Rechtsprechung
| BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StBerG § 40 A Abs. 4; ; StBerG § 46 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1; ; StBerG § 40 a; ; StBerG § 46; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Steuerberatende Berufe - Wirtschaftsberatende Berufe - Ausbildung zum Fachgehilfen - Helfer in Steuersachen - Prüfungsfreie Erteilung einer Erlaubnis - Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Rücknahme der Bestellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.02.1995 - VII B 100/94
Schaumwein - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
Insoweit hätte der Kläger schlüssig darlegen müssen, daß die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht des Revisionsgerichts nach Art. 234 EGV (früher Art. 177 EGV) bestehen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1995 VII B 100/94, BFH/NV 1995, 829, …und vom 24. September 1996 VII B 101/96, BFH/NV 1997, 272). - BFH, 25.06.1991 - VII B 33/91
Unterlassene Zuteilung einer Milchquote nach der Teilnahme des Steuerschuldners …
Auszug aus BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
Denn das FG ist als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juni 1991 VII B 33/91, BFH/NV 1992, 286). - BFH, 24.09.1996 - VII B 101/96
Revisionszulassung bei Zweifeln an der Gültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen …
Auszug aus BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
Insoweit hätte der Kläger schlüssig darlegen müssen, daß die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht des Revisionsgerichts nach Art. 234 EGV (früher Art. 177 EGV) bestehen (…vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1995 VII B 100/94, BFH/NV 1995, 829, und vom 24. September 1996 VII B 101/96, BFH/NV 1997, 272).
- BFH, 13.08.2024 - IX R 6/23
Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
Das FG ist als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH-Beschluss vom 11.08.1999 - VII B 162/99, juris, m.w.N.). - BFH, 22.01.2025 - VIII B 123/23
Wiederholungsgefahr für eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit …
Rn. 19 Das FG ist als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV im Fall unionsrechtlicher Auslegungsfragen (Art. 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV) zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen, weshalb grundsätzlich kein Verfahrensmangel anzunehmen ist, wenn es davon absieht (BFH-Beschlüsse vom 11.08.1999 - VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77, m.w.N.;… vom 15.10.2019 - VIII B 70/19, BFH/NV 2020, 212, Rz 21). - FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
Die Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht hindert nicht die Befugnis …
Hinzukommt, dass das Finanzgericht als erstinstanzliches Gericht, selbst wenn eine derartige Frage zu formulieren wäre, gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist , eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH…, Beschluss vom 9. Juni 2009, VII B 182/08, BFH/NV 2009, 1681; vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77;… vom 25. Juni 1991 VII B 33/91,BFH/NV 1992, 286).
- BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche - …
Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht insofern für das FG freilich selbst dann nicht, wenn es die Richtigkeit der unter 1) dargestellten rechtlichen Überlegungen des Senats nicht für offenkundig und folglich die Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 1 EG für erfüllt halten sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. u.a. zuletzt Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77). - BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05
Einfuhrabgaben; Stichprobe
Es bleibt jedoch dem FG überlassen, ggf. über eine erneute Vorlage zu befinden; eine Verpflichtung des FG zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht indes nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77). - BFH, 15.10.2019 - VIII B 70/19
Selbstvertretungsbefugnis eines ehemals als Rechtsanwalt und als rumänischer …
Das FG ist als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH-Beschluss vom 11.08.1999 - VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77, m.w.N.). - BFH, 22.01.2025 - VIII B 124/23
Zur Auslegung und Umdeutung eines gegenstandslos gewordenen …
Das FG ist als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV im Fall unionsrechtlicher Auslegungsfragen (Art. 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV) zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen, weshalb grundsätzlich kein Verfahrensmangel anzunehmen ist, wenn es davon absieht (BFH-Beschlüsse vom 11.08.1999 - VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77, m.w.N.;… vom 15.10.2019 - VIII B 70/19, BFH/NV 2020, 212, Rz 21). - BFH, 20.03.2006 - VII B 99/05
Anti-Dumping-Zoll für Taschenfeuerzeuge
Darüber hinaus ist nach Art. 234 EG das FG als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77). - BFH, 09.06.2009 - VII B 182/08
Erstattung oder Erlass wegen Zurückweisung der Waren - Einholung einer …
Der gerügte Verfahrensmangel, den die Beschwerde in dem unterbliebenen Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sieht, liegt nicht vor, denn das FG war als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77). - BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06
Gewichtsverzollung von Rindfleisch
Anders als die Beschwerde meint, war das FG als erstinstanzliches Gericht nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
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