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Rechtsprechung
   BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86   

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https://dejure.org/1986,1495
BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86 (https://dejure.org/1986,1495)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1986 - VII B 108/86 (https://dejure.org/1986,1495)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1986 - VII B 108/86 (https://dejure.org/1986,1495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen in der Zwangsvollstreckung - Begriff des "Leistungsgebotes"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.02.1985 - VII B 61/84

    Vorläufiger Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren bei Ermessensentscheidung der …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß in Fällen, in denen im Hinblick auf den im Hauptverfahren begehrten Erlaß von Steuerrückständen aus Billigkeitsgründen beim FG auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt wird, allein § 258 AO 1977 als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch in Betracht kommt (Beschlüsse vom 12. Februar 1985 VII B 61/84, BFH/NV 1986, 68, …und vom 25. September 1985 VII B 31/85, BFH/NV 1986, 198).

    Dem dieser Regelung innewohnenden Vorläufigkeitscharakter wird dadurch Rechnung getragen, daß die Zwangsvollstreckung nach dieser Vorschrift nicht endgültig, sondern nur einstweilen, etwa - wie der Antragsteller sinngemäß begehrt - bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über einen Erlaßantrag, eingestellt werden kann (vgl. BFH/NV 1986, 68).

    Allenfalls könnten die Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag des Antragstellers dann als unbillig i. S. des § 258 AO 1977 angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (BFH/NV 1986, 68 und 1986, 198; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307, und vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397).

    Hierzu hätte es des Vorbringens von Tatsachen bedurft, aus denen sich ergibt, daß sich der Ermessensrahmen der Verwaltung in diesem Fall auf Null eingeschränkt hatte, also nur noch die Gewährung des beantragten Erlasses als Rechtens angesehen werden kann (BFH/NV 1986, 68 und 1986, 198).

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Das gelte vor allem, wenn etwa Ratenzahlungen als Maßnahme i. S. des § 258 AO 1977 eingeräumt worden seien, um auf die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen für eine längere Zeitspanne Rücksicht zu nehmen (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

    Das FG hat allerdings unter Berücksichtigung des Urteils des V. Senats in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 einen Teilerlaß für möglich gehalten und deshalb im Wege der einstweiligen Anordnung die Zwangsvollstreckung einstweilen auf einen Teilbetrag der streitigen Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten beschränkt.

    Es bestehen Zweifel, ob Stundungssituationen gegeben waren, soweit dem Antragsteller während des maßgeblichen Zeitraums für seine Steuerschulden Vollstreckungsaufschub gewährt worden ist, und ob die eingeräumten Ratenzahlungen sich an der untersten Grenze seiner Zahlungsfähigkeit bewegten (vgl. BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) sei die Erhebung von Säumniszuschlägen insbesondere dann sachlich unbillig, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich sei und deshalb die Ausübung eines Drucks zur Zahlung ihren Sinn verliere.

    Als mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr vereinbar und als einen zwingenden Erlaßgrund wegen sachlicher Unbilligkeit hat der BFH die Erhebung von Säumniszuschlägen insbesondere dann angesehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Zahlung - Säumniszuschläge - ihren Sinn verliert (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 und BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    Als mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr vereinbar und als einen zwingenden Erlaßgrund wegen sachlicher Unbilligkeit hat der BFH die Erhebung von Säumniszuschlägen insbesondere dann angesehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Zahlung - Säumniszuschläge - ihren Sinn verliert (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 und BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

  • BFH, 21.01.1982 - VIII B 94/79

    Steuerschuld - Härte - Stundung

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Allenfalls könnten die Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag des Antragstellers dann als unbillig i. S. des § 258 AO 1977 angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (…BFH/NV 1986, 68 und 1986, 198; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307, und vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397).
  • BFH, 06.10.1982 - I R 98/81

    Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Allenfalls könnten die Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag des Antragstellers dann als unbillig i. S. des § 258 AO 1977 angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (…BFH/NV 1986, 68 und 1986, 198; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307, und vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397).
  • BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77

    Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch - …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Unter welchen Voraussetzungen dieser vorläufige Rechtsschutz durch ein Gericht erlangt werden kann, ist, da der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft, umstritten (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587).
  • BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78

    Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber, …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Zwecks der Säumniszuschläge als Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1979 IV R 174/78, BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429) liege es allerdings in einem solchen Fall nahe, nur einen Teilbetrag der Säumniszuschläge als sachlich angemessen anzusehen.
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung - …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
  • BFH, 31.10.1975 - VIII B 14/74

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Verfügung - Prüfungsumfang - Zweifel …

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
    Die Vollziehung dieses Leistungsgebots kann zwar nach den §§ 361 AO 1977, 69 FGO ausgesetzt werden (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 254 AO 1977 Tz. 14 am Ende; BFH-Beschluß vom 31. Oktober 1975 VIII B 14/74, BFHE 117, 215, BStBl II 1976, 258).
  • BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85

    Beschwerde gegen Zurückweisung des Erlaß einer eintsweiligen Anordnung gegen …

  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14

    Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts

    Rn. 31 Der BFH hat in verschiedenen Entscheidungen ausdrücklich offen gelassen, ob ein derartiges so genanntes Interimsermessen (vgl. dazu grundlegend BFH-Beschluss vom 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587 m.w.N.) der Gerichte besteht (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555;… vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758;… vom 1. August 2002 VII B 352/00, BFH/NV 2002, 1547).
  • FG Saarland, 03.02.2006 - 2 V 44/06

    Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsbeeinträchtigung des …

    Rn. 15 Das Gericht hat auch keine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Antrags im Hinblick darauf, dass § 258 AO eine in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung begründet (vgl. zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 mit weiteren Nachweisen;… vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91

    Befugnis der Behörde zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung als …

    Wird im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach der AO 1977 als vorläufiger Rechtsschutz durch ein FG die Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch die nach § 258 AO 1977 in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (Beschluß des Senats vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 m. w. N.).

    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, könnten Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag allenfalls dann als unbillig angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (Senat in BFH/NV 1987, 555, 556 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BFH).

  • BFH, 08.03.1990 - IV R 34/89

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen …

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung mit Rücksicht auf ihre Funktion als Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern ihren Sinn deshalb verliert, weil dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern infolge Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415; vom 2. Juli 1986 I R 5/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 240, Rechtsspruch 10, und vom 14. Mai 1987 X R 26/81, StRK, Abgabenordnung, § 240, Rechtsspruch 9; BFH-Beschluß vom 4. November 1986 VII B 108/86, StRK, Abgabenordnung, § 258, Rechtsspruch 9; grundsätzlich auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; vgl. dazu nachstehend Unterabschn.
  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt ein Erlaß von Säumniszuschlägen (§ 240 AO 1977) aus sachlichen Billigkeitsgründen voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall - insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge - nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil deren Erhebung - obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt - den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft; Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestands bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen dagegen nicht den Erlaß aus Billigkeitsgründen (Urteile in BFHE 143, 512, 514, BStBl II 1985, 489; BFH / NV 1987, 684; Beschluß vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH /NV 1987, 555; Urteile in BFH / NV 1987, 691 und 693, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 127/85

    Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis wegen unbilliger Härte - …

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Beschluß des Senats vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 557, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BFH).

    Es kann ferner nicht außer acht gelassen werden, daß in der Praxis zuweilen Maßnahmen des Vollstreckungsaufschubs statt nicht durchgeführter, aber möglich gewesener Maßnahmen wie Erlaß oder Stundung eingesetzt werden, so daß es einer gesonderten Prüfung der bei Steuerfälligkeit und Gewährung des Vollstreckungsaufschubs bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Hinblick auf eine mögliche Erlaßsituation bedarf (…vgl. auch BFH/NV 1987, 684, 685; BFH/NV 1987, 555, 557).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2020 - 13 K 258/19

    Verpflichtung zur Begleichung des Kindergelderstattungsbetrages in monatlichen …

    Rn. 51 bb) Der BFH würdigt die Einräumung von Ratenzahlungen regelmäßig ebenfalls als modifizierten Vollstreckungsaufschub gemäß § 258 AO (…so auch Brete/ Thomsen, Anspruch auf Ratenzahlung, AO-Steuerberater 2008, S. 73 (75);… vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, Rz. 27 bei juris; BFH-Beschluss vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, Rz. 23 bei juris;… BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 127/85, BFH/NV 1989, 7, Rz. 13 f. bei juris;… BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 106/84, BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179, Rz. 14 bei juris;… BFH-Beschluss vom 24. September 1991 VII B 107/91, BFH/NV 1992, 503, Rz. 9 bei juris;… BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743, Rz 11 bei juris;… BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 VII R 63/04, BFH/NV 2006, 900, Rz. 12 bei juris;… vgl. auch Fritsch in Koenig, Abgabenordnung, 3. Auflage, § 258 AO, Rz. 18).
  • BFH, 24.09.1991 - VII B 107/91

    Gerichtliche Überprüfung eines durch Ermessensentscheidung festgestellten …

    Wird im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach der Abgabenordnung (AO 1977) als vorläufiger Rechtsschutz durch ein FG die Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch die nach § 258 AO 1977 in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (Beschluß des Senats vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 m. w. N.).
  • BFH, 19.01.1993 - VII B 202/92

    Existenzbedrohende wesentliche Nachteile als Voraussetzung der …

    Wird - wie im Streitfall - die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung mit der Begründung verlangt, daß über einen beantragten Billigkeitserlaß (§ 227 AO 1977) noch nicht rechtskräftig entschieden sei, so kommt als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch nur § 258 AO 1977 in Betracht (vgl. Beschluß des Senats vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555).

    Es kann dahinstehen, ob der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, daß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß der Aussetzungszinsen zu rechnen und deshalb die Vollstreckung dieser Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 258 AO 1977 unbillig ist (vgl. auch hierzu BFH/NV 1987, 555).

  • BFH, 11.04.1989 - VII B 202/88

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der …

    Noch nicht abschließend geklärt ist jedoch, ob die Ablehnung einer einstweiligen Einstellung gerichtlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden darf oder ob den Gerichten insoweit ein eigenständiges "Interimsermessen" zusteht (…dazu Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 1986 VII B 129/85, BFH/NV 1986, 478 f.;… vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20, 22, und vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555 f.).

    Hier genügt die summarische Abschätzung der in jenem Verfahren bestehenden Erfolgsaussichten (Senat in BFH/NV 1987, 555, 557).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07

    einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen; …

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 352/00

    PKH; Vollstreckungsverfahren

  • BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer …

  • FG Düsseldorf, 20.03.2026 - 10 V 361/26

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09

    Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, Erlass, Aussetzung, Vollstreckung

  • BFH, 17.05.1988 - VII B 27/88

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Subsidiarität der …

  • FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungsverfügung - Zulässigkeit der Pfändung …

  • FG München, 25.05.2012 - 14 V 1222/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 137/96

    Billigkeitserlass eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer ; Eingang bei der …

  • FG München, 31.07.2009 - 14 V 1410/09

    Erlass verwirkter Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit: kein Erlass …

  • FG München, 17.12.2009 - 14 V 2498/09

    Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG München, 25.11.2008 - 14 V 3463/08

    Keine Nichtigkeit des Prüfungsberichts und Steuerbescheids bei nachträglicher …

  • FG München, 25.06.2008 - 14 V 1002/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Anerkennung von Vorsteuern im …

  • BFH, 25.04.1989 - VII B 214/88

    Möglichkeit zur Rücknahme eines Konkursantrags des Finanzamts bei bereits …

  • FG München, 17.11.2009 - 14 V 2365/09

    Haftung des Geschäftsführers

  • FG München, 15.01.2008 - 14 V 3841/07

    Einstweiliger Rechtsschutz bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts

  • FG München, 15.01.2008 - 14 V 3843/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG München, 14.01.2002 - 9 V 4173/01

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aufgrund einer beantragten …

  • FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 18 V 1268/00

    Einstweilige Anordnung (Aufhebung der Vollstreckung); Säumniszuschläge; Erlass; …

  • FG Hessen, 20.07.2006 - 6 V 1316/06

    Erlass; Erlasswürdigkeit; Erlassbedürftigkeit; Billigkeitsgründe; Vorsteuer; …

  • FG Thüringen, 02.04.1997 - III 99/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erlass von …

  • BFH, 15.10.1991 - VII B 179/91

    Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch bei Verlangen der Verpflichtung der …

  • FG München, 15.01.2008 - 4 V 3841/07

    Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung …

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