Rechtsprechung
| BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag
- openjur.de
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten; Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 62 Abs 3, FGO § 62 Abs 2, ZPO § 45 Abs 1
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag - rechtsinformationen.bund.de
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 62 Abs 3 FGO, § 62 Abs 2 FGO, § 45 Abs 1 ZPO
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag - rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 62 Abs 3 FGO, § 62 Abs 2 FGO, § 45 Abs 1 ZPO
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten
- datenbank.nwb.de
Wirksame Prozesshandlung bei Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten nach Stellung eines Befangenheitsantrags; Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 K 23/08
- BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.05.2000 - IV B 46/99
Prüfungsanordnung bei einer atypisch stillen Gesellschaft
Auszug aus BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09
Daher lassen sich die Grundsätze, die der BFH in seinem Beschluss vom 3. Mai 2000 IV B 46/99, BFHE 191, 235, für den Fall aufgestellt hat, dass das FG das Ablehnungsgesuch nicht durch Beschluss, sondern im Urteil selbst beschieden hat, nicht auf den Streitfall übertragen. - BFH, 11.04.2002 - I B 56/01
Befangenheitsantrag, missbräuchliches Gesuch
Auszug aus BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09
Rn. 8 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die von der Klägerin erhobene Rüge, das FG habe über einen gestellten Befangenheitsantrag nicht entschieden, mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 11. April 2002 I B 56/01, BFH/NV 2002, 1164, m.w.N.). - BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
Auszug aus BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09
An einer eigenen Prüfung des von der Klägerin gestellten Befangenheitsantrags ist der BFH gehindert, denn zuständig für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist nach § 45 Abs. 1 ZPO das Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört; dies gilt auch bei Ablehnung eines Einzelrichters (Senatsbeschluss vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463). - BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen
Auszug aus BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09
Wird, wie im Streitfall, der Einzelrichter als befangen abgelehnt, so hat, sofern nicht in Fällen offensichtlicher Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung der Einzelrichter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf, über den Antrag derjenige Senat als Kollegialgericht zu entscheiden, dem der abgelehnte Richter angehört (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130). - FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05
Zulässigkeit der Zurückweisung wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen des …
Auszug aus BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09
Darüber hinaus habe das FG A bereits in anderen Verfahren (6 K 288/05 und 6 K 445/06) gemäß § 80 Abs. 5 AO als Bevollmächtigten zurückgewiesen.
- BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch
Im Fall einer Einzelrichterentscheidung oder einer Entscheidung eines sog. konsentierten Einzelrichters kann jener selbst in den Gründen der Hauptsacheentscheidung das Ablehnungsgesuch zurückweisen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 08.01.2010 - V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 17.05.2010 - VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835;… vom 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH), BFH/NV 2011, 59 zu Einzelrichterentscheidungen; Brandis in Tipke/Kruse, § 51 FGO Rz 37). - BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende …
Im Gegensatz zur Behauptung einer fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags, die als unanfechtbare Vorentscheidung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO) der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur ausnahmsweise - im Falle von Willkür oder vergleichbar schweren Mängeln - zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 …und vom 21. März 2000 - BVerwG 7 B 36.00 - juris Rn. 4), kann eine solche Rüge zwar grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. hierzu BFH, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - VII B 254/09 - BFH/NV 2010, 1835 …und vom 14. Februar 2002 - I B 109, 111, 113/00 - BFH/NV 2002, 1161 m.w.N.). - BFH, 28.03.2019 - VIII B 121/18
Übergehen eines Befangenheitsantrags
Rn. 13 b) Im Übergehen eines Befangenheitsantrags liegt ein Verfahrensfehler, der mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann und --wie hier-- bei Vorliegen zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils führt (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. April 2002 I B 56/01, BFH/NV 2002, 1164, m.w.N.; vom 17. Mai 2010 VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835, Rz 8).
- BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige …
Zwar ist das Übergehen eines Befangenheitsantrags grundsätzlich geeignet, den Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts zu begründen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. § 119 Nr. 1 FGO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2010 VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835). - BFH, 12.11.2024 - VIII B 87/23
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit
Wird --wie im Streitfall-- der Einzelrichter als befangen abgelehnt, hat über den Ablehnungsantrag ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters derjenige Senat des Gerichts als Kollegialgericht zu entscheiden, dem der abgelehnte Richter angehört (BFH-Beschluss vom 17.05.2010 - VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835, Rz 7). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2024 - L 8 R 822/23
Nicht wirksam eingelegte Berufung in einem Verfahren wegen der Auszahlung eines …
Die durch die konstitutive Wirkung eines Zurückweisungsbeschlusses bezweckte Rechtssicherheit (…vgl. BT-Drs. 16/3655, S. 89 zu Abs. 3, S. 95 zu Nr. 3; S. 96 zu Abs. 3; BFH Beschl. v. 17.05.2010 - VII B 254/09 - juris Rn. 7;… Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 73 Rn. 35) ist mit der (einmaligen) Entscheidung über die fehlende Vertretungsbefugnis verwirklicht. - FG Sachsen-Anhalt, 25.08.2025 - 5 K 342/19
"Kläger sind vor Anwalt zu schützen": Richter befangen!
Rn. 8 1. Über die Ablehnung des Einzelrichters entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern [vgl. BFH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - VII B 254/09 - BFH/NV 2010, S. 1835, Beschluss vom 28. März 2019 - VIII B 121/18 - BFH/NV 2019, S. 709].
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