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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13995
BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08 (https://dejure.org/2008,13995)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2008 - VII B 24/08 (https://dejure.org/2008,13995)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - VII B 24/08 (https://dejure.org/2008,13995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Akteneinsicht im Rahmen einer unzulässigen Untätigkeitsklage; Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Untätigkeitsklage wegen Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht bei unzulässiger Untätigkeitsklage; Verzicht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt, dass das Gericht grundsätzlich die Pflicht hat, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094).
  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 90/05

    Vollbeendete PersG - Prozessstandschaft; Klageumdeutung

    Auszug aus BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08
    Auch muss aufgezeigt werden, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2008 X S 23/08 (PKH), [...]; vom 27. Januar 2006 VIII B 90/05, BFH/NV 2006, 966).
  • BFH, 08.07.2008 - XI S 5/08

    Prozesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussicht - Information über Sitzungstermin …

    Auszug aus BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08
    Wenn es dem --rechtskundigen-- Kläger auf seine Präsenz in einer mündlichen Verhandlung angekommen wäre, hätte er nicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten dürfen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juli 2008 XI S 5/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1863).
  • BFH, 29.09.2008 - X S 23/08

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

    Auszug aus BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08
    Auch muss aufgezeigt werden, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2008 X S 23/08 (PKH), [...];… vom 27. Januar 2006 VIII B 90/05, BFH/NV 2006, 966).
  • BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19

    Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem …

    Auch wäre aufzuzeigen gewesen, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen nicht in Erwägung gezogen hat (…Senatsbeschlüsse vom 11.11.2015 - VII B 74/15, BFH/NV 2016, 370, und vom 15.12.2008 - VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19

    Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift

    Rn. 49 f) Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) rügt, wird der behauptete Verfahrensmangel nicht hinreichend dargelegt; es wird nicht aufgezeigt, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht ein bestimmtes Vorbringen oder einen genau bezeichneten Akteninhalt nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124).

    Rn. 50 g) Soweit die Klägerin vorträgt, dem FG hätte sich das Erfordernis weiterer Sachverhaltsaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 FGO aufdrängen müssen, legt sie nicht hinreichend dar, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen und warum das Ergebnis weiterer Aufklärung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 1124).

  • BFH, 11.11.2015 - VII B 74/15

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschuld der GmbH - …

    Auch ist aufzuzeigen, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2008 VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2018 - X S 1/18

    Anhörungsrüge im Erinnerungsverfahren

    Anders kann es sich verhalten, wenn die Akteneinsicht erkennbar zur Prüfung der Zulässigkeitsfragen beantragt wird (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2008 VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124, unter 1.).
  • BFH, 23.05.2012 - III B 209/11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Wohnsitz eines …

    Anders als im Zivilprozess befähigen Verzichtserklärungen der Verfahrensbeteiligten im finanzgerichtlichen Verfahren das Gericht grundsätzlich, "ohne Weiteres" im schriftlichen Verfahren zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2008 VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124).
  • BFH, 25.06.2025 - XI B 13/25

    Mandatsniederlegung nach Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Das FG ist weder verpflichtet, einen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, noch den Zeitpunkt seiner bevorstehenden Entscheidung bekannt zu geben (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 08.07.2008 - XI S 5/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1863, unter II.2.b cc (2); vom 15.12.2008 - VII B 24/08, BFH/NV 2009, 1124, unter 4.;… BFH-Urteil vom 02.04.1997 - X R 21/94, BFH/NV 1997, 547, unter II.1.).
  • FG Hessen, 10.05.2024 - 3 K 922/23

    Bewertung einer wirtschaftlichen Einheit im Rahmen der Ermittlung der …

    Im finanzgerichtlichen Verfahren befähigen Verzichtserklärungen der Verfahrensbeteiligten das Gericht grundsätzlich, "ohne weiteres" im schriftlichen Verfahren zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 15.12.2008, VII B 24/08, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV -2009, 1124-1125).
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