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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,100
BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57 (https://dejure.org/1958,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1958 - VII C 30.57 (https://dejure.org/1958,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1958 - VII C 30.57 (https://dejure.org/1958,100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 134
  • NJW 1958, 1551
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.05.1956 - V C 36.56
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auch sterilisierte Milch, die durch Zusatz einer Vitaminlösung oder durch Bestrahlung vitaminiert worden ist, ist ein Milcherzeugnis im Sinne des Milchrechts (Abweichung von BVerwGE 3, 291).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Rn. 174 Bei den Leistungen an die Ausgleichskassen handelt es sich nicht um die Entrichtung von Steuern oder öffentlichen Beiträgen Abgaben und Gebühren, da sie nicht zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlichen Verwaltung bestimmt sind; der Preisausgleich ist kein Institut des Finanzrechts (vgl. BVerfGE 4, 7 [13 ff.]; BVerwGE 6, 134 [137f.] mit Nachweisungen), so daß die Art. 105 ff. GG nicht eingreifen.

    Rn. 175 - vgl. z. B. den in § 5 Abs. 3 des Zuckergesetzes und in § 11 des Getreidegesetzes vorgesehenen Frachtausgleich, den Ertragsausgleich gemäß § 12 des Milch- und Fettgesetzes (vgl. BVerwGE 6, 134), den Ertragsausgleich für Ölmühlen (vgl. BVerwGE 6, 282) sowie den Marktausgleich und die marktstützenden Maßnahmen nach §§ 3 und 4 des Fischgesetzes -.

    Die Vorschrift ist mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerwGE 6, 134 [139 ff.] für den Ertragsausgleich nach § 12 Milch- und Fettgesetz; BVerwGE 6, 282 [292 ff.]; Witten, DVBl. 1958 699 f.).

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 134) rügt Verletzung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 GG.
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist, ob der gesetzlichen Regelung ein vernünftiger Sinn abgewonnen werden kann, der die darin vorgenommene Differenzierung sachlich einleuchtend macht und vertretbar erscheinen läßt, so daß die getroffenen Bestimmungen jedenfalls nicht als willkürlich bezeichnet werden können (BVerwGE 6, 134 [143] mit weiteren Nachweisen).
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