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Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10071
BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05 (https://dejure.org/2006,10071)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2006 - VII B 74/05 (https://dejure.org/2006,10071)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - VII B 74/05 (https://dejure.org/2006,10071)
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    AMG § 2 Abs. 1; ; AMG § 21; ; AMG § 74; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05
    Das FG ist zutreffend von dem Arzneimittelbegriff gemäß § 2 Abs. 1 AMG und dessen Definition durch den BGH ausgegangen, wonach es auf die an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung des Produkts ankommt, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH-Urteile vom 11. Juli 2002 I ZR 34/01, BGHZ 151, 286; vom 6. Mai 2004 I ZR 275/01, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 2004, 793).

    Die Vorstellungen der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts können u.a. durch Werbeangaben des Herstellers, Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung beeinflusst sein, in der das Produkt dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH-Urteile in BGHZ 151, 286, und in GRUR 2004, 793).

    Ein solcher Hinweis ist einer von mehreren denkbaren Gesichtspunkten in einer vom Gericht anzustellenden Gesamtbetrachtung (vgl. BGH-Urteil in GRUR 2004, 793), die zur Beurteilung der nach der Verkehrsauffassung bestehenden Zweckbestimmung des Produkts führt.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05
    Das FG ist zutreffend von dem Arzneimittelbegriff gemäß § 2 Abs. 1 AMG und dessen Definition durch den BGH ausgegangen, wonach es auf die an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung des Produkts ankommt, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH-Urteile vom 11. Juli 2002 I ZR 34/01, BGHZ 151, 286; vom 6. Mai 2004 I ZR 275/01, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 2004, 793).

    Die Vorstellungen der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts können u.a. durch Werbeangaben des Herstellers, Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung beeinflusst sein, in der das Produkt dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH-Urteile in BGHZ 151, 286, und in GRUR 2004, 793).

  • BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07

    Abgelehnte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel

    Auf die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin hob der beschließende Senat das Urteil gemäß § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309).
  • BFH, 29.01.2008 - III B 116/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Urteils trotz Vertagung

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nach § 119 Nr. 3 FGO ein solcher absoluter Revisionsgrund, d.h. das Urteil als solches ist in einem solchen Fall stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, ohne dass es weiterer Ausführungen zur Sache bedürfte (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2001 VII B 78/01, BFHE 195, 530, BStBl II 2001, 681), jedoch gilt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 119 Nr. 3 FGO) dann eine Ausnahme, wenn sich die Verletzung nur auf einzelne tatsächliche Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommen kann (Senatsbeschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, juris; BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309).
  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 3417/04

    Steuerfreie Verwendung von Branntwein zur Herstellung von Arzneimitteln

    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH-Urteile vom 10. Februar 2000, I ZR 97/98, WRP 2000, 510 und vom 11. Juli 2002, I ZR 34/01, BGHZ 151, 286 ; so auch der BFH im Beschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309 ).
  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 2909/05

    Einfuhrverbot für Arzneimittel

    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH-Urteile vom 10. Februar 2000, I ZR 97/98, WRP 2000, 510 und vom 11. Juli 2002, I ZR 34/01, BGHZ 151, 286 ; so auch der BFH im Beschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309 ).
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