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Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10392
BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95 (https://dejure.org/1996,10392)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - VII B 254/95 (https://dejure.org/1996,10392)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - VII B 254/95 (https://dejure.org/1996,10392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an die Bestimmtheit eines Steuerbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zugrunde (vgl. dessen Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095).

    Eine Abweichung von den Urteilen des BFH in BFH/NV 1992, 213, und des EuGH in EuGHE 1991, I-1095, liegt schon deshalb nicht vor, weil es, wie oben ausgeführt, auf die Person desjenigen, der die als Beistellungen in den Zollwert einzubeziehenden Lizenzgebühren entrichtet oder zu entrichten hat, nicht ankommt.

  • BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89

    Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode - Ermittlung des …

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89 (BFH/NV 1992, 213) bereits näher dargelegt hat, ist die Hinzurechnungsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980 weit gefaßt und in ihrer Anwendung nicht an eine auch nur teilweise körperliche Identität zwischen beigestellten und eingeführten Waren gebunden.

    Eine Abweichung von den Urteilen des BFH in BFH/NV 1992, 213, und des EuGH in EuGHE 1991, I-1095, liegt schon deshalb nicht vor, weil es, wie oben ausgeführt, auf die Person desjenigen, der die als Beistellungen in den Zollwert einzubeziehenden Lizenzgebühren entrichtet oder zu entrichten hat, nicht ankommt.

  • BFH, 12.10.1983 - II R 56/81

    Gesellschafterdarlehn - Erwerb - Kommanditanteil

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Denn welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Steuerbescheids zu stellen sind, hängt im wesentlichen von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Oktober 1983 II R 56/81, BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140, …und Beschluß vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489).
  • BFH, 09.11.1994 - II B 142/93

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden - …

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Denn welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Steuerbescheids zu stellen sind, hängt im wesentlichen von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Oktober 1983 II R 56/81, BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140, und Beschluß vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489).
  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Im Streitfall haben sich die beteiligten zuständigen Hauptzollämter dahingehend verständigt, daß das HZA am Sitz des Steuerpflichtigen die zentrale Nacherhebung durchführen soll (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561).
  • BFH, 27.10.1987 - VII R 18/83
    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Die BFH-Urteile vom 16. Januar 1990 VII R 107/87 (…BFH/NV 1990, 610) und vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83 (BFHE 151, 270) behandeln die Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. c ZWVO 1980 und nicht, wie im Streitfall, die Frage der Beistellungen gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980.
  • BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87

    Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert - Zahlung der Lizenzgebühren …

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
    Die BFH-Urteile vom 16. Januar 1990 VII R 107/87 (BFH/NV 1990, 610) und vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83 (BFHE 151, 270) behandeln die Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. c ZWVO 1980 und nicht, wie im Streitfall, die Frage der Beistellungen gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980.
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten - …

    Als "in der eingeführten Ware enthalten" sind folglich neben den körperlich in der Ware enthaltenen Beistellungen auch die Waren anzusehen, die (wie z.B. Basissaatgut, Abfälle, Reste, Ausschußwaren) zwar nicht unmittelbar in der eingeführten Ware enthalten sind, aber für deren Herstellung verwendet wurden und damit für den Produktionsprozeß notwendig waren (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095;… Senatsurteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89, BFH/NV 1992, 213, und Beschlüsse vom 4. Juni 1996 VII B 254/95, BFH/NV 1997, 80, …und vom 9. Januar 1997 VII B 164/96, BFH/NV 1997, 535).
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 361/07

    Zoll: Zollwert

    bb) In einer Entscheidung zur alten, insoweit nicht identischen Rechtsgrundlage, hatte der BFH (Beschluss vom 4. Juni 1996 VII B 254/95, BFH/NV 1997, 80) entschieden dass eine Beistellung, die nicht der Käufer, sondern ein Dritter ohne Berechnung an den Verkäufer liefert, auch dann im Wege der Hinzurechnung bei der Bestimmung des Zollwerts zu erfassen ist, wenn sie auf Kosten des Käufers erfolgt.

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass sich die Klägerin in dem Kaufvertrag mit ihrem Abnehmer bereits verpflichtet hatte, die mit den Kräutermischungen des Abnehmers hergestellte Ware ihm, dem Abnehmer, zu verkaufen, der sich überdies das Eigentum an den von ihm kostenlos zur Verfügung gestellten Kräutermischungen vorbehalten hatte (Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Fall, den der Bundesfinanzhof zur Vorgängernorm am 4. Juni 1996 VII B 254/9, BFH/NV 1997, 80, zu entscheiden hatte).

  • FG Hamburg, 09.07.2015 - 3 K 308/14

    Zurechnung steuerfreier Einkünfte in der KGaA; versäumte einheitliche …

    Rn. 4 4. Wurde die einheitliche und gesonderte Feststellung i. S. d. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durch das für den Sitz der KGaA zuständige Betriebsfinanzamt bestandskräftig - d. h. für die Einkommensbesteuerung bindend - abgelehnt, lädt das im Klageverfahren eines Komplementärs gegen sein Wohnsitzfinanzamt - hier bezüglich steuerfreier Investitionszulage - zuständige FG die KGaA auf Antrag des beklagten Wohnsitzfinanzamts gemäß § 174 Abs. 4-5 AO bei; danach steht einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO die Bestandskraft eines ablehnenden oder unzureichenden Bescheids über eine gesonderte oder einheitliche Feststellung nicht entgegen (…vgl. BFH-Urteil vom 28.02.2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Juris Rz. 29); ebenso wenig wie die Unterlassung eines Bescheids binnen der Feststellungs- oder Festsetzungsfrist (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.1996 IV R 49/95, BFH/NV 1997, 80) oder wie die Bestandskraft eines Körperschaftsteuerbescheids für die Beigeladene (…vgl. BFH-Beschluss vom 29.11.2006 I R 78/05 u. a., BFH/NV 2007, 1091).
  • FG Düsseldorf, 08.10.1997 - 4 K 1804/92

    Zollnacherhebung wegen nicht angemeldeter Kollektionskosten; Berechnung der …

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  • BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96

    Tarifierung von Textilwaren und Lederwaren unter Hinzurechnung des Verschnitts …

    Diese Auffassung steht auch in Übereinstimmung mit der in der Literatur vertretenen Meinung (Zepf, Wertverzollung, Teil IV, Art. 8 A. 3.2.2.; Schulz/Zimmermann/Müller-Eiselt, Der Veredelungsverkehr, I. 39/21 ff.) und ist erst neuerdings wieder durch den Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 VII B 254/95 (BFH/NV 1997, 80) bestätigt worden.
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