Rechtsprechung
| BFH, 06.03.1997 - VII B 266/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versagung des rechtlichen Gehörs bei Mitteilung in der letzten mündlichen Verhandlung das Gericht sehe keine Veranlassung zu weiteren Feststellungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 27.07.1999 - VII B 342/98
Verfahrensrügen: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Ablehnung einer …
Nach der Rechtsprechung des Senats muß der Kläger substantiiert darlegen, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, und vom 6. März 1997 VII B 266/96, BFH/NV 1997, 430;… ablehnend Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 14, m.w.N., und Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676 für den Fall, daß der gerügte Mangel deshalb den gesamten Streitstoff erfaßt, weil z.B. der Rechtsmittelführer gar nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte). - BFH, 30.12.1998 - XI B 154/97
Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
a) Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) hätten die Kläger substantiiert vortragen müssen, wozu sie sich nicht äußern konnten und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409; vom 6. März 1997 VII B 266/96, BFH/NV 1997, 430). - BFH, 29.01.1999 - VII B 304/98
Überraschungsentscheidung; Ausschlussfrist
Ferner hat er vorzutragen, inwieweit er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (Senatsbeschluß vom 6. März 1997 VII B 266/96, BFH/NV 1997, 430).
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