Rechtsprechung
| BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer Steuerfestsetzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen …
Auszug aus BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurückzugewähren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555). - BFH, 11.01.1984 - II B 35/83
Zulässigkeit eines Antrages - Einstweilige Anordnung - Antrag auf Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, der ausschließlich mit der Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung begründet wird, ist unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl II 1984, 210;… Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 565, 566). - BFH, 14.02.1989 - VII B 143/88
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern - …
Auszug aus BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, der ausschließlich mit der Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung begründet wird, ist unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl II 1984, 210; Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 565, 566).
- FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18
Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung …
Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurück zu gewähren ist (BFH, Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156 , juris Rz 13). - FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung im laufenden Aussetzungsverfahren
den Erlass der einstweiligen Anordnung aus der Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Haftungsbescheides herleitet, handelt es sich eindeutig um Einwendungen, die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Bescheides verfolgt werden können, so dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus Gründen der gesetzlich angeordneten Subsidiarität ausscheidet (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210 und BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).Daraus, und aus der Regelung des § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO, nämlich dass die Vollstreckung erst einzustellen ist, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind, folgt, dass der Gesetzgeber die Vollstreckung grundsätzlich erst ab der Gewährung der AdV für unzulässig gehalten hat (so auch BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136 BStBl. II 1980, 399 und vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
Rn. 24 Einen Fall der Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung während eines laufenden AdV-Verfahrens hält der BFH für den Ausnahmefall für möglich, dass über einen AdV-Antrag noch nicht entschieden ist, aber der Aussetzungsantrag aller Wahrscheinlichkeit nach Erfolg haben wird (so wohl BFH-Beschluss BFH/NV 1992, 156).
Im Streitfall kommt hinzu, dass lediglich eine Beschwerde beim BFH in einem Verfahren eingelegt worden ist, in dem diese nicht nach § 128 Abs. 3 FGO zugelassen worden ist und somit ein dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 156 vergleichbarer Sachverhalt nicht gegeben ist.
- FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von …
Rn. 101 (1) Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung auch dann als unbillig i.S.d. § 258 AO erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen AdV-Antrag gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198, unter 2. c der Gründe).Denn das durch die Vollstreckung Erlangte müsste dem Steuerpflichtigen alsbald zurückgewährt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe).
- FG Sachsen, 29.08.2025 - 4 V 1061/25
Antrag auf Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Rn. 14 Der Senat folgt zwar nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung dahingehend, es bestehe ein generelles Recht auf eine ungestörte Durchführung des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens mit der Folge, dass die Finanzverwaltung während eines gerichtlichen Aussetzungsverfahren regelmäßig nicht vollstrecken darf (vgl. z.B. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 07.01.2000 1 V 389/99, EFG 2000, 449; FG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20.03.2025 9 V 9049/25, Juris, beide m.w.N., Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 114 Rn. 28; anders aber: BFH-Beschluss vom 12.06.1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156;… BFH-Beschluss vom 20.07.2000 VII B 47/00, BFH/NV 2001, 313; FG Münster, Beschluss vom 14.10.2003 7 V 4138/03 AO, EFG 2004, 132).Ebenso wenig folgt der Senat der oben dargestellten, in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach ein Anordnungsanspruch aus § 258 AO sich bereits daraus ergebe, dass der Antragsteller einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist, und folgt insoweit der hiervon abweichenden Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Beschluss vom 12.06.1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156;… BFH-Beschluss vom 20.07.2000 VII B 47/00, BFH/NV 2001, 313).
Allerdings ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des § 258 AO anerkannt, dass eine Vollstreckung jedenfalls dann unbillig ist, wenn der Antragsteller rechtzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass er Erfolg haben wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12.06.1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156;… BFH-Beschluss vom 20.07.2000 VII B 47/00 a.a.O.;… vgl. außerdem Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 186. Lieferung, 7/2025, § 114 FGO Rn. 17 m.w.N.).
- BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei …
Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung als unbillig erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen Antrag auf AdV gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156). - FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14
Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer …
Hiernach ist eine Vollstreckung etwa dann unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurückzugewähren ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe). - BFH, 28.08.2008 - VII B 233/07
Unbilligkeit der Vollstreckung bei Aufrechnungslage - Darlegung der …
Im Hinblick auf die der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsakte hat der BFH schließlich in Erwägung gezogen, dass die behauptete Rechtswidrigkeit dieser Verwaltungsakte dann die Voraussetzungen des § 258 AO erfüllen könnte, wenn der Steuerpflichtige rechtzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habe, und dieser zwar noch nicht beschieden worden sei, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, dass er Erfolg haben werde (Senatsbeschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156). - FG München, 23.04.2014 - 10 V 626/14
Zuständigkeit für Vollstreckungsaufschub Vollstreckung nach Restschuldbefreiung
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind nämlich außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§ 256 AO ; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156;… vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260). - OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13
Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher …
Dies lässt den Rückschluss zu, dass der Gesetzgeber die Vollstreckung grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung bzw. der Anordnung der aufschiebende Wirkung für unzulässig gehalten hat, so dass für einen einstweiligen Vollstreckungsaufschub zumindest ein rechtzeitig gestellter Aussetzungsantrag erforderlich ist, der überwiegend wahrscheinlich erfolgreich sein wird (vgl. zu § 251 Abs. 1 Satz 1 AO: BFH, Beschl. v. 12. Juni 1991 - VII B 66/91 -, juris Rn. 12/13). - FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Pfändungsschutz für das auf die Auszahlung eines Bildungskredits zurückgehende …
Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurück zu gewähren ist (BFH-Beschluss vom 12.06.1991 - VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II.2; FG Bremen…, Urteil vom 27.11.2018 - 2 K 164/18 (1), nv., juris Rn. 76). - FG München, 05.02.2024 - 12 V 41/24
Einstweilige Anordnung wegen Vollstreckungsmaßnahmen - Unangemessener Nachteil im …
- FG Münster, 16.06.2021 - 7 K 30/19
Wirksame Aufrechnung einer zivilrechtlichen Forderung mit einem …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07
Änderung eines AdV-Antrags in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen …
- FG München, 23.07.2014 - 10 V 626/14
- BFH, 12.03.1993 - V B 124/92
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Vollstreckung eines …
- FG München, 11.06.2008 - 14 V 439/08
Aussetzung der Vollziehung eines rechtmäßigen Steuerbescheids wegen unbilliger …
- FG München, 15.01.2008 - 14 V 3843/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- BFH, 12.01.1993 - VII B 169/92
Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit der Rechtswidrigkeit …
- FG Hamburg, 14.03.2002 - II 41/02
Zur ermessensfehlerfreien Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs
- FG Baden-Württemberg, 23.01.2023 - 1 V 2520/22
Kein Anspruch der Antragstellerin auf Anornung der aufschiebenden Wirkung gegen …
- FG Brandenburg, 08.02.1995 - 4 V 77/95
Einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung
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