Rechtsprechung
| BFH, 27.08.2014 - VII B 37/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids
- openjur.de
Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids
- Bundesfinanzhof
AO § 191, AnfG § 16 Abs 1 S 1, AnfG § 17 Abs 1, FGO § 69
Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids - rechtsinformationen.bund.de
Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 191 AO, § 16 Abs 1 S 1 AnfG, § 17 Abs 1 AnfG, § 69 FGO
Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids - IWW
§ 4 Abs. 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG), § 17 Abs. 1 AnfG, § 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG, § 135 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Rückgewähransprüchen aufgrund Vermögensübertragung in der Insolvenz des Übertragenden
- datenbank.nwb.de
Wegfall des Rechtsschutzinteresses für AdV eines Duldungsbescheids mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung der Vollziehung eines Duldungsbescheids - und der Wegfall des Rechtsschutzinteresses
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - 9 V 9143/12
- BFH, 27.08.2014 - VII B 37/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.02.2014 - VII B 53/13
Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der …
Auszug aus BFH, 27.08.2014 - VII B 37/14
Wie der Senat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 VII B 53/13 (BFH/NV 2014, 1084) ausgeführt hat, wird nach dieser Vorschrift ein im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch rechtshängiges Verfahren über den Anfechtungsanspruch unterbrochen, hier also das Klageverfahren betreffend den Duldungsbescheid.
- FG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 9 K 9159/17
Leistungsklage aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG
Der BFH verwarf die Beschwerde mit Beschluss vom 27. August 2014 (Az.: VII B 37/14, veröffentlicht in: Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV - 2015, 3) als unzulässig, weil das Rechtsschutzbedürfnis des Beklagten für das gerichtliche AdV-Verfahren aufgrund der inzwischen erfolgten Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Vaters weggefallen sei. - FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
Haftung (Aussetzung der Vollziehung)
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (…st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3;… vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013). - FG Münster, 17.05.2017 - 15 V 2440/16
Zur Aufhebung der Vollziehung von Steuerbescheiden, wenn zwischenzeitlich das …
Gemäß § 87 InsO kann die Finanzbehörde ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des steuerpflichtigen Steueransprüche, die als Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO anzusehen sind, nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger verfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass § 89 Abs. 1 InsO bestimmt, dass Zwangsvollstreckungen unzulässig sind (…vgl. zum Ganzen BFH, Beschlüsse vom 31.01.2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27.08.2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3;… vom 01.08.2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
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