Rechtsprechung
| BFH, 09.11.2004 - VII B 241/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 149 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Unstatthafte Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 06.09.2004 - 4 Ko 244/99
- BFH, 09.11.2004 - VII B 241/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.11.2002 - VI B 83/02
NZB: Anfechtung einer Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 09.11.2004 - VII B 241/04
Denn diese Regelung betrifft nur Streitverfahren, deren Gegenstand in der Hauptsache Kosten sind (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. Juli 1997 VIII B 79/96, BFH/NV 1998, 76, 77; vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331, 332). - BFH, 10.07.1997 - VIII B 79/96
Umdeutung einer unstatthaften Nichtzulassungsbeschwerde in eine Beschwerde nach § …
Auszug aus BFH, 09.11.2004 - VII B 241/04
Denn diese Regelung betrifft nur Streitverfahren, deren Gegenstand in der Hauptsache Kosten sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. Juli 1997 VIII B 79/96, BFH/NV 1998, 76, 77;… vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331, 332). - BFH, 01.06.1995 - VII S 5/95
Ablehung der beiordnung eines Notanwalts wegen fehlender Erfolgsaussichten in der …
Auszug aus BFH, 09.11.2004 - VII B 241/04
Eine solche Streitigkeit über Kosten liegt auch dann vor, wenn --wie im Streitfall-- um die Erstattungsfähigkeit und die Höhe der im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzten außergerichtlichen Aufwendungen des erstattungsberechtigten Beteiligten gestritten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 1995 VII S 5/95, BFH/NV 1995, 1086, 1087).
- FG Hessen, 17.10.2022 - 11 K 1210/17
Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach teilweiser Zurückverweisung und …
Denn § 128 Abs. 4 Satz 2 FGO hat nur Bedeutung für Verfahren, deren Gegenstand in der Hauptsache Kosten sind (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.11.2002 - VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331; vom 09.11.2004 - VII B 241/04, n.v., juris;… vom 28.02.2012 - III B 55/10, BFH/NV 2012, 972;… vom 20.05.2016 - III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293;… vom 24.03.2017 - X B 26/17, BFH/NV 2017, 915, jeweils m.w.N.), wie etwa Klageverfahren wegen der Erstattung von Vorverfahrenskosten in Kindergeldangelegenheiten gemäß § 77 EStG (…vgl. nur BFH-Beschluss vom 28.02.2012 - III B 55/10, BFH/NV 2012, 972;… Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 128 FGO Rz. 129;… Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 145 FGO Rz. 12 a.E.). - BFH, 12.09.2005 - VII E 5/05
Nicht statthafte Beschwerde; Gebührenfreiheit
Die daraufhin eingelegte Beschwerde der Kostenschuldnerin verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem dem Kostenansatz zugrunde liegenden Beschluss vom 9. November 2004 VII B 241/04 deshalb als unzulässig, weil eine Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten nicht statthaft sei. - FG München, 10.11.2010 - 3 K 76/07
Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage - Zivilrechtsweg …
Im Übrigen hätte das Begehren der Erstattung der Beratungskosten auch bei seiner Konkretisierung keinen Erfolg i.S. eines ausreichenden Feststellungsinteresses, weil die Frage, ob ein Kläger, der einen für rechtswidrig gehaltenen Verwaltungsakt anficht, im Fall der Erledigung des Rechtsstreits Ersatz seiner durch den Rechtsstreit verursachten Kosten vom Gegner verlangen kann, durch die Kostenentscheidung des zuständigen Gerichts entschieden wird und nicht Gegenstand eines anschließenden Schadensersatzprozesses ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 2004 VII B 240/03, VII B 241/04, BFH/NV 2005, 218 und Bundesgerichtshof (BGH)-Urteil vom 18. Mai 1966 Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257).
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