Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heranziehung zur Vergnügungssteuer gestaffelt nach der Stückzahl der Musikautomaten - Erhebung der Vergnügungssteuer - Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - Staffelung der Vergnügungssteuer nach den Anschaffungswerten der Apparate - Entscheidung über die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1968 - VII A 28/67
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
- BVerwG, 03.11.1970 - VII C 18.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 36, 16
- DVBl 1970, 902
- BB Beil H. 1972, 11
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Man kann nämlich nach der Erfahrung des täglichen Lebens mit großer Sicherheit davon ausgehen, daß ein zum Spielen bereitgestellter Apparat auch benutzt wird (so BVerfGE 14, 76 [92]).Eine Stückzahlsteuer als Maßstab für die Vergnügungsteuer ist jedenfalls dann zulässig, wenn, sie eine Beziehung zur Häufigkeit der Benutzung des Automaten hat (so BVerfGE 14, 76 [95]; Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6).
Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, der Halter des Apparats könne die Steuer durch Erhöhung des Umsatzes auf den Spieler überwälzen (BVerfGE 14, 76 [97]).
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).
Nun ist die Pauschalierung bei einer Stückzahlsteuer noch weiter durchgeführt als bei einer Steuer nach dem Erstanschaffungswert, so daß die Bedenken, ob eine solche Besteuerung mit Art. 3 GG vereinbar ist, noch größer sein müßten, weil dem Maßstab der Stücksteuer eine besondere Starrheit eignet (so BVerfGE 14, 76 [95]).
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).Wie dieser Senat bereits entschieden hat, ist neben dem üblichen Steuersatz nach dem gemeinen Wert, der praktisch nur schwer festzustellen ist, auch eine Besteuerung nach dem Erstanschaffungswert eines Musikspielgeräts zulässig (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65], [150, 151]).
Würde nämlich der Kläger, wie in Hessen, mit einem Satz von 1/2 % des Erstanschaffungswerts besteuert werden, was dieser Senat für zulässig erachtet (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65]), dann würden die von ihm zu leistenden Steuern insgesamt keineswegs geringer, im Zweifel aber höher als die jetzt von ihm geforderten Beträge sein.
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufsungsgerichts schwankt der Erstanschaffungspreis für Musikboxen zwischen 2.800 DM und 7.900 DM (ähnlich BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [148]).
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57
Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer
Auszug aus BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Dieser Senat hat bereits bei der Prüfung der Rechtsgültigkeit von § 21 des Baden-württembergischen Vergnügungsteuergesetzes entschieden, daß die Automatensteuer als Verkehr- und Verbrauchsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis anzusehen ist und damit der Gesetzgebung des Bundes nicht unterliegt (BVerwGE 6, 247 [262]).Die Ausführungen des Berufungsgerichts, daß der Gesetzgeber mit der Steuer wirtschaftliche, soziale und gewerbepolitische Nebenzwecke verfolgen dürfe, tragen die Entscheidung nicht; sie stehen außerdem in Einklang mit der Rechtsprechung dieses Gerichts (vgl. BVerwGE 6, 247 [268]).
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).
- BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Unebenheiten in Wirklichkeit einen ins Gewicht fallenden Umfang haben (so BVerfGE 18, 186 [191]).Diese Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1964 (BVerfGE 18, 186).
- BVerwG, 06.06.1958 - VII C 76.57
Auszug aus BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Eine Stückzahlsteuer als Maßstab für die Vergnügungsteuer ist jedenfalls dann zulässig, wenn, sie eine Beziehung zur Häufigkeit der Benutzung des Automaten hat (so BVerfGE 14, 76 [95]; Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6).Das schließt jedoch eine Besteuerung nach der Stückzahl nicht grundsätzlich aus (…s. BVerfGE a.a.O.; a. A. PrOVGE 91, 32), wenn z.B. die Unterschiede der Erstanschaffungspreise bei diesen Geräten verhältnismäßig unbedeutend sind (so schon Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 76.57 -, Buchholz BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 6).
- BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Ein Gericht, das dagegen eine Norm für verfassungsgemäß hält, ist jedoch nicht ohne weiteres zu solchen Erhebungen gezwungen (so auch VG Gelsenkirchen, DtGemStZ 1969, 166; a.A. OVG Münster, DtGemStZ 1968, 59 [61]); denn dem Gesetzgeber ist weitgehend Gestaltungsfreiheit zuzuerkennen; nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist nachzuprüfen (so BVerfGE 18, 121 [124] mit weiteren Zitaten).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12
Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als …
Sie ist - bezogen auf die Kosten des erfolglosen Berufungsverfahrens - nicht der Endentscheidung durch das Verwaltungsgericht vorzubehalten (BVerwG, Urteil vom 07.07.1970 - VII C 18.68 -, BVerwGE 36, 16;… Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 154 RdNr. 14). - BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
S. 128 für Musikapparate; BVerwG, Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 3; Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 11 f., wobei das BVerwG allerdings eine Differenzierung zwischen Spielhallen und anderen Aufstellorten forderte, und Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O. S. 240 f.; Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - Buchholz 401.68 Nr. 35 S. 11 und Urteil vom 7. Juli 1970 - BVerwG 7 C 18.68 - BVerwGE 36, 16 für Musikapparate). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 18 A 100/24
Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Zweimonatsfrist; …
Rn. 24 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1970 - VII C 18.68 -, BVerwGE 36, 16; BFH, Beschluss vom 18. April 1986 - I R 185/85 -, juris, Rn. 4.
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …
Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden. - BFH, 24.07.1973 - VIII R 31/68
Revision - Teilurteil - Kosten des Revisionsverfahrens
Sein Streitwert richtet sich nur nach dem Wert des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs (vgl. Urteil des BVerwG vom 7. Juli 1970 VII C 18.68, BVerwGE 36, 16).Diese Selbständigkeit des die Revision zurückweisenden Urteils des BFH erfordert den Ausspruch der Kostenfolge des § 135 Abs. 2 FGO (vgl. BVerwG-Urteil VII C 18.68; für den Fall einer Rechtsmittelentscheidung gegen ein Grundurteil BGH-Urteil vom 29. Mai 1956 VI ZR 205/55, BGHZ 20, 396; für den Fall der Revisionsentscheidung gegen ein Zwischenurteil BFH-Urteil vom 21. März 1968 II 109/64, BFHE 92, 517, BStBl II 1968, 619).
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 32.90
Kostenerstattungsanspruch des Jugendamtes gegen den überörtlichen Träger der …
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO; diese Vorschrift erfaßt auch das erfolglose Rechtsmittel gegen ein Grund- oder ein Teilurteil, die als solche grundsätzlich nicht mit einer Kostenentscheidung versehen werden (vgl. BVerwGE 36, 16 [BVerwG 07.07.1970 - VII C 18/68]; vgl. auch BGHZ 110, 196 [BGH 31.01.1990 - VIII ZR 314/88]; BFHE 143, 223 ). - BVerwG, 30.04.1980 - 6 C 99.78
Isolierte Anfechtung einer unselbstständigen Entscheidung über den Kostenpunkt
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 15.68
Kontrolle von Automaten und Rentabilitätsprüfung durch das Gericht - Vermutung …
Leitsatz Nr. 1 in der Parallelsache BVerwG VII C 18.68. - BVerwG, 20.11.1970 - VII C 54.70
Anrechnung einer Mehrwertsteuer auf Preise
Die Vergnügungsteuer zählt aber zu diesen Steuern (so BVerwGE 6, 247 [257, 258] mit zahlreichen Hinweisen; BVerfGE 14, 76 [90]; Urteil vom 7. Juli 1970 - BVerwG VII C 18.68 - DVBl. 1970, 902 = KStZ 1970, 198). - BVerwG, 07.07.1970 - VII C 17.68
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - In einem …
Leitsatz Nr. 1 in der Parallelsache BVerwG VII C 18.68. - BVerwG, 07.07.1970 - VII C 21.68
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - Das in …
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- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1968 - VII A 28/67
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