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Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3979
BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99 (https://dejure.org/1999,3979)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1999 - VII B 6/99 (https://dejure.org/1999,3979)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1999 - VII B 6/99 (https://dejure.org/1999,3979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 5; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 295

  • Wolters Kluwer

    Kauf unverzollter Zigarretten - Ermittlungsverfahren - Notizbuch - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 5, § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
    Beiziehung von Strafakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
    Dies bedeutet, daß das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Beteiligten nicht angeboten sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660).
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 52/91

    Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Änderung des …

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
    Diese Substantiierungspflicht folgt daraus, daß eine Verletzung des rechtlichen Gehörs immer voraussetzt, daß dem Betroffenen die Möglichkeit zu weiteren Ausführungen genommen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 52/91, BFH/NV 1993, 684).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85

    Bank als weiterer Einfuhrumsatzsteuerschuldner

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
    Den Beteiligten bleibt es unbenommen, durch entsprechende Beweisanträge die Verwendung unmittelbarer Beweismittel anstelle des mittelbaren Beweismittels (z.B. Strafurteil) sicherzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. hierzu schon BFH-Urteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 86/97

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der …

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
    Insbesondere kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls nicht die Verfahrensbeteiligten substantiierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. November 1997 VII B 86/97, BFH/NV 1998, 738).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …

    Dies ist - auch soweit es um ein Strafurteil gegen einen am finanzgerichtlichen Verfahren nicht beteiligten Dritten geht - dann zulässig, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt haben (BFH…, Beschluss vom 29. Januar 1999 - V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103; Beschluss vom 20. August 1999 - VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215; Urteil vom 7. März 2006 - X R 8/05, BStBl. II 2007, 594).
  • BFH, 07.03.2006 - X R 8/05

    Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf sich ein FG die tatsächlichen Feststellungen und Beweiswürdigungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu eigen machen, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt haben (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme muss sich das FG die Kenntnis der Tatsachen, die es zur Grundlage seiner Entscheidung macht, zwar grundsätzlich selbst verschaffen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
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