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Rechtsprechung
   BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12847
BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05 (https://dejure.org/2005,12847)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2005 - VII B 86/05 (https://dejure.org/2005,12847)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2005 - VII B 86/05 (https://dejure.org/2005,12847)
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  • Judicialis

    BauGB § 40 Abs. 2; ; BauGB § 217; ; AO 1977 § 47; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 76
    Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05
    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung …

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann, hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverzicht zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2006 - I B 173/05

    NZB: Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Indessen gehören zur "Darlegung" eines Sachaufklärungsmangels u.a. Ausführungen dazu, dass entweder der Mangel gegenüber dem FG erfolglos gerügt wurde oder welche Aufklärungsmaßnahme sich dem FG aus welchen Gründen auch ohne ausdrückliche Rüge aufdrängen musste (BFH-Beschlüsse vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350;… vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07

    Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer als gebundene …

    - welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93; BFH-Beschluss vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350).
  • BFH, 28.12.2006 - VII B 285/05

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Anforderungen an die Darlegung einer …

    Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen umfassender aufklären müssen, und damit ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine weitere Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschluss vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350).
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