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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3425
BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15 (https://dejure.org/2016,3425)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2016 - VII B 148/15 (https://dejure.org/2016,3425)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - VII B 148/15 (https://dejure.org/2016,3425)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 1 Nr 2, FGO § 81 Abs 1, TabStG § 19 S 2
    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 Nr 1 FGO, § 115 Abs 1 Nr 2 FGO, § 81 Abs 1 FGO, § 19 S 2 TabStG
    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • IWW

    § 19 Satz 2 des Tabaksteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 154 Abs. 2 der Strafprozessordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 81 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwertbarkeit strafgerichtlicher Feststellungen im Besteuerungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwertbarkeit strafgerichtlicher Feststellungen im Besteuerungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme von Feststellungen in einem Strafverfahren in das finanzgerichtliche Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungen im Strafurteil - und ihre Verwertung durch das Finanzgericht

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2014 VII B 116/12, BFH/NV 2014, 1550, und vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
  • BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsentscheidungen vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761, und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…Senatsentscheidungen vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761, und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 - …

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Dies gilt auch für den Fall, dass Vernehmungsprotokolle oder Strafurteile andere Tatbeteiligte betreffen (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2013 VII B 155/12, BFH/NV 2013, 1613).
  • BFH, 14.05.2014 - VII B 116/12

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht …

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2014 VII B 116/12, BFH/NV 2014, 1550, …und vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
  • BFH, 21.04.2026 - VII R 18/24

    Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an …

    Dies ist nicht zu beanstanden, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden können, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (z.B. BFH-Urteil vom 07.03.2006 - X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594; Senatsbeschlüsse vom 12.01.2016 - VII B 148/15, Rz 6, und vom 19.01.2012 - VII B 88/11, Rz 8).
  • FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15

    Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der …

    Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (…BFH-Urteile vom 30.06.2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 07.03.2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594; BFH-Beschlüsse vom 12.01.2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762;… vom 01.10.2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

    Dementsprechend konnte die --grundsätzlich zulässige (…s. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 13; vom 12.01.2016 - VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762, Rz 6)-- Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts … im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen FG-Urteils den Kläger nicht überraschen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1142/20

    Nacherhebung von Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme des zollrechtlichen …

    Die Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung sowie aus dem E-Mail-Verkehr seien auch im hiesigen Besteuerungsverfahren verwertbar, da vorliegend der Verdacht bestünde, dass eine Katalogstraftat begangen worden sei, § 100a Strafprozessvollmacht ([StPO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 12.01.2016, VII B 148/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 762).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1165/20

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 30.11.2022

    Die Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung sowie aus dem E-Mail-Verkehr seien auch im hiesigen Besteuerungsverfahren verwertbar, da vorliegend der Verdacht bestünde, dass eine Katalogstraftat begangen worden sei, § 100a Strafprozessvollmacht ([StPO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 12.01.2016, VII B 148/15 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 762).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1158/20

    Nacherhebung des Zolls gegen den Anmelder als Steuerschuldner hinsichtlich …

    Die Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung sowie aus dem E-Mail-Verkehr seien auch im hiesigen Besteuerungsverfahren verwertbar, da vorliegend der Verdacht bestünde, dass eine Katalogstraftat begangen worden sei, § 100a Strafprozessvollmacht ([StPO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 12.01.2016, VII B 148/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 762).
  • FG München, 25.07.2019 - 11 K 2478/17

    Antrag auf Abänderung des Einkommensteuerbescheids

    Nach der Rechtsprechung des BFH können die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das Finanzgericht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016 762).
  • FG Sachsen, 17.12.2024 - 4 K 1187/13

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Unangemessenheit des Kaufpreises bei der Einfuhr …

    Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (…BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 7. März 2006 X R 8/05, BStBl II 2007, 594; BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762;… vom 1. Oktober 2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387, FG Hamburg-Urteil vom 29. März 2017 3 K 183/15, juris).
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