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Rechtsprechung
   BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13512
BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04 (https://dejure.org/2005,13512)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2005 - VII B 83/04 (https://dejure.org/2005,13512)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2005 - VII B 83/04 (https://dejure.org/2005,13512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 6; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; FGO § 79a Abs. 3; ; FGO § 79a Abs. 4; ; FGO § 90 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 79a; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Konsentierter Einzelrichter; Einverständniserklärung

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit einer Einverständniserklärung zu einer Entscheidung durch den Einzelrichter im FG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung; Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Mangel in der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Einscheidung eines Einzelrichters ohne Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 74/97

    Entscheidung durch den konsentierten Richter

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04
    Hat über eine Klage nicht der gesetzlich vorgesehene Spruchkörper, sondern ein einzelner Richter dieses Kollegiums entschieden, ohne dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Einzelrichterentscheidung nach § 6 FGO noch diejenigen gemäß § 79a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 FGO erfüllt waren, liegt hierin ein schwerwiegender Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, der dazu führt, dass der Kläger seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entzogen wird (ständige Rechtsprechung; s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1998 VIII R 74/97, BFHE 187, 404, BStBl II 1999, 300, …und vom 5. Mai 1999 XI R 44/98, BFH/NV 1999, 1485;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 5a).

    Die Einverständniserklärung ist --wie die Erklärung über den Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 90 Abs. 2 FGO-- eine Prozesshandlung, die dem Gericht gegenüber unmissverständlich abzugeben ist (BFH-Urteil in BFHE 187, 404, BStBl II 1999, 300; vgl. auch Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 79a FGO Tz. 16).

  • BFH, 08.06.1994 - IV R 9/94

    Irrtum über die Unwiderruflichkeit eines wirksam erklärten Anhörungsverzichts

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04
    Denn der Widerruf müsste jedenfalls --wie die Einverständniserklärung-- klar, eindeutig und vorbehaltlos gegenüber dem Gericht erklärt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 1994 IV R 9/94, BFH/NV 1995, 129, wiederum bez. der vergleichbaren Verzichtserklärung gemäß § 90 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 20.06.1967 - II 73/63

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Steuerprozeß - …

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04
    Eine Anfechtung wegen Irrtums ist bereits per se unzulässig (so schon BFH-Urteil vom 20. Juni 1967 II 73/63, BFHE 90, 82, BStBl III 1967, 794, bez. der vergleichbaren Verzichtserklärung auf mündliche Verhandlung;… Gräber/Koch, a.a.O., § 90 Rz. 13).
  • BFH, 05.05.1999 - XI R 44/98

    Nicht ordnungsgemäße Vertretung; Besetzungsmangel

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 83/04
    Hat über eine Klage nicht der gesetzlich vorgesehene Spruchkörper, sondern ein einzelner Richter dieses Kollegiums entschieden, ohne dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Einzelrichterentscheidung nach § 6 FGO noch diejenigen gemäß § 79a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 FGO erfüllt waren, liegt hierin ein schwerwiegender Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, der dazu führt, dass der Kläger seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entzogen wird (ständige Rechtsprechung; s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1998 VIII R 74/97, BFHE 187, 404, BStBl II 1999, 300, und vom 5. Mai 1999 XI R 44/98, BFH/NV 1999, 1485;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 5a).
  • BFH, 10.02.2011 - II S 39/10

    Widerruf einer Einverständniserklärung i. S. des § 79a Abs. 3 und 4 FGO - …

    Ob der Widerruf einer Einverständniserklärung mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter nach § 79a Abs. 3 und Abs. 4 FGO überhaupt zulässig sein kann (dagegen etwa Stöcker in Beermann/Gosch, § 79a FGO Rz 44;… Bartone in Kühn/v. Wedelstädt, 19. Aufl., § 79a FGO Rz 4; offen gelassen in BFH-Beschlüssen vom 9. Juli 2003 IX B 34/03, BFHE 202, 408, BStBl II 2003, 858; vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592; vom 13. November 2008 IX B 119/08, nicht amtlich veröffentlicht), braucht der Senat dabei nicht zu entscheiden.
  • BFH, 03.12.2019 - X R 5/18

    Zur Zuschätzung bei Schrotterlösen

    Denn eine solche (negative) Erklärung verändert die prozessrechtliche Lage nicht, nach der grundsätzlich der gesamte Senat des FG zu entscheiden hat; sie kann also durch eine spätere Einverständniserklärung ersetzt werden (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.04.2005 - IX B 154/04, BFH/NV 2005, 1352, Rz 9, und vom 26.04.2005 - VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592, Rz 9).
  • BFH, 18.07.2007 - V B 29/06

    Einfluss von Betriebsferien auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Empfängers …

    Ob das in der mündlichen Verhandlung vom 6. Oktober 2005 erklärte Einverständnis der Beteiligten mit der Entscheidung durch den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 79a Abs. 3, 4 FGO) als Prozesserklärung unwiderruflich ist oder widerrufen werden kann, wenn sich bei objektiver Betrachtung die Prozesslage nachträglich wesentlich geändert hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 2003 IX B 34/03, BFHE 202, 408, BStBl II 2003, 858; vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592, jeweils m.w.N.), kann der Senat hier offenlassen.
  • BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der …

    Hat über eine Klage nicht der gesetzlich vorgesehene Spruchkörper, sondern ein einzelner Richter dieses Kollegiums entschieden, ohne dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Einzelrichterentscheidung nach § 6 FGO noch diejenigen gemäß § 79a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 FGO erfüllt waren, liegt hierin ein schwerwiegender Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, der dazu führt, dass der Kläger seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entzogen wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 5a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2008 - IX B 119/08

    Divergenz - Fortbildung des Rechts - Einverständniserklärung zu einer …

    Unabhängig von der Frage, ob ein Widerruf einer dahin gehenden Einverständniserklärung grundsätzlich möglich ist, müsste der Widerruf jedenfalls klar, eindeutig und vorbehaltslos gegenüber dem Gericht erklärt werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592).
  • FG Sachsen, 15.06.2011 - 6 K 211/11

    Rückforderung einer abgetretenen Investitionszulage gegenüber dem Zessionar nach …

    Ob der Widerruf einer Einverständniserklärung mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter nach § 79a Abs. 3 und Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) überhaupt zulässig sein kann (dagegen etwa Stöcker in Beermann/Gosch, § 79a FGO Rz 44;… Bartone in Kühn/v. Wedelstädt, 19. Aufl., § 79a FGO Rz 4; offen gelassen in BFH-Beschlüssen vom 9. Juli 2003 IX B 34/03, BFHE 202, 408 , BStBl II 2003, 858; vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592 ; vom 13. November 2008 IX B 119/08, nicht amtlich veröffentlicht), ist nicht zu entscheiden, wenn sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich nicht wesentlich geändert hat (…ebenso Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , 7. Aufl., § 79a Rz 26; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 79a FGO Rz 119; Fu in Schwarz, § 79a FGO Rz 23; a. A. wohl Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung , Finanzgerichtsordnung , § 79a FGO Rz 20).
  • FG München, 18.11.2009 - 1 K 3580/09

    Keine Zusammenveranlagung ohne Zustimmung der Ehefrau

    Als Prozesserklärung ist dieser Verzicht grundsätzlich unwiderruflich, die Beteiligten sind an den einmal erklärten Verzicht gebunden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 VII B 83/04, BFH/NV 2005, 1592, std. Rspr.;… Gräber, FGO, § 90 Rz. 13 f.).
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