Rechtsprechung
| BFH, 11.05.1976 - VII B 79/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Sonderregelung - Vertretung durch Rechtsanwalt und Steuerberater - Erstattungsfähigkeit beider Kosten - Streitgenossen - Eheleute - Zusammenveranlagung - Aufwendungen für privates Gutachten - Finanzgerichtliches Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 14
- NJW 1976, 1864 (Ls.)
- DB 1976, 1896
- BStBl II 1976, 574
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.02.1971 - VII B 154/68
Aufwendungen des Steuerpflichtigen - Mehrere Prozeßbevollmächtigte - …
Auszug aus BFH, 11.05.1976 - VII B 79/74
Wie der BFH in seinem Beschluß vom 16. Februar 1971 VII B 154/68 (BFHE 101, 486, BStBl II 1971, 398) entschieden hat, sind im steuergerichtlichen Verfahren die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für mehrere Prozeßbevollmächtigte nur insoweit zu erstatten, als sie die Gebühren und Auslagen eines Prozeßbevollmächtigten nicht übersteigen.Wie der BFH bereits in seinem Beschluß VII B 154/68 betont hat, können auch im Zivilprozeß schwierige Fragen auf einem anderen Rechtsgebiet auftreten, die einen Beteiligten veranlassen könnten, einen zweiten, auf diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
- KG, 21.09.1973 - 1 W 1133/73
Auszug aus BFH, 11.05.1976 - VII B 79/74
Der von den Klägern aus dem Beschluß des Kammergerichts vom 21. September 1973 1 W 1133/73 (Anwaltsblatt 1974 S. 27 und Der deutsche Rechtspfleger 1973 S. 437) abgeleiteten Beurteilung könne nicht gefolgt werden.Auf den Beschluß des Kammergerichts vom 21. September 1973 1 W 1133/73 können sich die Kläger nicht berufen.
- BFH, 16.02.1971 - VII B 43/69
Aufwendungen für Privatgutachten - Erstattungsfähigkeit - Ausführungen anderer …
Auszug aus BFH, 11.05.1976 - VII B 79/74
Die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für das Privatgutachten verneinte das FG unter Hinweis auf den Beschluß des BFH vom 16. Februar 1971 VII B 43--44/69 (BFHE 101, 484, BStBl II 1971, 400) und auf Gerold/Schmidt (…Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 3. Aufl., § 21 Anm. 13).
- FG Köln, 30.07.2009 - 10 Ko 1450/09
Anrechnung einer Geschäftsgebühr für ein finanzbehördliches Vorverfahren auf die …
bb) Die Vorschriften der § 139 ff. FGO über die Kostenerstattung gehören jedoch zu den Bestimmungen über das Verfahren im Sinne des § 155 FGO, die u. a. durch die sinngemäße Anwendung der Regelung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zu ergänzen sind (BFH-Beschluss vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574).Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn neben schwierigen steuerrechtlichen auch zivilrechtliche Fragen zu klären sind (BFH-Beschluss vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574).
- FG Hamburg, 22.01.2018 - 4 K 84/17
Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühr, Terminsgebühr Bundesverfassungsgericht, …
Dies gilt auch dann, wenn es um die Beantwortung schwieriger, höchstrichterlich noch nicht entschiedener Rechtsfragen geht (vgl. BFH, Beschluss vom 11.05.1976, VII B 79/74, BFHE 119, 14; FG Köln, Beschluss vom 16.09.2002, 10 KO 2211/02, EFG 2003, 56; BVerfG, Beschluss vom 15.07.1997, 1 BvR 1174/90, BVerfGE 96, 251). - FG Köln, 08.05.2000 - 10 Ko 3040/97
Ansatz von Besprechungs- und Beweisgebühren im Vorverfahren sowie Kosten der …
Dies folgt aus der Regelung in § 91 Abs. 2 Satz 3 § 155 FGO im Steuerrechtsverfahren sinngemäß anzuwenden ist vgl. BFH-Beschluß vom 16.02.1971 VII B 154/68, BStBl II 1971, 398 , mit weiteren Nachweisen, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 11.05.1976 VII B 79/74, BStBl II 1976, 574 ).§ 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO sieht jedoch auch für diesen Fall keine Ausnahme vor (vgl. BFH-Beschluß VII B 79/74, a.a.O.).
- BFH, 21.07.1977 - IV B 3/73
Anfechtung eines Bescheids - Zusammenveranlagung von Rechtsanwalt und Ehefrau - …
Die Rechtsprechung des BFH sieht denn auch im Falle einer getrennten Vertretung von zusammen veranlagten Ehegatten durch je einen Anwalt im finanzgerichtlichen Verfahren die Anwaltskosten beider Kläger als erstattungsfähig an (Beschluß vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574). - FG Hamburg, 24.06.2017 - 3 KO 56/17
Kostenrecht/Finanzgerichtsordnung: Privatgutachten-Kosten und Erledigungsgebühr
Rn. 4 1. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand fachlich über den Inhalt normaler Prozessführung und die übliche Sachkunde und Aufgabenverteilung unter Gericht und Beteiligten hinausgeht (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.04.2000 3 KO 11/98, Datev, Juris); wie zum Beispiel in der Fallgruppe der Ermittlung anwendbaren ausländischen Rechts, im Unterschied zu einem überflüssigen Gutachten über deutsches Recht oder Steuerrecht (BFH, Beschluss vom 11.05.1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574). - FG München, 04.12.2012 - 9 K 1741/10
Invaliditätszulage des Europäischen Patentamts; steuerfreier Bezug oder …
Die streitgegenständliche Frage ist ein typisch steuerrechtliches Problem, das ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen vom Finanzgericht zu lösen ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284 und vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BStBl II 1976, 574). - BFH, 31.03.1987 - IX R 53/83
Prozesskosten und erbrechtliche Gleichstellungsgelder als Werbungskosten bei …
Bei der von den Klägern als einfachen Streitgenossen (§ 59 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i. V. m. § 59 der Zivilprozeßordnung - ZPO - vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574) eingelegten Revision handelt es sich um zwei Rechtsmittel, bei denen die Verfahrenshandlungen des einen Streitgenossen dem anderen weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen (§ 59 FGO i. V. m. § 61 ZPO). - FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 3591/08
Gebührenbemessung im Anschluss an einen Wechsel des Bevollmächtigten
- FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung …
Eine Erstattung eines Privatgutachtens ist deshalb nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn schwierige technische Fragen zu beurteilen oder ein vorliegendes Gutachten des anderen Beteiligten widerlegt werden soll (BFH, Beschluss vom 16.02.1971, VII B 43/69, BFHE 101, 484; BFH, Beschluss vom 11.05.1976, VII B 79/74, BStBl. II 1976, 574; FG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2018, 4 K 84/17, EFG 2018, 683). - FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09
Kostenfestsetzung bei Ehegatten als Streitgenossen
Eine Mehrheit von Auftraggebern kann auch dann vorliegen, wenn die Kläger zusammenveranlagte Eheleute sind (BFH vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574; FG Bremen vom 10. August 1977 I 81/77 ER, EFG 19977, 563 - beide Entscheidungen zur BRAGO). - FG Saarland, 02.10.2002 - 1 S 364/02
Finanzgerichtsordnung; Erstattungsfähigkeit der Gebühren zweier Bevollmächtigten …
- FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Keine Anrechnung der im Vorverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die …
- FG Köln, 16.09.2002 - 10 Ko 2211/02
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten/Entstehen einer Beweisgebühr
- FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 3640/11
Frage der Anrechung einer Geschäftsgebühr des Vorverfahrens bei Beraterwechsel …
- FG Düsseldorf, 10.10.2014 - 9 Ko 2417/14
Erstattung der Gebühren für das Vorverfahren in der von dem im Vorverfahren …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 07.08.1975 - VII B 79.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Härteausgleichs für den Verlust von englischen und niederländischen Goldmünzen - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs - Begrenzung des Härteausgleichs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.08.1972 - X A 4.72
- VG Berlin, 24.08.1972 - X A 69.72
- OVG Berlin, 25.07.1974 - V B 3.73
- OVG Berlin, 25.07.1974 - V B 4.73
- BVerwG, 07.08.1975 - VII B 79.74
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.12.1973 - VII B 10.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Härteausgleich wegen der …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1975 - VII B 79.74
Die Auffassung des Berufungsgerichts, die in § 44 a Abs. 7 BRüG enthaltene Begrenzung des Härteausgleichs beziehe sich nicht auf die einzelnen Schmuck- und Edelmetallgegenstände, sondern auf den gesamten Entziehungstatbestand, deckt sich mit dem Beschluß des Senats vom 4. Dezember 1973 - BVerwG VII B 10.73 - (RzW 1974, 105 = Buchholz 411.1 § 44 a Nr. 4).Daß es verfassungsrechtlich im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden ist, wenn der gemäß § 44 a BRüG zugebilligte Härteausgleich - zum Teil erheblich - geringer ist als die durch das Bundesrückerstattungsgesetz ursprünglich eingeräumten, aber durch Versäumung der Anmeldefrist verlorenen Ansprüche, hat der Senat ebenfalls bereits wiederholt ausgesprochen (Beschluß vom 4. Dezember 1973 a.a.O.; Beschluß vom 28. Mai 1973 - BVerwG VII B 89.72 - in RzW 1973, 287 = Buchholz 411.1 § 44 a Nr. 3).
- BVerwG, 28.05.1973 - VII B 89.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Härteausgleich in Höhe von …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1975 - VII B 79.74
Daß es verfassungsrechtlich im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden ist, wenn der gemäß § 44 a BRüG zugebilligte Härteausgleich - zum Teil erheblich - geringer ist als die durch das Bundesrückerstattungsgesetz ursprünglich eingeräumten, aber durch Versäumung der Anmeldefrist verlorenen Ansprüche, hat der Senat ebenfalls bereits wiederholt ausgesprochen (…Beschluß vom 4. Dezember 1973 a.a.O.; Beschluß vom 28. Mai 1973 - BVerwG VII B 89.72 - in RzW 1973, 287 = Buchholz 411.1 § 44 a Nr. 3).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".