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Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2013 - VII B 201/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9122
BFH, 15.03.2013 - VII B 201/12 (https://dejure.org/2013,9122)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2013 - VII B 201/12 (https://dejure.org/2013,9122)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2013 - VII B 201/12 (https://dejure.org/2013,9122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

  • openjur.de

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    AO § 284, FGO § 102
    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 284 AO, § 102 FGO
    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 284
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung einer Anordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens; Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist eine Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung einer Anordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.11.2007 - VII B 109/07

    Zur Ausübung des Ermessens bei Aufforderung zur Vorlage eines …

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 201/12
    Rn. 5 Die Anordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist entgegen der Auffassung der Klägerin eine Ermessensentscheidung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. November 2007 VII B 109/07, BFH/NV 2008, 336).
  • BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08

    Vollstreckungsmaßnahmen kurz vor der mündlichen Verhandlung rechtfertigen auch im …

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 201/12
    Dem Betroffenen ist bei veränderter Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsaktes gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist - …

    Rn. 19 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA durch das FG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2016 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972;… vom 15. Juli 2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431, …und vom 19. Dezember 2016 XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, unter II.1.b bb;… Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 7;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 102 Rz 13; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 101 Rz 34 und FGO § 102 Rz 31).
  • BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15

    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen …

    Dem Betroffenen ist bei einer veränderten Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsakts gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972, …und vom 22. Juni 2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780).
  • FG Köln, 29.01.2014 - 7 K 2316/13

    Schlichte Änderung von Steuerbescheiden als Ermessensentscheidung

    Rn. 66 Maßstab für diese gerichtliche Überprüfung nach § 102 FGO ist dabei die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, regelmäßig also zum Zeitpunkt der behördlichen Einspruchsentscheidung (vgl. BFH-Beschluss v. 15.3.2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972; Urteil v. 26.3.1991, VII R 66/90, BStBl II 1991, 545).
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