Rechtsprechung
| BFH, 08.04.2004 - VII B 282/03, GB-04-03-05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen der Verfassungswidrigkeit einer rückwirkenden Neufestsetzung von Kfz-Steuer; Einverständnis mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wechsel des Berichterstatters nach Einverständniserklärung mit Entscheidung durch Berichterstatter; Verletzung des Fairnessgebots bei überlanger Verfahrensdauer (hier: anderthalb Jahre) in Bagatellsachen
Verfahrensgang
- FG Bremen, 24.06.2003 - 2 K 27/02
- BFH, 08.04.2004 - VII B 282/03, GB-04-03-05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EGMR, 12.07.2001 - 44759/98
Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer; …
Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII B 282/03
Abgesehen davon, dass der von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführte Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 12. Juli 2001 44759/98, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3453), ist nicht ersichtlich, geschweige denn in der Beschwerdeschrift schlüssig vorgetragen, warum die Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens von hier nicht einmal anderthalb Jahren bzw. ein zwölfmonatiger Verfahrensstillstand das verfahrensrechtliche Fairnessgebot verletzen sollte, insbesondere welche Nachteile die Klägerin dadurch gehabt haben will. - BFH, 21.09.2001 - IX R 70/99
Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …
Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII B 282/03
Wird nach Erklärung des Einverständnisses mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter ein neuer Berichterstatter für die Sache zuständig, so bezieht sich das Einverständnis ohne weiteres auf eine Entscheidung durch diesen (BFH-Beschluss vom 21. September 2001 IX R 70/99, BFH/NV 2002, 357).
- BFH, 21.02.2006 - I B 32/05
Rechtliches Gehör
Der Hinweis auf Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) schafft keinen Klärungsbedarf, da diese Regelung im Steuerprozess keine Anwendung findet (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile vom 12. Juli 2001 44759/98, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3453, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 2005, 234;… s. auch BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2003 IX E 6/03, BFH/NV 2003, 1603, und vom 8. April 2004 VII B 282/03, juris). - FG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 8 K 211/06
Änderung des Kraftfahrzeugsteuerbescheides aufgrund Steuererhöhung
Auch bestehen hinsichtlich eines möglichen Verstoßes des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG keine Zweifel (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 2004 VII B 282/03 - nicht amtlich veröffentlicht -).
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