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Rechtsprechung
   BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16285
BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05 (https://dejure.org/2005,16285)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2005 - VII B 7/05 (https://dejure.org/2005,16285)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - VII B 7/05 (https://dejure.org/2005,16285)
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  • Judicialis

    TabStG § 19; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Mit den geltend gemachten Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des V wendet sich die Beschwerde gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust, so z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 14.01.2002 - IX B 115/01

    NZB; Verfahrensmangel; Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 FGO) ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2002 IX B 115/01, BFH/NV 2002, 667).
  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene …

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05
    Anders als die Beschwerde meint, war es vom rechtlichen Standpunkt des FG aus nicht ermessenfehlerhaft, dass es von einer Vernehmung des V in Ungarn im Wege der Amtshilfe absah (vgl. dazu: BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 32).
  • BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04

    Beweiserhebung; Sachaufklärung

    d) Abgesehen davon kann die Nichtvernehmung der Beteiligten und Zeugen auch deshalb nicht mehr mit Erfolg als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, weil sie ausweislich der Akten in der mündlichen Verhandlung, in der die Klägerin durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten war, nicht gerügt worden ist (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Juli 2005 VII B 7/05, juris).
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