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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - VII-Verg 107/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5098
OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - VII-Verg 107/11 (https://dejure.org/2012,5098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2012 - VII-Verg 107/11 (https://dejure.org/2012,5098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2012 - VII-Verg 107/11 (https://dejure.org/2012,5098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 3 S. 4; GWB § 128 Abs. 3 S. 5
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch Auftragsvergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Grundsätze zur Erstattungspflicht notwendiger Aufwendungen nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Rn. 6 Auf einen Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hin hat der Senat mit Beschluss vom 28. Juli 2011 (VII-Verg 20/11, NZBau 2012, 50 = VergabeR 2012, 35) die Absprachen zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 2. einerseits sowie der Beigeladenen zu 2. und der Beigeladenen zu 1. andererseits hinsichtlich der stoffgleichen Nichtverpackungen wegen Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorschriften für unwirksam erklärt.

    Zwar kann sich die Antragsgegnerin nicht mit Erfolg auf ein "Monopol" der Beigeladenen berufen (vgl. den Senatsbeschluss vom 28. Juli 2012 - VII-Verg 20/11, der in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt).

    Der Senat hat im Beschluss vom 28. Juli 2011 (a.a.O.) ausgeführt, es sei nicht ausgeschlossen, dass die DSD zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages mit der Beigeladenen zu 1. bereit wäre.

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Dies folgt bereits aus ihrer Antragstellerstellung (§ 128 Abs. 1 S. 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG), folgt aber letztlich auch aus § 128 Abs. 3 S. 4 GWB, wo für den Fall der Erledigung vor Entscheidung der Vergabekammer lediglich eine Reduzierung der Gebühr angeordnet wird (zur Auslegung des § 128 Abs. 3 S. 4/5 GWB s. BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11- Rettungsdienstleistungen IV, Rdnr. 12).

    Rn. 32 b) § 128 Abs. 4 GWB bietet im Falle eines erledigten Nachprüfungsverfahrens, anders als früher der Senat gemeint hat (vgl. nur Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11 - VergabeR 2011, 785) nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11 - Rettungsdienstleistungen IV, Rdnrn. 9/10) keine Grundlage für die Anordnung einer Erstattungspflicht notwendiger Aufwendungen Verfahrensbeteiligter durch einen Verfahrensbeteiligten.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Rn. 28 Nachdem die Hauptbeteiligten das Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt haben, ist der angefochtene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos, es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11, VergabeR 2011, 785; s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11; vgl. auch Senatsbeschluss vom 05.03.2012 - VII-Verg 38/10 zu den Folgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrages).

    Rn. 32 b) § 128 Abs. 4 GWB bietet im Falle eines erledigten Nachprüfungsverfahrens, anders als früher der Senat gemeint hat (vgl. nur Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11 - VergabeR 2011, 785) nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11 - Rettungsdienstleistungen IV, Rdnrn. 9/10) keine Grundlage für die Anordnung einer Erstattungspflicht notwendiger Aufwendungen Verfahrensbeteiligter durch einen Verfahrensbeteiligten.

  • EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Denn sie kann jedenfalls den Zeitraum, in dem vergaberechtswidrigerweise eine De-facto-Vergabe bereits stattgefunden hat, nicht außer Acht lassen (allgemein zur Berechnung des Schwellenwertes bei mehreren Aufträgen EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - C-574/10).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - Verg 73/11

    Rechtsnatur der Zurverfügungstellung von Plätzen zur Beherbergung ausländischer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Rn. 48 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28.12.2011 - VII-Verg 73/11) ist ein Nachprüfungsantrag jedoch unbegründet, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Vergaberechtsverstöße des öffentlichen Auftraggebers die Bieterchancen des Antragstellers beeinträchtigt haben können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - 20 A 2467/08

    Ansprüche auf Abstimmung von Entsorgungssystemen und auf entgeltliche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Die VerpackungsVO sieht in § 6 Abs. 4 S. 6 (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 24.07.2011 - 20 A 2467/08) vor, dass der Systembetreiber für die Entsorgung von Leichtverpackungen (wenn auch wohl im wettbewerblichen Verfahren, § 6 Abs. 4 S. 8 VerpackungsVO) auch mit der Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen "beauftragt" werden kann und der Systembetreiber damit die "Synergieeffekte" einer gleichzeitigen Erfassung in einer "Wertstofftonne" gegenüber Dritten, denen dies nicht möglich ist, ausnutzen kann.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Dies betrifft neben den Kosten des Beschwerdegerichts im Beschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr, VergabeR 2011, 452, Rdnr. 79) auch die außergerichtlichen Kosten der Verfahrensbeteiligten, und zwar einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB.
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Rn. 41 Ein Vergabeverfahren beginnt dann, wenn der öffentlichen Auftraggeber einen gegenwärtigen oder künftigen Bedarf (den er jedenfalls aber schon in der Gegenwart organisieren will) durch Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Markt decken will (interner Beschaffungsentschluss) und diesen Entschluss durch Maßnahmen umsetzt, die geeignet sind, nach außen wahrgenommen zu werden (Senat, Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955, 957 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471, 475; s. auch EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, NZBau 2005, 111 = VergabeR 2005, 44; BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04., NZBau 2005, 290 = VergabeR 2005, 328; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620, 622).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Rn. 41 Ein Vergabeverfahren beginnt dann, wenn der öffentlichen Auftraggeber einen gegenwärtigen oder künftigen Bedarf (den er jedenfalls aber schon in der Gegenwart organisieren will) durch Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Markt decken will (interner Beschaffungsentschluss) und diesen Entschluss durch Maßnahmen umsetzt, die geeignet sind, nach außen wahrgenommen zu werden (Senat, Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955, 957 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471, 475; s. auch EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, NZBau 2005, 111 = VergabeR 2005, 44; BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04., NZBau 2005, 290 = VergabeR 2005, 328; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620, 622).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
    Rn. 41 Ein Vergabeverfahren beginnt dann, wenn der öffentlichen Auftraggeber einen gegenwärtigen oder künftigen Bedarf (den er jedenfalls aber schon in der Gegenwart organisieren will) durch Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Markt decken will (interner Beschaffungsentschluss) und diesen Entschluss durch Maßnahmen umsetzt, die geeignet sind, nach außen wahrgenommen zu werden (Senat, Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955, 957 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471, 475; s. auch EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, NZBau 2005, 111 = VergabeR 2005, 44; BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04., NZBau 2005, 290 = VergabeR 2005, 328; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620, 622).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der …

  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des …

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11

    Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10

    Rechtsfolgen der Zurücknahme des Vergabenachprüfungsantrages nach Entscheidung …

  • VK Sachsen-Anhalt, 25.03.2015 - 3 VK LSA 7/15

    Vergabeverfahren: Nachforderung fehlender Angaben in Preisblättern

    Rn. 40 Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass die behaupteten Vergaberechtsverstöße des öffentlichen Auftraggebers die Bieterchancen des Antragstellers beeinträchtigt haben könnten (OLG Düsseldorf, B. v. 25.04.2012- Az. VII-Verg 107/11; B. v. 25.04.2012- Az. VII-Verg 100/11).
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 VK LSA 33/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Zulässigkeit technisch verschiedener Hauptangebote …

    Rn. 31 Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass die behaupteten Vergaberechtsverstöße des öffentlichen Auftraggebers die Bieterchancen des Antragstellers beeinträchtigt haben könnten (OLG Düsseldorf, B. v. 25.04.2012 - Az.: VII-Verg 107/11, B. v. 25.04.2012 - Az.: VII-Verg 100/11).
  • VK Sachsen, 12.04.2017 - 1/SVK/003-17

    Vergabe einer Abwasserbeseitigungskonzession: Wann besteht ein Zusammenhang mit …

    In einem solchen Fall sei ein Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg. 107/11; Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg. 100/11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - VII-Verg 107/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3351
OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - VII-Verg 107/11 (https://dejure.org/2012,3351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2012 - VII-Verg 107/11 (https://dejure.org/2012,3351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - VII-Verg 107/11 (https://dejure.org/2012,3351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung der Entsorgung sog. stoffgleicher Nichtverpackungen in der "gelben Tonne", da das Interesse der Antragsgegnerin an der Fortführung ...

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Direktvergabe der Erfassung und Entsorgung stoffgleicher Nichtverpackungen während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online

    Keine Chance auf Zuschlag: Keine Antragsbefugnis!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - Verg 107/11
    Rn. 6 Auf ein Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin hin hat der Senat mit Beschluss vom 28. Juli 2011 (VII-Verg 20/11, NZBau 2012, 50 = VergabeR 2012, 35) die Absprachen zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 2. einerseits sowie der Beigeladenen zu 2. und der Beigeladenen zu 1. andererseits hinsichtlich der stoffgleichen Nichtverpackungen wegen Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorschriften für unwirksam erklärt.

    Der Senat hat dies bereits im Beschluss vom 28. Juli 2011 (a.a.O., unter B.I.2.a)aa)(2), 3.d)) mit näherer Begründung als sachgerecht gebilligt.

  • VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11

    Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - Verg 107/11
    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 15. Dezember 2011 (VK 16/11) wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 18.06.2026 - Verg 5/26

    Dienstleistungskonzession, Primärrechtsschutz, Interessenabwägung, aufschiebende …

    Hat ein Antragsteller objektiv keine Chance auf eine Zuschlagserteilung, selbst wenn er in der Beschwerdeinstanz obsiegt, überwiegen regelmäßig die Interessen an einer Vergabe ohne Verzögerung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2012, Verg 107/11, juris Rn. 19 f.;… Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 173 GWB Rn. 53).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberecht: Gestattung des Zuschlags gemäß § 121 I GWB

    Rn. 54 Auch aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 26.1.2012, VII - Verg 107/11) ergibt sich nicht, dass die allgemeinen Interessen an der sofortigen Zuschlagserteilung stets, sondern dass sie insbesondere dann überwiegen können, wenn der Antragsteller keine realistische Chance auf die Erteilung des Auftrags hat.
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