Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BayVwVfG a.F. Art. 53; ; BayVwVfG a.F. Art. 53 Abs. 2; ; BayVwVfG a.F. Art. 53 Abs. 1; ; BGB a.F. § 218; ; BGB a.F. § 209 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei ausgelaufenem Landesrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.03.2005 - 3 K 4632/04
- BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.11.1995 - IV B 50/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05
Der bloße Hinweis auf gleichlautendes Bundesrecht kann zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ebenso wenig als ausreichend angesehen werden, wie die Feststellung, dass eine Entscheidung des BFH zu diesem Problem noch nicht vorliege (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882, und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348) und die Behauptung, dass das allgemeine Interesse aus Gründen der Rechtsklarheit und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe sei. - BFH, 22.11.1995 - VIII B 13/95
Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05
Der bloße Hinweis auf gleichlautendes Bundesrecht kann zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ebenso wenig als ausreichend angesehen werden, wie die Feststellung, dass eine Entscheidung des BFH zu diesem Problem noch nicht vorliege (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882, und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348) und die Behauptung, dass das allgemeine Interesse aus Gründen der Rechtsklarheit und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe sei. - BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05
Der bloße Hinweis auf gleichlautendes Bundesrecht kann zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ebenso wenig als ausreichend angesehen werden, wie die Feststellung, dass eine Entscheidung des BFH zu diesem Problem noch nicht vorliege (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882, …und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348) und die Behauptung, dass das allgemeine Interesse aus Gründen der Rechtsklarheit und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe sei. - BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05
Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, …und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02
Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft
Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 107/05
Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
- BVerwG, 26.11.2009 - 6 B 33.09
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bzgl. der Einordnung eines …
Rn. 14 Der Umstand, dass sich auf Grund der Rechtslage in anderen Bundesländern (vgl. etwa § 70 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. September 2008 ) eine ähnliche wie die hier in Rede stehende Fragestellung ergeben mag, kann - abgesehen davon, dass sich die Beschwerde hierauf nicht beruft - nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen, weil das Berufungsgericht allein die nordrhein-westfälische Rechtslage zu beurteilen hatte und sich ihm deshalb Fragen im Hinblick auf die Anwendung und Auslegung anderer Landesrechte nicht gestellt haben (…vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 9 B 31.07 - juris Rn. 7; BFH, Beschluss vom 9. August 2006 - VII B 107/05 - BFH/NV 2006, 2278 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".