Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10080
BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05 (https://dejure.org/2006,10080)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2006 - VII B 272/05 (https://dejure.org/2006,10080)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - VII B 272/05 (https://dejure.org/2006,10080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz; ; AO § 205

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 155; ZPO § 295
    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Beweiserhebung, Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung ist zugleich der Verzicht auf die Durchführung einer Zeugenvernehmung erklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05
    Eine unterlassene Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seiner Beweisanträge erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05
    Mit der Rüge, das FG habe einen Beweis nicht erhoben, ist der Verfahrensfehler mangelhafter Sachaufklärung nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn zusätzlich vorgetragen wird, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhalts und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05
    Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2001 - V B 76/00

    Leuchtenmontage - Glasherstellung - Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05
    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH darüber hinaus nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2001 V B 76/00, BFH/NV 2001, 928, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1997 - IV B 88/96

    Voraussetzungen für die berufliche Veranlassung einer Bürgschaftsübernahme

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05
    Da eine Zeugenvernehmung notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen ist, um den Beteiligten zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme rechtliches Gehör zu gewähren, ist mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung unabdingbar zugleich der Verzicht auf die Durchführung einer Zeugenvernehmung --auch wenn sie zuvor beschlossen worden ist-- erklärt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884).
  • BFH, 12.06.2013 - X B 37/12

    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem …

    Rn. 11 Da eine solche Zeugenvernehmung aber notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen ist, um den Beteiligten zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme rechtliches Gehör zu gewähren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725), enthält der klägerische Vortrag zugleich die Rüge, das FG habe trotz des erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung nicht im schriftlichen Verfahren entscheiden dürfen.

    Rn. 12 Dem steht nicht entgegen, dass der BFH die Erklärung, auf mündliche Verhandlung werde verzichtet, zugleich als Verzicht auf eine zu einem früheren Zeitpunkt beantragte Beweiserhebung wertet (…BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884;… vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; in BFH/NV 2007, 725;… vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847, …und vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100).

  • BFH, 08.04.2010 - V B 20/08

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche …

    Da Beweisaufnahmen notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen sind, um den Beteiligten zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme rechtliches Gehör zu gewähren, ist mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich ein Verzicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme erklärt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725, unter II. 1.), so dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung zu einem ausdrücklichen Verzicht auf das Rügerecht führt (…BFH-Beschluss vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884).
  • BFH, 29.06.2010 - III B 168/09

    Beweisantrag und Verzicht auf mündliche Verhandlung - ordnungsgemäßer …

    Damit hat sie zugleich den Verzicht auf die zuvor beantragte Zeugeneinvernahme erklärt (…BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330;… vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, und vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • BFH, 29.08.2011 - III B 110/10

    Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich Verzicht auf Zeugeneinvernahme - …

    Rn. 13 Mangelnde Sachaufklärung (§ 76 FGO) wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH darüber hinaus nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • BFH, 10.10.2011 - III B 126/10

    Grundsätzliche Bedeutung

    Mit Schriftsätzen vom 21. Juni 2010 verzichteten dann beide Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO); damit erklärten sie zugleich den Verzicht auf die zuvor beantragte Zeugeneinvernahme (…BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330;… vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, und vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08

    Vorsteuerabzug, nachträgliche Mitteilung der USt-IdNr.; Vorliegen einer …

    Nachdem die Klägerin nämlich auf die Durchführung der mündliche Verhandlung verzichtet hat, bedingt dies auch einen Verzicht auf die Durchführung einer Zeugenvernehmung (BFH-Beschluss vom 26.10.2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • BFH, 16.07.2008 - II B 14/08

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - qualifizierter …

    Da eine Zeugenvernehmung notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen ist, um den Beteiligten rechtliches Gehör zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu gewähren, ist mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung unabdingbar zugleich der Verzicht auf die Durchführung einer zuvor beantragten Zeugenvernehmung erklärt (…BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, und vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • BFH, 24.01.2008 - V B 90/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge …

    c) Die Klägerin kann die unterlassene Beweiserhebung auch deshalb nicht rügen, weil sie sich im finanzgerichtlichen Verfahren ebenso wie das FA schriftsätzlich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt hatte (…BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116; vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725, und vom 22. August 2007 IX B 201/06, juris).
  • FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08

    Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - …

    Da die Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Erörterungstermin verzichtet haben (§ 90 Abs. 2 FGO), haben sie zugleich den Verzicht auf die zuvor beantragte Zeugeneinvernahme erklärt (BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725;… vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht