Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Vierter Abschnitt - Außenprüfung (§§ 193 - 207) |
| 2. Unterabschnitt - Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung (§§ 204 - 207) |
(1) Die verbindliche Zusage wird schriftlich erteilt und als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Die verbindliche Zusage muss enthalten:
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Rechtsprechung zu § 205 AO
79 Entscheidungen zu § 205 AO in unserer Datenbank:
- FG Schleswig-Holstein, 12.03.2026 - 3 K 26/25
Zuordnung eines unter Vorbehaltsnießbrauch übertragenen Grundstücks zum ...
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen - ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 21.05.2010 - V B 91/09
Erlass von Nachzahlungszinsen
- BFH, 21.05.2010 - V B 91/09
- FG Thüringen, 18.04.2013 - 4 K 164/08
Gewerbliche Einkünfte sowie umsatzsteuerpflichtige Umsätze durch den Betrieb von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 6 K 2254/17
Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über ...
- BFH, 25.01.2017 - I R 70/15
Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 18.08.2015 - 10 K 3410/13
Entsorgungskosten bei Energiesparlampen
- FG Münster, 18.08.2015 - 10 K 3410/13
- FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
Bestehen einer Mehrmütterorganschaft oder einer rückwirkenden Organschaft im ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 30.04.2009 - V R 3/08
Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht
- BFH, 30.04.2009 - V R 3/08
- FG Köln, 29.10.2014 - 5 K 463/12
Schadensersatzzahlung, Veranlassungszusammenhang, Bindungswirkung
Querverweise
Auf § 205 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verfahrensgrundsätze
- Rechts- und Amtshilfe
- § 117b (Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten)
- Durchführung der Besteuerung
- Außenprüfung
- Allgemeine Vorschriften
- § 195 (Zuständigkeit)