Rechtsprechung
| BFH, 02.12.2011 - VII B 106/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen
- openjur.de
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen
- Bundesfinanzhof
AO § 231, FGO § 96 Abs 2, FGO § 105 Abs 3
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen - rechtsinformationen.bund.de
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 231 AO, § 96 Abs 2 FGO, § 105 Abs 3 FGO
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt wegen eines im Bundeszentralregister gesetzten Suchvermerks; Suchvermerk im Bundeszentralregister wegen Unbekanntheit der französischen Behörden gegenüber des in dem ... - datenbank.nwb.de
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Wohnsitzanfrage des FA beim Einwohnermeldeamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 05.05.2011 - 6 K 1314/10
- BFH, 02.12.2011 - VII B 106/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92
Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 106/11
Rn. 5 1. Anders als die Beschwerde meint, weicht das angefochtene FG-Urteil nicht von dem Senatsurteil vom 24. November 1992 VII R 63/92 (BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220) ab.Wenn die Beschwerde demgegenüber meint, die Speicherung eines Suchvermerks im Zentralregister sei unnötig gewesen, weil bekannt gewesen sei, dass sich der Kläger in Frankreich aufhalte, beantwortet sie die Frage nach einem hinreichenden Anlass zur Ermittlung des Wohnsitzes des Klägers anders, als es das FG getan hat, bezeichnet jedoch keinen im FG-Urteil aufgestellten, von dem Senatsurteil in BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220 abweichenden Rechtssatz.
- BFH, 17.09.2014 - VII R 8/13
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine EMA-Online-Anfrage
Eine rein schematische Anfrage an das Einwohnermeldeamt kann die Verjährung nicht unterbrechen (Senatsurteile vom 24. November 1992 VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220;… vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691). - FG München, 03.04.2019 - 1 K 2830/17
Erloschen der Steuerrückstände durch Zahlungsverjährung
Sie können folglich die Verjährung des Anspruchs nicht unterbrechen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 24. November 1992 VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220; BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691;… vom 17. September 2014 VII R 8/13, BFH/NV 2015, 4).bb) Weiterhin hatte zwar die Mitteilung 2015 keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung der Steuerrückstände 2016 zur Folge, obwohl die Speicherung eines Suchvermerks im Zentralregister grundsätzlich hierzu geeignet ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691); ob die Mitteilung 2015 allerdings zu einer entsprechenden Eintragung geführt hat, ist nach den im Laufe des Klageverfahrens erfolgten Angaben des Finanzamts nicht mehr nachvollziehbar, was nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987;… vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung) zu Lasten des Finanzamts geht.
- VG Würzburg, 10.06.2024 - W 8 K 23.591
Kein Erlass von auf Erben übergegangene Gewerbesteuerschulden mangels …
Kenntnis des Steuerpflichtigen von den Ermittlungen ist nicht erforderlich (Kögel in Gosch, AO/FGO, 183. Erg.Lfg., Mai 2024, § 231 AO Rn. 28 mit Bezug auf BFH B.v. 2.12.2011 -- BFH/NV 2012, 691;… U.v. 24.11.1992 - VII R 63/92 - BStBl II 1993, 220 bzw. BFH, B.v. 17.9.2014 - VII R 8/13 - BFH/NV 2015, 4). - FG München, 02.01.2013 - 14 K 2609/11
Abrechnungsbescheid
Rn. 40 Anfragen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort können die Verjährung nur dann nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechen, wenn das FA besonderen Anlass zu den Anfragen hatte, weil ihm der Wohnsitz des Schuldners nicht bekannt war (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691 m.w.N.). - VG Köln, 19.08.2013 - 24 L 420/13
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Verfahren betreffend die Erhebung und …
Rn. 46 vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 02. Dezember 2011, - VII B 106/11 - grundlegend: BFH, Urteil vom 24. November 1992, - VII R 63/92 - Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. September 2011, - 5 L 754/11; VG Köln, Beschluss vom 27. November 2009, - 23 L 1705/09, juris, alle juris.
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