrensfehler gemäß des § 76 Abs. 1 FGO vor, weil sich dem FG eine --von den fachkundig vertretenen Klägern in der mündlichen Verhandlung nicht beantragte-- Beweisaufnahme über die streitige Zustellung der angefochtenen Bescheide nicht im Sinne der Entscheidungen in BFH/NV 2006, 832 sowie in BFH/NV 2008, 2007 aufdrängen musste.

  • FG Thüringen, 31.01.2007 - III 196/05

    Überprüfung von Entscheidungen zur mündlichen Steuerberaterprüfung durch das

    Die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung fällt in den der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Bewertungsspielraum des Prüfers (so ausdrücklich der BFH, Urteil vom 20.12.2005, VII B 254/05, BFH/NV 2006, 832).
  • FG Bremen, 03.11.2022 - 2 K 12/21

    Gerichtliche Überprüfung einer Prüfungsentscheidungen betreffend das Bestehen der

    Darüber hinaus liegt eine Verletzung der Bewertungsmaßstäbe nur dann vor, wenn sich im Rahmen der Überprüfung der bei der Prüfungsbewertung angelegten Bewertungsmaßstäbe feststellen lässt, dass die Prüfungsanforderungen nicht an dem Ziel und Zweck der Prüfung (§ 37 Abs. 1 i.V.m. § 33 StBerG ), sondern an sachfremden Erwägungen orientiert waren, insbesondere wenn die Absicht verfolgt wurde, den Zugang zum Beruf des Steuerberaters zahlenmäßig zu beschränken (BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII B 254/05 -, BFH/NV 2006, 832 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 2044/04

    Behaupteter Verstoß des Steuerberaterprüfungsverfahrens gegen Grundsatz der

    Allein hohe Prüfungsanforderungen, die sich im Einzelfall auch in besonders hohen Durchfallquoten niederschlagen können, vermögen regelmäßig einen derartigen Prüfungsmangel nicht zu begründen (ebenso im Ergebnis: BFH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII B 254/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV], 2006, 832 [833]; FG Hamburg, Urteil vom 31. August 2005 - V 2/04, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2006, 217 [218 f]; Hessisches FG, Urteil vom 26. April 2005 - 13 K 427/04, nicht veröffentlicht (n. v.), Seite (S.) 8).
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