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| BFH, 05.08.1986 - VII B 53/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nachzahlungsforderung bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gegenüber der Bewilligung eines Armenrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.07.1975 - VII B 49/75
Armenrechtsgesuch - Ablehnung - Streitigkeit über Kosten, Gebühren und Auslagen - …
Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VII B 53/84
Entscheidungen über das Armenrecht betreffen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und nicht Streitigkeiten über Kosten (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Juli 1975 VII B 49/75, BFHE 116, 111, BStBl II 1975, 715). - OLG Hamm, 08.08.1972 - 23 W 279/72
Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VII B 53/84
Sie entspricht nicht nur dem Wortlaut der Regelung in § 125 ZPO a. F., sondern auch dem mit der Bewilligung des Armenrechts begründeten Vertrauen des Betroffenen darin, daß er bei gleichbleibenden Vermögensverhältnissen mit der Durchführung des Rechtsstreits kein Kostenrisiko eingeht (vgl. dazu Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 8. August 1972 23 W 279/72, Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger - 1972, 457). - OLG Stuttgart, 03.12.1980 - 8 W 101/80
Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VII B 53/84
Der Entscheidung des FG liegt - in Anlehnung an den Beschluß des OLG Stuttgart vom 3. Dezember 1980 8 W 101/80 (Rpfleger 1981, 24) - offenbar die Auffassung zugrunde, nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Prozeßkostenhilfe komme es für die Anordnung der Nachzahlung nicht mehr darauf an, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen gebessert haben.
- FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11
Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung
Rn. 22 Wegen dieser kostenrechtlichen Sonderregelungen - einschließlich § 9 JBeitrO bei der Vollstreckungsbehörde - scheidet für die Kostenansätze als Justizverwaltungsakte eine entsprechende Anwendung der Vorschriften §§ 69, 150 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) - oder § 361 Abgabenordnung (AO) - über die Aussetzung der Vollziehung von nach der Abgabenordnung AO ergangenen Verwaltungsakten der Finanzbehörden aus (…vgl. BFH vom 24. August 1989 V S 7/89, BFH/NV 1990, 448; vom 19. August 1986 VII E 6-7/86, BFH/NV 1987, 186 zu § 5 GKG a.F.; FG Bremen vom 28. Februar 1994 2 93 342 E 2, EFG 1994, 584). - BFH, 18.07.1995 - X B 68/95
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Die Unzulässigkeit der Beschwerde ergibt sich jedenfalls aus folgenden Überlegungen: Zwar steht § 128 Abs. 4 FGO (früher: Art. 1 Nr. 4 BFHEntlG), nach welchem in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht gegeben ist, einer Beschwerde in PKH-Sachen nicht entgegen, weil diese Entscheidungen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und nicht Streitigkeiten über Kosten betreffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1975 VII B 49/75, BFHE 116, 111, BStBl II 1975, 715; vom 5. August 1986 VII B 53/84, BFH/NV 1987, 186). - FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …
Wegen dieser kostenrechtlichen Sonderregelungen - einschließlich § 9 JBeitrO bei der Vollstreckungsbehörde - scheidet für die Kostenansätze als Justizverwaltungsakte eine entsprechende Anwendung der Vorschriften §§ 69, 150 Satz 2 FGO - oder § 361 AO - über die Aussetzung der Vollziehung von nach der Abgabenordnung AO ergangenen Verwaltungsakten der Finanzbehörden aus (…vgl. BFH vom 24. August 1989 V S 7/89, BFH/NV 1990, 448; vom 19. August 1986 VII E 6-7/86, BFH/NV 1987, 186 zu § 5 GKG a.F.; FG Bremen vom 28. Februar 1994 2 93 342 E 2, EFG 1994, 584).
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